Auch bei Energievorhaben wird heute regelmäßig eine Teilhabe der Bürger bereits im Vorfeld förmlicher Planungsverfahren eingefordert. Bürgerbeteiligung trägt auf konstruktive Art dazu bei, unterschiedliche Interessen abzuwägen, Verantwortung zu übernehmen und Konflikte zu vermeiden.
Aktive Teilhabe bedeutet, von Beginn an möglichst alle Eigentümer und betroffenen Bürger bei einem potenziellen Windprojekt einzubinden. Wenn es um die Pachteinnahmen geht, sollte das Ziel sein, einen fairen Ausgleich der Interessen zu erreichen. Daher ist es sinnvoll, dass die Grundstückeigentümer frühzeitig eine gemeinsame Haltung aufbauen, wenn sie in Verhandlungen mit dem Projektierer einsteigen. Hier bietet sich z. B. eine Eigentümergemeinschaft an, was die Verhandlungsposition erheblich stärken kann. Außerdem kann es nützlich sein, gleich die direkten Anwohner des potenziellen Windparks einzubeziehen.
Generell sollten sich die Mitwirkenden für eine gute Entscheidung, mit welchem Projektierer das Projekt realisiert wird, an den folgenden Vorgaben orientieren: Die in Aussicht gestellten Pachteinnahmen, Beteiligungen und Renditen müssen in einem maßvollen Bereich liegen. Wichtig ist auch zu beobachten, wie die Informationspolitik des Projektierers aussieht, und ob Absprachen eingehalten werden. Sinnvoll ist es ebenfalls, sich mit alten Partnern bzw. Kommunen des Unternehmens in Verbindung zu setzen, um ein genaueres Bild seiner Geschäftspraktiken zu gewinnen.
Auf Nachfrage stellt Ihnen die Servicestelle Windenergie gern eine „Arbeitshilfe zur Bildung einer Eigentümergemeinschaft“ sowie einen „Fragenkatalog an den Windparkprojektierer“ zur Verfügung.
Unsere Angebote für Bürger:
Ramona Rothe (ehem. Notroff)
Leiterin der Servicestelle Windenergie
Mainzerhofstraße 10
99084 Erfurt
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