Straßenbeleuchtung

Unabhängige Beratung für die Modernisierung von Straßenlaternen in Thüringer Kommunen

In kleineren und mittleren Kommunen ist die Straßenbeleuchtung oft für mehr als die Hälfte des gesamten Stromverbrauchs der öffentlichen Hand verantwortlich. Das Einsparpotenzial ist entsprechend hoch. Die Landesenergieagentur ThEGA berät Kommunen bei der Modernisierung und Neuorganisation der Straßenbeleuchtung.

Einsparpotenzial nutzen – Mit dem Service der ThEGA

Im Schnitt geben Kommunen pro Einwohner und Jahr etwa zehn Euro an Energiekosten für die Straßenlaternen aus. Hinzu kommen Ausgaben für das Modernisieren, Warten, Instandsetzen und Entsorgen der Straßenbeleuchtung. Nutzen Sie das Einsparpotenzial bei der Straßenbeleuchtung. Denn die Energiekosten können um 50 bis 80 Prozent sinken, wenn energieeffiziente Technologien wie LED-Technik oder gedimmte Natrium-Dampf-Lampen zum Einsatz kommen. Zudem kann das Beleuchtungsniveau an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden.

Herstellerneutrale Beratung für Thüringer Kommunen

Die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) berät als Landesenergieagentur Thüringer Kommunen ohne wirtschaftliche Interessen. Das heißt: Wir sind ein herstellerneutraler und produktunabhängiger Beratungspartner bei der Modernisierung und Neuorganisation der Straßenbeleuchtung. Informieren Sie sich mit unserem Flyer und auf dieser Website, was die ThEGA für Sie tun kann. Zusätzlich finden Sie hier viele nützliche Informationen rund um das Thema Straßenbeleuchtung.

Best Practice: Neue Straßenbeleuchtung in Roßleben-Wiehe

Ansprechpartner

Ansprechpartner

Christian Wustrau

Projektleiter
Ansprechpartner

Frank Kuhlmey

Bereichsleiter

Einsparrechner

Schnelle Ersteinschätzung für Ihr Einsparpotenzial bei der Straßenbeleuchtung

Der Einsparrechner der ThEGA bietet Ihnen die Möglichkeit, das Einsparpotenzial Ihrer Straßenbeleuchtung zu ermitteln. Der Rechner geht von einer vollständigen Umstellung auf LED aus. Der Einsparrechner dient ausschließlich einer unverbindlichen Ersteinschätzung. Gern stehen wir Ihnen in jeder Projektphase beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns!


Ihre Daten

Ihr aktueller Strompreis (ggf. anteilig aus Haupttarif/Nebentarif)  €/kWh
Ihr jährlicher Strombezug für die Straßenbeleuchtung  kWh/a
Anzahl der Lichtpunkte  LP
Betriebsstunden pro Jahr  h
Durchschnittliche Leistung der künftigen LED-Leuchten  W
Energieverbrauchskosten pro Jahr  €/a

Jetzt berechnen



Ergebnis bei Umrüstung auf LED-Technik

Leistung nach vollständiger Umrüstung auf LED  kW
Strombezug  kWh/a
Energieverbrauchskosten  €/a
Energieeinsparung  kWh/a
Energieeinsparung in Prozent  Prozent
Energieeinsparung in €  €/a
CO2-Einsparung
(Emissionsfaktor Strom: 0,565 kgCO2/kWh)
  kgCO2/a


Hinweise zum Einsparrechner

Weitere Energieeinsparung durch Dimmen

Durch eine Dimmung lässt sich die Einsparung weiter erhöhen. Neue LED-Leuchten sollten grundsätzlich gedimmt werden können. Außerdem gibt es die Möglichkeit noch erhaltenswerte Gasentladungslampen frequenz- oder spannungsgeführt zu dimmen.

Erhaltenswerte Leuchten

Die LED-Technologie bietet ein hohes Einsparpotential, dennoch gibt es auch heute in Kommunen noch zahlreiche konventionelle Leuchten die erhaltenswert sind. Ein strukturiertes Modernisierungskonzept kann Aufschluss geben, welche Leuchten noch nicht durch LED ersetzt werden sollten.

Schutz der Nacht

Der hohe Blauanteil kalt- oder neutralweißen LED-Lichts streut besonders in die Atmosphäre und wirkt anziehend auf Insekten. Zum Schutz der Nacht sollte auf die Installation von LED mit einer Farbtemperatur von maximal 3000K ( in naturnahen Gebieten bis 1.750K) geachtet werden.

Reboundeffekte

Im Zuge der Umrüstung auf energiesparende LED-Beleuchtung kommt es in einigen Kommunen zu einer pauschalen Erhöhung des Beleuchtungsniveaus. Aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen sollte aber auch LED-Licht in der Außenbeleuchtung sparsam und gezielt eingesetzt werden: Wo nötig, wann nötig, soviel wie nötig.

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Vorschriften, Pflichten und Förderung

Gesetzliche Grundlagen, Förderoptionen für Straßenbeleuchtung sowie ein Überblick über den Stand der Beleuchtungstechnik: Hier finden Sie wichtige Informationen für die erfolgreiche Planung der Straßenbeleuchtung in Ihrer Kommune.

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Gesetzliche Grundlagen und NormenGesetzliche Grundlagen und Normen
Gesetzliche Grundlagen und Normen
FörderungFörderung
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LexikonLexikon
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Beleuchtungstechnik

Beleuchtungstechnik und Beleuchtungsniveau sind entscheidend für die Höhe des Energieverbrauchs der Anlage.

Als Faustregel für Planung und Betrieb gilt: Straßenbeleuchtung sollte eingesetzt werden,

  • WO es nötig ist,
  • WANN es nötig ist, und
  • SO VIEL wie nötig ist.

Um ein angemessenes Beleuchtungsergebnis bei möglichst geringem Energieverbrauch der „Straßenlaterne“ zu erzielen, sind diese Faktoren entscheidend:

  • Abstimmen des Beleuchtungsniveaus auf die Bedeutung des Verkehrsweges (Konfliktpotenzial der Verkehrssituation, Straßentyp, Komplexität der Sehaufgabe, etc.)
  • Zeitliches Anpassen des Beleuchtungsniveaus an die Nutzungsintensität des Verkehrsweges (z.B. bei einer Anliegerstraße mit wenig Verkehrsaufkommen in der Nacht)
  • Eine auf die Beleuchtungsaufgabe sowie den Straßentyp und die Mastgeometrie abgestimmte Abstrahlcharakteristik der Leuchte
  • Technischer Zustand der Leuchtenoptik (Reflektoren, Abdeckung)
  • Lichtausbeute des verwendeten Leuchtmittels
  • Wirkungsgrad des Vorschaltgerätes

Leuchtentechnologien

In Thüringen kommen im Wesentlichen zwei Technologien zum Einsatz: so genannte konventionelle Leuchten mit Gas-Hochdruckentladungstechnik und LED-Technik. Kommunen sollten bei der Beschaffung von Straßenbeleuchtung nicht nur auf den Preis schauen. Entscheidend sind die langfristigen Lebenszykluskosten, bestehend aus Ausgaben für das Errichten, Warten und Instandhalten der Straßenbeleuchtung sowie die Energiekosten.

ThEGA-Tipp:

Wegen der schlechten Lichtausbeute dürfen Quecksilberdampflampen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Doch selbst bei vorhandenen Lagerbeständen sind Kommunen aus Kostengründen gut beraten, diese Straßenlampen zügig gegen eine energieeffizientere Alternative zu tauschen.

Straßenbeleuchtung mit konventionellen Leuchten

Konventionelle Leuchten enthalten als Leuchtmittel eine Gas-Hochdruckentladungslampe. Nach Art des enthaltenen Gases unterscheidet man Quecksilber-, Natrium- und Halogenmetalldampflampen. Wie die Tabelle unten zeigt, verfügen die einzelnen Leuchtmitteltypen über unterschiedliche Lichtausbeute, Farbtemperatur, Farbwiedergabe und Lebensdauer.

Die Leuchten benötigen für den Betrieb ein so genanntes Vorschaltgerät. Es gibt konventionelle und elektronische Vorschaltgeräte. Elektronische Vorschaltgeräte besitzen einen deutlich besseren Wirkungsgrad, sind allerdings störanfälliger als ihre konventionellen Verwandten. Die Lichtverteilung erfolgt meistens über Reflektoren, die in die Leuchte eingebaut sind. Die Energieeffizienz der Leuchte ist abhängig von der Lichtausbeute des Leuchtmittels sowie den Wirkungsgraden von Vorschaltgerät und Leuchtenoptik.

Vorteile:

  • jahrzehntelang erprobtes, zuverlässiges System
  • gute Lichtausbeute bei Natrium- und Halogenmetalldampflampen
  • durch standardisierte optische, elektrische und mechanische Schnittstellen sind die verschiedenen Komponenten in den meisten Fällen herstellerunabhängig austauschbar
  • bei Nachbeschaffung kann aktuell auf Produkte verschiedener Hersteller zurückgegriffen werden

ThEGA-Tipp:

Wegen der schlechten Lichtausbeute dürfen Quecksilberdampflampen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Doch selbst bei vorhandenen Lagerbeständen sind Kommunen aus Kostengründen gut beraten, diese Straßenlampen zügig gegen eine energieeffizientere Alternative zu tauschen.

Straßenbeleuchtung mit LED-Leuchten

LED ist ein Halbleiter-Kristall, welcher durch Anlegen einer elektrischen Spannung Licht aussendet. In einer LED-Leuchte werden mehrere LED zu einem Modul zusammengeschaltet. Meist benötigt das LED-Modul für den Betrieb ein Vorschaltgerät, den so genannten Treiber. Die Lichtverteilung erfolgt zumeist über eine Linsenoptik.

Wollen Sie für Ihre Kommune die Straßenlampen auf LED umrüsten und die Vorteile der LED-Technik nutzen? Dann sollten Sie beim Beschaffen der Leuchten verschiedene Qualitätskriterien beachten. Hierbei unterstützt Sie die ThEGA-Arbeitshilfe Entscheidungshilfe LED-Leuchte. Vereinbaren Sie mit dem Leuchtenhersteller oder Dienstleister Ersatzteil- oder Betriebsgarantien, um die Risiken für ihre Gemeinde zu reduzieren. Bei LED-Leuchten gibt es außerdem keine standardisierten Schnittstellen zwischen Leuchte und Leuchtmittel. Entsprechend bindet sich die Kommune beim Kauf von Ersatzteilen an den jeweiligen Leuchtenhersteller. Zudem fehlen Langzeiterfahrungen in der Praxis und verbindliche Standards, um die Lebensdauerangaben der Hersteller vergleichen zu können.

Vorteile:

  • langlebige, sehr energieeffiziente Lichttechnologie
  • verschiedene Lichtfarben möglich
  • sehr gute Farbwiedergabe
  • präzise Lichtlenkung, geringer Streulichtanteil
  • sehr gut steuerbar
  • keine Anlaufzeit

ThEGA-Tipp:

Eine wirtschaftlich interessante Zwischenlösung bei der Umrüstung bestehender Straßenlaternen sind so genannte LED Retrofit. Diese besondere Art von „LED-Lampen“ besitzt eine den Hochdruckentladungslampen nachempfundene Kolbenform und Abstrahlcharakteristik. Sie lässt sich über ein standardisiertes E-27-Gewinde in viele bestehende Leuchten einbauen. Was Sie bei Beschaffung, Einbau und Betrieb beachten sollten, erfahren Sie in unserer Arbeitshilfe LED Retrofit.

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Gesetzliche Grundlagen und Normen für Straßenbeleuchtung

Kommunale Verwaltungen haben eine Straßenverkehrssicherungspflicht. Sie sind somit dafür verantwortlich, Gefahren für Verkehrsteilnehmer zu mindern. Hierzu zählt unter anderem eine angemessene Straßenbeleuchtung. Nach aktueller Rechtsprechung gilt die Beleuchtungspflicht für wichtige Verkehrswege und für Fußgängerüberwege. Straßen von untergeordneter Bedeutung müssen nicht zwingend beleuchtet werden. Über Umfang und Dauer der gemeindlichen Straßenbeleuchtung können keine allgemeingültigen Aussagen gemacht werden. Über die sich aus der Verkehrssicherungspflicht und der sicherheitsrechtlichen Beleuchtungspflicht ergebenden Anforderungen hinaus liegt es weitgehend im gemeindlichen Ermessen, wie und in welchem Umfang die Straßen beleuchtet werden. Je nach Charakter, Größe und Leistungsfähigkeit der Gemeinden können sich dabei erhebliche Unterschiede ergeben.

Der Gesetzgeber hat – mit Ausnahme von Fußgängerüberwegen – das Beleuchtungsniveau für bestimmte Straßen nicht konkret festgelegt. Aus der Rechtsprechung ergeben sich jedoch Kriterien, wie umfangreich die Straßen beleuchtet sein müssen. Das hängt einerseits vom Maß der Wahrscheinlichkeit und Schwere der Schädigung der Verkehrsteilnehmer und andererseits von den technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Kommune ab. Das Zusammenspiel dieser Faktoren definiert die Gestaltungsspielräume der Gemeinden für das Erstellen eines Beleuchtungskonzeptes. Als Faustregel gilt: Die Qualität der Straßenbeleuchtung soll mit zunehmendem Sicherheitsrisiko für die Verkehrsteilnehmer steigen.

Die europäische Norm DIN 13201 „Straßenbeleuchtung“ beschreibt die Beleuchtungsklassen und Gütemerkmale der Straßenbeleuchtung sowie die Methoden, um diese zu berechnen und zu messen. Die Norm besitzt keinen rechtsverbindlichen Charakter. Sie bietet Planern und Kommunen jedoch Orientierungsmöglichkeiten, um das Beleuchtungsniveau der Straßenlampen festzulegen. Dabei spielen verkehrstechnische Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle. Das sind zum Beispiel: Fahrgeschwindigkeit, Hauptnutzer der Straße und Verkehrsaufkommen.

Die DGUV V3 (vormals BGVA3) regelt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft unter Einhaltung elektrotechnischer Regeln errichtet, geändert und instandgehalten werden dürfen. Dies schließt eine regelmäßige Prüfung der Anlage, auch bezüglich der Standfestigkeit ein. Es wird empfohlen, diese Prüfung alle vier Jahre durchzuführen. Dies hat auch versicherungsrechtliche Bedeutung, da diverse Versicherungen einen Versicherungsschutz ausschließen, sollten Personen durch ein ungeprüftes Gerät zu Schaden kommen.

Im Hinblick auf den Betrieb der Straßenbeleuchtung ergeben sich zahlreiche rechtliche Fragestellungen. Im Rahmen eines juristischen Gutachtens der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der ThEGA, haben wir die folgenden Fragen prüfen lassen:

  • Beleuchtungspflicht in Thüringen.
  • Haftungsrisiko für die Kommune beim Unterschreiten der DIN 13201.
  • Haftungsrisiko für den Planer beim Unterschreiten der DIN 13201.
  • Auslagern des Haftungsrisikos an externe Dienstleister.
  • Vergaberechtskonforme Möglichkeiten zur Einschränkung der angebotenen Fabrikate.
  • Straßenlaternen als Ladesäule für E-Autos.

Kommunale Gebietskörperschaften Thüringens erhalten das vollständige Gutachten zur eigenen Verwendung auf Anfrage kostenfrei (Kontakt: Christian Wustrau).

Eine Zusammenfassung der zentralen Aussagen des Gutachtens finden Sie in unserer Fachinformation für rechtliche Grundlagen.

Bundesnaturschutzgesetz

Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) auf den Weg gebracht, welche den Schutz der Nacht mehr fördern soll. Grundlage dieser Änderung ist der rapide Rückgang der Insektenarten sowie weitere Beeinträchtigung von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen durch künstliches Licht. Ziel ist es, dieses Licht gezielter und nur mit der notwendigen Stärke zur notwendigen Zeit auszusenden. Damit bestärkt der Gesetzgeber ebenfalls die Beratungsgrundsätze der ThEGA.

Den Änderungsentwurf des Bundesnaturschutzgesetzes können Sie hier nachlesen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Der Informationsdienst Umweltrecht e.V. hat dazu einen Brief veröffentlicht, mit bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten: IDUR e.V.

ThEGA-Tipp:

Fußgängerüberwege müssen gemäß der Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (R FGÜ 2001) ausgestattet sein mit einer ortsfesten Beleuchtung entsprechend der DIN 5044 und der DIN 67523.

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Förderung der Straßenbeleuchtung

Der Freistaat Thüringen und der Bund unterstützen Kommunen, die ihre Straßenbeleuchtung modernisieren möchten. Hier erfahren Sie, welche Förderprogramme es für Ihre Kommune gibt.

Landesförderung Straßenbeleuchtung mit dem Förderprogramm „Klima Invest“:

Was wird gefördert?
  • Einstiegspakete: externe Beratungen zu Klimaschutz und Öffentlichkeitsarbeit, ferner externe Leistungen zur Unterstützung von entsprechenden Vergabeverfahren, zur Beantragung von Fördermitteln sowie die Umsetzung von aus einer Beratung oder einem Konzept abgeleiteten Maßnahmen (inklusive Investitionen)
    • Praktische Umsetzung findet dies Beispielhaft in der Beratung zu Modernisierungsmaßnahmen in der Straßenbeleuchtung oder durch die Energetische Modernisierung von Natriumdampfleuchten auf LED-Leuchten
  • Konzepte zur energetischen Modernisierung der Straßenbeleuchtung
  • Außen- und Straßenbeleuchtung
    • Erneuerung von Außen- und Straßenbeleuchtung mit warmweißem Licht (Farbtemperatur bis 3000 Kelvin),
    • Erneuerung von Außen- und Straßenbeleuchtung mit amberfarbenem Licht aus Gründen des Naturschutzes (Farbtemperatur bis 2000 Kelvin), 
    • Investitionskosten für die bedarfsoptimierte Steuerung und die automatisierte zentrale Regelung von Außen- und Straßenbeleuchtung
Wer wird gefördert?
  • Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, Eigenbetriebe, Zweckverbände, Kommunale Unternehmen, Karikative, kirchliche und gemeinnützige Körperschaften sowie Öffentliche Einrichtungen.
  • Die Antragstellung erfolgt über die Thüringer Aufbaubank (TAB). Als ThEGA bieten wir Ihnen eine kostenfreie Orientierungsberatung an. Kontaktieren Sie uns gern.
Welcher Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben wird gefördert?

         Es ergeben sich folgende Förderkonditionen:

Maximale Förderquote in Prozent

Empfänger

Gegenstand

Gemeinden, Landkreise, Eigenbetriebe, Zweckverbände

Kommunale Unternehmen

Karikative, kirchliche & gemeinnützige Körperschaften

Öffentliche Einrichtungen

Klimaschutz

 

 

 

 

2.1 Einstiegspaket

100

-

-

-

2.4 Konzepte zur Modernisierung von Straßenbeleuchtung

60

60

-

-

2.7.1 Außenbeleuchtung warmweiß

20

20

-

-

2.7.1 Außenbeleuchtung warmweiß mit Konzept

30

30

-

-

2.7.2 Außenbeleuchtung amberfarben

30

30

-

-

2.7.2 Außenbeleuchtung amberfarben mit Konzept

40

40

-

-

2.7.3 bedarfsoptimierte Steuerung & automatisierte zentrale Regelung

40

40

40

40

 

Bundesförderung zur Straßenbeleuchtung mit dem Förderprogramm "Kommunalrichtlinie":

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit fördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) u.a. den Einbau von LED-Straßenleuchten in kommunale Straßenbeleuchtungsanlagen. Die Höhe der Förderung hängt von der finanziellen Situation des Antragstellers und der erzielbaren CO2-Minderung ab. Weitere aktuelle Informationen zum Förderprogramm des Bundes erhalten Sie auf der NKI-Website.

Gefördert wird der Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik bei der Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen sowie von Lichtsignalanlagen - einschließlich der Steuer- und Regelungstechnik. Gefördert wird auch Beleuchtungstechnik für neue Lichtpunkte, um Beleuchtungsmissstände zu beheben (z. B. an Fußgängerübergängen oder an Bushaltestellen). 
Gefördert werden auch Machbarkeitsstudien durch fachkundige externe Dienstleister z.B. für eine Bestandsaufnahme, Treibhausgasminderungspotentiale, Vorplanungsphase oder auch verschiedenen Umsetzungsvarianten.

Folgende Förderschwerpunkte gibt es hierzu:

sowie

Der Thüringer Kreis Altenburger Land hat als ehemaliges Braunkohlerevier gesonderte Förderbedingungen. Antragssteller aus dieser Region können deshalb von einer bis zu 15 Prozent erhöhten Förderquote profitieren.

Im Rahmen des Kommunalinvestitionsfördergesetzes kann in finanzschwachen Thüringer Kommunen die energetische Sanierung von Infrastrukturinvestitionen mit bis zu 100 Prozent gefördert werden, sofern diese nicht durch Gebühren oder Beiträge zu finanzieren ist. Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Thüringer Landesverwaltungsamtes.

 

Förder-Tipp:

Eine Kumulierung von Klima Invest und der Kommunalrichtlinie ist möglich!

Für strategische Förderschwerpunkte ist somit eine Förderquote bis zu 85 % und für investive Förderschwerpunkte bis zu 80 % möglich. Sprechen Sie uns einfach an.

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Umweltschutz und Straßenbeleuchtung

Die nächtliche Beleuchtung des Außenraums hilft unter anderem, Gefahrensituationen im Verkehr zu reduzieren sowie Orientierung und Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Für die Umwelt ergeben sich aus der nächtlichen Straßenbeleuchtung allerdings auch immer mehr Nachteile:

  • Der rhythmische Wechsel von Tag und Nacht ist ein wichtiger Taktgeber für lebenswichtige Aktivitäten und Stoffwechselprozesse von Menschen, Tieren und Pflanzen. Das zunehmende Aufhellen der Nacht durch künstliche Beleuchtung stört diesen Rhythmus erheblich.
  • Schlecht abgeschirmte Straßenlaternen sowie ungünstig ausgerichtete Gebäudestrahler und Leuchten mit kalt- oder neutralweißen Leuchtmitteln locken viele nachtaktive Insekten an. Häufig sterben die Insekten dort erschöpft oder werden eine leichte Beute für andere Tiere.
  • Der Sternenhimmel ist ein jahrtausendealtes Kulturgut. Über urbanen Räumen verblasst er zunehmend. Selbst in vielen mittelgroßen Städten lassen sich viele Sternbilder oder die Milchstraße nur noch erahnen, weil die natürliche Dunkelheit der Nacht durch künstliche Lichtquellen immer mehr verschwindet.

Deshalb betrachten immer mehr Experten die Nacht selbst als schützenwertes Gut. Kommunen können einen wichtigen Beitrag leisten, die Nacht zu bewahren. Zunächst sollten Beleuchtungsniveau und -umfang der Straßenbeleuchtung auf das notwendige Maß reduziert sein. Gut abgeschirmte Leuchten – keine Lichtabstrahlung oberhalb eines Winkels von 90 Grad – und gelb bis warmweiß strahlende Leuchtmittel helfen ebenfalls, die Nacht zu schützen.

Der Reboundeffekt vergleicht, wie viele Energiekosten durch eine energieeffizientere Beleuchtungstechnik theoretisch eingespart werden können und wie viele Energiekosten nach der Berücksichtigung von Verhaltensänderungen tatsächlich eingespart werden. Installiert beispielsweise eine Kommune eine neue LED Straßenbeleuchtung, finanziert mit der aus der Umstellung resultierenden Energieeinsparung jedoch eine nicht notwendige Erhöhung des Beleuchtungsniveaus, sinkt der theoretische Einsparbetrag. Der Rebound hat so neben monetären Effekten auch einen negativen Einfluss auf die kommunale CO2-Bilanz und damit auf das Erreichen von Klimaschutzzielen. Ferner wirkt sich die Erhöhung des Beleuchtungsniveaus auch negativ auf die Reduzierung von Lichtemissionen aus.

Weiterführende detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte unserer Fachinformation.

ThEGA-Tipp:

In Parkanlagen oder ländlichen Regionen, die an Naturschutzgebiete grenzen, sind gelb strahlende Leuchtmittel eine gute Wahl. Diese haben eine geringere Anlockwirkung auf Insekten. Bei konventionellen Leuchten erfüllen Natriumdampflampen diese Voraussetzung, im LED-Bereich sind es Leuchten mit der Lichtfarbe „Amber“.

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Lexikon

  • Adaptation

    Adaptation bezeichnet im visuellen Bereich das Anpassungsvermögen des Auges an die vorherrschende Helligkeit (Leuchtdichte). Die Anpassung des Auges an geringere Leuchtdichten dauert dabei deutlich länger als im entgegengesetzten Fall. Daher sollten Übergänge von helleren zu dunkleren Beleuchtungssituationen immer fließend gestaltet werden.

  • Beleuchtungsniveau

    Der Begriff Beleuchtungsniveau beschreibt in der Straßenbeleuchtung den Helligkeitseindruck der von einer beleuchteten Fläche ausgeht.

  • Beleuchtungsstärke

    Die Beleuchtungsstärke (Einheit Lux) bezeichnet den auf eine bestimmte Fläche auftreffenden Lichtstrom einer Lichtquelle.

  • Bemessungs-Lichtstrom

    Gesamtheit der von der Leuchte im Neuzustand abgegebenen Strahlungsleistung im sichtbaren Bereich.

  • Bemessungs-Leistung

    Neuwert für die Leistungsaufnahme der Leuchte inkl. aller für den Betrieb erforderlichen Komponenten bei 100% Lichtleistung. Grundlage für Berechnung des Energieverbrauchs im Neuzustand.

  • CE-Erklärung

    Die CE-Kennzeichnung besagt, dass das gekennzeichnete Produkt allen Anforderungen der für dieses Produkt zutreffenden EG-Richtlinien genügt und damit innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden darf. Mit Anbringen des CE-Kennzeichens bestätigt der Hersteller die Einhaltung der Anforderungen. Eine vorsorgliche Überprüfung von unabhängiger Stelle findet bei Straßenleuchten nicht statt.

  • Dämmerungsschalter

    Der Dämmerungsschalter ermöglicht das Ein- und Ausschalten der Straßenbeleuchtungsanlage in Abhängigkeit von der Umgebungshelligkeit. Der Schaltpunkt sollte stufenlos einstellbar sein.

  • Degradation

    Die Degradation beschreibt in der Lichttechnik den Rückgang des Lichtstroms eines Leuchtmittels. Der Prozess tritt bei allen Leuchtmitteln auf. Einige LED-Leuchten gleichen die Degradation durch eine integrierte Konstantlichtstromregelung aus.  Bei LED-Leuchten hängt der Lichtstromrückgang sehr stark von den Betriebsbedingungen (Innentemperatur und Bestromung) der Leuchte ab.

  • DIN 13201

    Die DIN 13201 wird in der Praxis regelmäßig zur Auslegung von Straßenbeleuchtungsanlagen herangezogen, besitzt aber keinen rechtsverbindlichen Charakter. Sie beschreibt unter anderem eine Vorgehensweise zur Auslegung der Beleuchtungsanlage in Abhängigkeit von verkehrssicherheits- relevanten Rahmenbedingungen. Die DIN EN 13201 ist folgendermaßen gegliedert:

    • Teil 1: Auswahl der Beleuchtungsklassen,
    • Teil 2: Gütemerkmale,
    • Teil 3: Berechnung der Gütemerkmale,
    • Teil 4: Messung der Gütemerkmale,
    • Teil 5: Energieeffizienz-Indikatoren.
  • Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

    Eine Straßenleuchte muss entsprechend der Europäischen EMV-Richtlinie elektromagnetisch verträglich sein, darf also keine ungewollten störenden Wechselwirkungen mit anderen technischen Geräten eingehen. Sicherheit bietet hier das EMV-Prüfsiegel einer herstellerunabhängigen Einrichtung.

  • ENEC

    Mit dem ENEC-Zeichen dokumentiert der Hersteller die Übereinstimmung seines Produktes mit den relevanten EU-Sicherheitsrichtlinien, die entsprechende Fertigungskontrolle durch eine unabhängige EU-zertifizierte Einrichtung sowie das Vorhandensein eines Qualitätsmanagement-Systems.

  • Farbtemperatur

    Die Farbtemperatur (Einheit Kelvin)  charakterisiert die Eigenfarbe des von einer Lichtquelle abgegebenen Lichts. Man unterscheidet folgende drei Gruppen:

    • Warmweiß < 3.300 K
    • Neutralweiß 3.300 K bis 5.300 K
    • Tageslichtweiß > 5.300 K

    Dabei haben verschiedene Beleuchtungstechnologien, jeweils unterschiedliche Farbtemperaturen:

    • NAV-Leuchten: 2000 bis 2200°K
    • Halogenmetalldampflampen: 3000 bis 6000°K
    • LED-Leuchten: 3.000 bis5000°K
    • Tageslicht: 6500°K

    Warmweißes Licht wird von Anwohnern in der Regel als angenehmer empfunden und ist auch aus Umweltschutz-Gründen (geringere Lichtstreuung und Anlockwirkung auf Insekten) zu bevorzugen.

  • Farbwiedergabe-Index (CRI)

    Der Farbwiedergabeindex gibt an, wie naturnah die Farbe der beleuchteten Objekte durch eine künstliche Lichtquelle wiedergegeben wird. Ein Farbwiedergabeindex von 100 entspricht der Farbwiedergabe bei  Tageslicht.

  • Gütemerkmale der Beleuchtung

    Die Qualität einer Beleuchtung wird durch lichttechnischer Gütemerkmale bestimmt. Diese richten sich nach den individuellen Anforderungen vor Ort, wie z.B. der Art und Nutzung des Verkehrsweges. Folgende Gütemerkmale sollten bei der Planung der Straßenbeleuchtung berücksichtigt werden:

    • Beleuchtungsniveau
    • Blendungsbegrenzung
    • Gleichmäßigkeit der Beleuchtung
    • Farbwiedergabe
    • Farbtemperatur
  • Halbnachtbetrieb

    Halbnachtbetrieb bezeichnet die Leistungsreduzierung der Straßenbeleuchtung zu verkehrsschwachen Zeiten. Es gibt unterschiedliche Varianten. Dabei ist darauf zu achten, dass Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung bei Durchführung der Maßnahme erhalten bleibt. Die komplette Abschaltung jedes zweiten Lichtpunktes sollte aus Gründen der Verkehrssicherheit unbedingt vermieden werden, da hierbei gefährliche Dunkelzonen entstehen.

  • Halbzylindrische Beleuchtungsstärke

    Die halbzylindrische Beleuchtungsstärke beschreibt die Anteile der Beleuchtung, die auf eine senkrechte halbzylindrische Messfläche fallen. Sie ist Voraussetzung für das Erkennen entgegenkommender Personen.

  • IP-Schutzart

    siehe Schutzart

  • ISO 9.001

    Qualitätsmanagement-Zertifizierung der Fertigungsstätte des Herstellers

  • ISO 14.001

    Umweltmanagement-Zertifizierung der Fertigungsstätte des Herstellers

  • Konstantlichstromregelung

    Die Konstantlichtstromregelung kompensiert den physikalisch bedingten Lichtstromrückgang bei LED-Leuchten durch automatisch geregelte Erhöhung der Bestromung.

  • Lampensockel

    Als Lampensockel wird der untere Teil eines Leuchtmittels bezeichnet, der als elektrische und mechanische Verbindung zur Leuchte dient. Dieser ist in der Regel als Gewinde oder Steckmöglichkeit ausgeführt. Der am häufigsten eingesetzte Sockel ist der Schraubsockel mit einem Durchmesser von 27mm (E27). Diese herstellerübergreifend standardisierte Schnittstelle zwischen Leuchte und Leuchtmittel ist ein Vorteil der konventionellen Beleuchtungstechnik.

  • LED

    Die LED (Licht emittierende Diode) ist ein elektronisches Bauelement, dass unter Anlegen einer Spannung Licht abgibt. LED zeichnen sich durch einen hohen Wirkungsgrad (geringen Energieverbrauch), eine hohe Lebensdauer, gute Steuer- und Dimmbarkeit und Variabilität bei der spektralen Zusammensetzung des Lichts (Lichtfarbe) und Farbtemperatur aus. Sie sind wartungsfrei, farbstabil und unempfindlich. Mehrere Dioden bilden ein Modul. Für LED-Licht in konventionellen Leuchten gibt es sogenannte Retrofits, passend zu standardisierten Lampensockeln.

  • Leistungsaufnahme

    Ist die von einem Verbraucher aufgenommene elektrische Leistung. In der Straßenbeleuchtung ist zu unterscheiden, ob es sich um die Systemleistung der gesamten Leuchte oder die Leistungsaufnahme der einzelnen Komponenten (Leuchtmittel, Vorschaltgerät) handelt.

  • Leuchtdichte

    Die Leuchtdichte (Einheit Candela/Quadratmeter) beschreibt den Helligkeitseindruck einer leuchtenden oder beleuchteten Fläche in eine bestimmte Richtung. Im Bereich der Straßenbeleuchtung ist diese physikalische Größe in Bezug auf die Beurteilung des Beleuchtungsniveaus relevant.

  • Leuchte

    Die Leuchte ist Träger, Schutz und Lichtverteiler des Leuchtmittels. Die Leuchte beinhaltet alle Komponenten, die für die Erzeugung und Verteilung des Lichts nötig sind: Gehäuse, Abdeckung, Leuchtmittel (Lampe), Optik (Linsen, Reflektoren), Betriebsmittel (Vorschaltgerät, Starter), Fassung.

  • Leuchtmittel (Lampe)

    Das Leuchtmittel ist der Teil der Leuchte, in dem das Licht durch Energieumwandlung erzeugt wird.

  • Lichtausbeute

    Die Lichtausbeute (Einheit Lumen/Watt) gibt an, wie viel Licht(-strom) ein Leuchtmittel aus einem Watt elektrischer Leistung erzeugt. Sie ist somit das Maß für die Energieeffizienz des Leuchtmittels.

  • Lichtfarbe

    siehe Farbtemperatur

  • Lichtimmission

    Von Lichtimmissionen spricht man, wenn das von künstlichen Quellen ausgestrahlte Licht zu einer erheblichen Störung der Nachbarschaft bzw. der Allgemeinheit führt (z.B. unerwünschte Aufhellung privater Wohnbereiche oder Blendungserscheinungen). Diese sollten bereits bei der Planung von Beleuchtungsanlagen ausgeschlossen werden. Da es hierzu jedoch keine gesetzlich verbindlichen Grenzwerte gibt, sei auf die Hilfestellung „Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen künstlicher Lichtquellen“ der Lichttechnischen Gesellschaft (LiTG) verwiesen.

  • Lichtpunkt

    In der Straßenbeleuchtung beschreibt der Lichtpunkt die Einheit aus Tragsystem und der bzw. den daran befestigten Leuchte(n).

  • Lichtpunktgeometrie

    Umfasst die für die Lichtplanung maßgeblichen geometrischen Größen:

    • Lichtpunktabstand: 
      Abstand zwischen zwei benachbarten Lichtpunkten
    • Lichtpunkthöhe:
      Abstand von der beleuchteten Straßenfläche bis zur horizontalen Mittelachse der Lichtquelle
    • Lichtpunktüberhang:
      Abstand zwischen der senkrechten Mittelachse der Lichtquelle und dem Lichtmast zugewandten Rand der beleuchteten Fahrbahn
    • Neigungswinkel:
      Winkel zwischen der horizontalen Beleuchtungsebene und der geneigten Längsachse der Leuchte
  • Lichtstärke

    Die Lichtstärke (Einheit Candela) ist der von der Leuchte abgegebene Lichtstrom in einem bestimmten Raumwinkel.

  • Lichtstärkeverteilung

    Die Abstrahlcharakteristik einer Leuchte (Richtung und Stärke des abgegebenen Lichts) wird durch die Lichtstärkeverteilung beschrieben. Lichtstärkeverteilung beschreibt die räumliche Verteilung des von der Leuchte abgegebenen Lichtstroms. Zur Darstellung dient die Lichtstärkeverteilungskurve (LVK). Technische Leuchten besitzen in der Regel zwei individuelle, im Labor vermessene LVK‘s (jeweils eine längs und eine quer durch die Mittelachse der Lichtquelle) als grundsätzliche Voraussetzung für eine Lichtplanung.

  • Lichtstrom

    Der Lichtstrom (Einheit Lumen) bezeichnet den Teil der Strahlung, den eine Lichtquelle als sichtbares Licht abgibt.

  • Lichtstromrückgang

    siehe Degradation

  • Lichtverschmutzung

    Als Lichtverschmutzung (umgangssprachlich auch Lichtsmog) wird die unerwünschte Aufhellung des Nachthimmels bzw. der nächtlichen Umgebung durch künstliche Lichtquellen bezeichnet. Dies hat negative Auswirkungen auf Tier- und Pflanzenwelt. Um Lichtverschmutzung zu vermindern, empfiehlt es sich, Leuchten einzusetzen, die oberhalb eines Winkels von 70° kein Licht emittieren. Da kalt- und neutralweißes Licht wegen des erhöhten Blauanteils stärker in der Atmosphäre gestreut wird, ist der Einsatz warmweißer Leuchtmittel (bis 3.300 K) in der Straßenbeleuchtung empfehlenswert.

  • Multi-Layer-Konzept

    Beim sog. Multi-Layer-Konzept beleuchtet jede LED einer LED-Leuchte dank einer speziellen Optik das gesamte Beleuchtungsfeld. Die Gesamt-Beleuchtungsstärke wird durch Addition der Lichtströme der einzelnen LED’s erreicht. Dieses Konzept bietet den Vorteil, dass beim Ausfall einzelner LED‘s die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung (bei geringfügig abnehmender Beleuchtungsstärke) erhalten bleibt.

  • Retrofit-Leuchtmittel

    Retrofit-Leuchtmittel sind Leuchtmittel, welche, mit einer verbesserten Lichtausbeute ausgestattet, für den Einsatz in bestehende konventionelle Leuchten konzipiert sind. So stellt die mittlerweile häufig eingesetzte LED-Retrofit eine kostengünstige Modernisierungsvariante bei erhaltenswerten konventionellen Leuchten dar. Bei Beschaffung und Einsatz von LED-Retrofit sollten einige Punkte zwingend beachtet werden. Diese sind in der ThEGA-Arbeitshilfe zusammengefasst.

  • Schutzart

    Die Schutzart (IP X,Y) beschreibt die Widerstandsfähigkeit einer Leuchte gegen das Eindringen von Feuchtigkeit und Feststoffen sowie den Schutz vor Berührung spannungsführender Teile. Eine LED-Leuchte sollte mindestens die Schutzart IP 65 oder höher aufweisen.

  • Schutzklassen

    Die Schutzklasse beschreibt das Schutzkonzept einer Leuchte zur Verhinderung eines elektrischen Schlags. Bei Straßenlaternen wird in Schutzklasse I (Schutz durch Erdung aller elektrisch leitender Gehäuseteile) und Schutzklasse II (Schutz durch verstärkte/doppelte Isolierung) unterschieden.

  • Sehaufgabe

    Als Sehaufgabe wird im Bereich der Straßenbeleuchtung die visuelle Tätigkeit des Verkehrsteilnehmers verstanden. Der Anspruch der Sehaufgabe ist abhängig von der zeitlichen und örtlichen Verkehrssituation und Grundlage für die Auslegung der Straßenbeleuchtung.

  • Straßenleuchte, konventionell

    Als konventionelle Straßenleuchten werden umgangssprachlich Leuchten mit einer Gas-Entladungslampe als Leuchtmittel bezeichnet. Die Effizienz und Beleuchtungsgüte konventioneller Leuchten ist von der Art des verwendeten technischen Komponenten (Leuchtmittel, Optik, Vorschaltgerät) und der Bauart abhängig und variiert entsprechend stark. Die am häufigsten vorkommenden Leuchtmittel im Vergleich:

    LeuchtmittelLichtausbeute (Lumen/Watt)LichtfarbeFarbwiedergabeLebensdauer
    Natriumdampfhochdrucklampe- 145gelbmittel- 30.000
    Halogen-Metalldampflampe- 110weißsehr gut- 30.000
    Quecksilberdampflampe- 50weiß-grünmittel- 7.500

    Entladungslampen benötigen meist einige Minuten, bis der maximale Lichtstrom erreicht wird.

  • Straßenleuchte, LED

    Die LED-Leuchte besteht aus mehreren, zu einem Modul verschalteten LED’s. In den meisten Fällen sorgt eine integrierte Linsenoptik für die Lichtverteilung. Ein in die Leuchte eingebautes Vorschaltgerät, der so genannte LED-Treiber, regelt (begrenzt) die Stromzufuhr und steuert das LED-Modul. Für die Erreichung einer hohen Lebensdauer ist eine gut funktionierende Entwärmung der LED-Leuchte wichtig (siehe Thermomanagement). Wichtige Kriterien für die Beschaffung von LED-Leuchten sind in der ThEGA-Arbeitshilfe zusammengefasst.

  • Systemlebensdauer

    Die Systemlebensdauer beschreibt, nach wie vielen Betriebsstunden ein bestimmter Prozentsatz der Leuchten noch über einen bestimmten Teil des ursprünglichen Lichtstroms verfügt. Die Angabe L80B10 = 50.000 bedeutet beispielsweise, dass nach 50.000 Betriebsstunden maximal 10% der Leuchten weniger als 80% des ursprünglichen Lichtstroms aussenden.

  • Überspannungsschutz

    LED-Leuchten besitzen gegenüber konventionellen Leuchten deutlich empfindlichere elektronische Komponenten. Um eine hohe Lebenserwartung zu gewährleisten, müssen diese durch geeignete technische Maßnahmen gegen Überspannungen aus zum Beispiel Blitzeinschlägen oder Schaltvorgängen im Netz geschützt werden.

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Planung und Umrüstung

Bestand der Straßenbeleuchtung erfassen, Modernisierungskonzept erstellen, Feinplanung vornehmen und schließlich die Straßenleuchten beschaffen und errichten.

BestandserfassungBestandserfassung
Bestandserfassung
ModernisierungskonzeptModernisierungskonzept
Modernisierungskonzept
FeinplanungFeinplanung
Feinplanung
BeschaffungBeschaffung
Beschaffung
Errichtung und ErgebniskontrolleErrichtung und Ergebniskontrolle
Errichtung und Ergebniskontrolle

Bestandserfassung der Straßenbeleuchtung

Bevor die Straßenbeleuchtung modernisiert wird, sollten die Kommunen den Status Quo kennen und genau über den Zustand der aktuellen Straßenleuchten informiert sein. Das Erfassen der bestehenden Anlage ist die Basis für alle weiteren Schritte. Dabei sollten neben Alter und technologischer Ausstattung auch die Lichtpunkt- und Straßengeometrie sowie die jeweilige Straßenkategorie erfasst werden. Es ist nicht zwingend erforderlich, die Geodaten jedes einzelnen Lichtpunktes zu erfassen. Unter Arbeitshilfen finden Sie das Dokument „Musterliste Bestandserfassung“, welches Ihnen zeigt, welche Erfassungsdaten aus fachlicher Sicht empfehlenswert sind. Die ThEGA zeigt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kommunen zusätzlich in kostenlosen Praxis-Workshops, wie die tabellarisch erfassten Daten in eine digitale Karte überführt werden können.

ThEGA-Tipp:

Das Land Thüringen fördert die Bestandserfassung und das Erstellen von Modernisierungskonzepten. Gemäß der Richtlinie „Klima Invest – Förderung von Klimaschutz in Kommunen“ werden bis zu 40 Prozent der Kosten übernommen.

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Modernisierungskonzept für Straßenbeleuchtung

Für Kommunen gibt es verschiedene technische Optionen, die Energieeffizienz der Straßenbeleuchtung zur verbessern. Welche Option im Einzelfall die richtige ist, muss eine Vollkostenbetrachtung zeigen – und zwar unter Berücksichtigung der individuellen technischen Rahmenbedingungen und lichttechnischen Erfordernisse. Dafür müssen Modernisierungs- und Betriebskosten der einzelnen Varianten betrachtet werden. Die ThEGA-Arbeitshilfe (Bestandserfassung Konzept) zur Beschaffung der entsprechenden Dienstleistung hilft Ihnen dabei. 

Das sind die wichtigsten Modernisierungsvarianten für Kommunen:

  • Kompletterneuerung Lichtpunkt
    • Zeitpunkt: Wenn Mast und Leuchte das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben.
    • Hinweis: Mastgeometrie (Abstand, Höhe, Überhang) kann bspw. in Bezug auf die Abstrahlcharakteristik der neuen Leuchten optimiert werden.
  • Austausch Leuchtenkopf
    • Zeitpunkt: Wenn der Leuchtenkopf in einem technisch schlechten Zustand ist oder das Ende der Lebensdauer erreicht hat.
    • Hinweis: Neue Leuchte muss entsprechend der vorhandenen Lichtpunkt- und Straßengeometrie ausgewählt werden.
  • Sanierung Leuchtenkopf
    • Zeitpunkt: Wenn das Leuchtengehäuse erhaltenswert ist.
    • Hinweis: Es gibt 3 Varianten
      • Einbau eines LED-Moduls inklusive Optik, Abdeckung und Treiber.
      • Austausch Leuchtmittel und Vorschaltgerät gegen energieeffizientere konventionelle Lösung.
      • Austausch Leuchtmittel und Vorschaltgerät gegen sog. LED-Retrofit.

Ein Modernisierungskonzept sollte Ihnen als Kommune diese Fragen beantworten:

  • Wo besteht aus sicherheitsrelevanten und rechtlichen Gründen dringender Handlungsbedarf?
  • Wo besteht aus Altersgründen bestehender Anlagenteile (Leuchte, Mast, Verkabelung) zeitnah Erneuerungsbedarf?
  • Wie hoch sind die Betriebskosten der jeweiligen Teilanlagen?
  • Wo ist das Beleuchtungsniveau der Teilanlagen für die jeweilige Verkehrssituation unangemessen und sollte angepasst werden?
  • Besteht Verbesserungspotenzial bei der Beleuchtungssteuerung?
  • Welche Modernisierungsvariante ist – gesamtwirtschaftlich betrachtet – die jeweils beste?
  • Wann und in welcher Reihenfolge sollen unter Berücksichtigung energetischer, technischer, wirtschaftlicher und organisatorischer Aspekte die einzelnen Teilanlagen der Straßenbeleuchtung erneuert werden?
  • Welche Schutzart und welches Überspannungsschutzkonzept sollten zur Anwendung kommen?
  • Wie können unerwünschte Nebenwirkungen der nächtlichen Außenbeleuchtung durch z.B. Lichtverschmutzung minimiert werden?
  • Welche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten gibt es?
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Feinplanung der Straßenbeleuchtung

Die detaillierte Planung der Straßenbeleuchtung steht im Schritt „Feinplanung“ an. Grundlage für die Reihenfolge der zu planenden Bauabschnitte ist das Modernisierungskonzept. Nach Abschluss der Feinplanung sollten der Kommune diese Informationen vorliegen:

  • Details zum gewünschten Beleuchtungsergebnis
  • ein elektrisches Konzept (Schaltung, Steuerung und Schutz)
  • sowie Material, Maße und Einbau der Befestigungssysteme

ThEGA-Tipp:

Durch Blitzeinschlag oder Schaltvorgänge im Stromverteilnetz kann die Straßenbeleuchtung hohen Überspannungen ausgesetzt sein. LED-Leuchten reagieren wegen der vielen elektronischen Bauteile sensibler auf Überspannung als konventionelle Leuchten. Deshalb sollte bei der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik ein Überspannungsschutzkonzept entwickelt werden. Erst durch die Kombination geeigneter Schutzmaßnahmen in Leuchte, Mastanschlusskasten und Schaltschrank können LED-Leuchten zuverlässig vor Überspannungsschäden geschützt werden.

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Beschaffung der Straßenbeleuchtung

Die Feinplanung ist Grundlage für das Leistungsverzeichnis für die Beschaffung von Bauleistungen und Technik für die Beleuchtungsanlage. Beim Kauf neuer Straßenleuchten sollten Kommunen nicht allein auf den Preis achten. Die neuen Leuchten oder Leuchtmittel müssen auch qualitativ in der Lage sein, die geplante Beleuchtungsaufgabe zu erfüllen. Zusätzlich macht sich ein kritischer Blick auf zu erwartende Betriebskosten bezahlt. Denn hochgerechnet auf die Nutzungsdauer von modernen Straßenleuchten sind die Kosten für Wartung, Instandhaltung und Energie deutlich höher als die eigentlichen Investitionskosten.

Deswegen sollten bei der Beschaffung Standards formuliert werden, die das gewünschte Beleuchtungsergebnis gewährleisten und sich positiv auf die Langlebigkeit der Leuchte, ihren Energieverbrauch und die Wartungskosten auswirken. Wie das geht, erfahren Kommunen im Praxis-Workshop der ThEGA. Weiterhin stellt die ThEGA die „Checkliste Entscheidungshilfe LED Leuchte“ bereit.

ThEGA-Tipp:

Straßenleuchten sind eindeutig beschreibbare Produkte. Die Nennung eines Leitfabrikats ist daher aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht möglich. Um einen breiten Wettbewerb mit entsprechenden Kostenvorteilen für Ihre Kommune zu ermöglichen, sollten vielmehr die gewünschten technischen Merkmale möglichst präzise sowie produkt- und herstellerunabhängig formuliert werden.

Definition Beleuchtungsergebnis

Die kommunalen Vertreter sollten zunächst mit einem Planungsbüro das gewünschte Beleuchtungsergebnis für die jeweiligen Straßenzüge abstimmen. Dieses Anforderungsprofil wird dann in der Ausschreibung als Muss-Anforderung für eine definierte Straßen- und Lichtpunktgeometrie vorgegeben. Mit Hilfe einer lichttechnischen Simulation muss der Anbieter anschließend nachweisen, dass er die geforderte Beleuchtungsaufgabe mittels der angebotenen Leuchte erfüllen kann. Wichtige Kriterien für das Beschreiben des Beleuchtungsergebnisses sind Leuchtdichte bzw. Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit und Farbtemperatur. Unser Lexikon erklärt Ihnen, was die Fachbegriffe im Einzelnen bedeuten.

Um insbesondere bei der Beschaffung von LED-Leuchten eine Mindestqualität sicherzustellen, sollten in der Ausschreibung verschiedene Qualitätsmerkmale bzw. Standards als Muss-Kriterien definiert werden, deren Nichterfüllung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führt.

Berücksichtigung Energieverbrauch (Energieeffizienz)

Energieeffizienz ist ein unbestimmtes Vergabekriterium und muss für den Vergabeprozess konkretisiert werden. Dies geschieht zweckmäßigerweise durch die Vorgabe, wonach das gewünschte Beleuchtungsergebnis bei minimaler Leistungsaufnahme der verwendeten Leuchten zur realisieren ist.

Berücksichtigung Instandhaltungskosten

Die Verfügbarkeit und die Kosten für Verschleißteile wie zum Beispiel das LED-Modul sind ein wichtiger Einflussfaktor auf die Instandhaltungskosten der LED-Technik. Bei LED-Leuchten gibt es keine herstellerübergreifend standardisierten Schnittstellen zwischen Leuchtengehäuse und Modul. Die Folge: Ein Ersatzteilmarkt, der die Preise reguliert, existiert nicht. Somit können Kommunen die Instandhaltungskosten nur über die Vorgabe einer maximalen Austauschdauer einfließen lassen. Diese sollte mit einer langfristigen Verfügbarkeits- und Kostengarantie für LED-Modul und LED-Treiber gekoppelt werden. Oft ist es nicht einfach, solche langfristigen Ersatzteilgarantien zu erhalten. Eine Alternative kann die Kombination mit der Ausschreibung einer Betriebsgarantie für die Beleuchtungsanlage sein.

Bewertung der gestalterischen Qualität der Leuchte

Ästhetik ist ein unbestimmtes Kriterium, welches nur durch das Konkretisieren für einen öffentlichen Beschaffungsvorgang genutzt werden kann. Hierzu muss die Gemeinde beschreiben, worin die Eigenschaften einer ästhetischen Leuchte bestehen. Dies können zum Beispiel Form, Farbe und Charakter sein. Eine von der Gemeinde bestimmte Kommission entscheidet dann im Zuge der Vergabe, welche Leuchte die ästhetischen Vorgaben am besten erfüllt.

ThEGA-Tipp:

Den Zuschlag sollte am Ende der Bieter erhalten, der das gewünschte Beleuchtungsergebnis unter Berücksichtigung der gestalterischen Aspekte und technischen Vorgaben zu den günstigsten Lebenszykluskosten liefert.

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Errichtung und Ergebniskontrolle der Straßenbeleuchtung

Nach Auftragsvergabe an den Bestbieter folgt das Errichten der Straßenbeleuchtung. Bauleitung und Gemeindevertretung achten im Idealfall gemeinsam darauf, dass die Umsetzung entsprechend der vertraglich vereinbarten Leistung erfolgt.

Nachdem die neue Straßenbeleuchtung in Betrieb ist, erfolgt die optische und im Zweifelsfall messtechnisch unterstützte Ergebniskontrolle. Dafür sollten Beleuchtungsniveau sowie Gleichmäßigkeit und Blendung der neuen Beleuchtungsanlage geprüft werden. Entspricht die Anlage den Vorstellungen, erfolgt die Abnahme verbunden mit der Einweisung und Übergabe der Revisionsunterlagen. Das sind beispielsweise Bauabnahmeprotokolle, Errichterbescheinigungen und Planungsdokumentationen.

Darüber hinaus sollte die Kommune durch regelmäßiges Erfassen der Zählerstände prüfen, ob die Anlage auch beim Energieverbrauch die vereinbarten Vorgaben erfüllt.

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Angebote der ThEGA

Profitieren Sie von unserem Fachwissen: Die ThEGA bietet Kommunen vielfältige und herstellerunabhängige Unterstützung bei der Modernisierung und Neuorganisation der Straßenbeleuchtung. Besuchen Sie zum Beispiel unsere Praxis-Workshops. Oder nutzen Sie unsere Initialberatung, wenn Ihre Kommune noch am Anfang bei der Modernisierung der Straßenbeleuchtung steht. Die praxiserprobten und kostenlosen ThEGA-Arbeitshilfen runden das Angebot ab.

BeratungBeratung
Beratung
Praxis-WorkshopsPraxis-Workshops
Praxis-Workshops
ArbeitshilfenArbeitshilfen
Arbeitshilfen

Beratung

Mit unseren Beratungen stehen wir Kommunen in jeder Projektphase gerne unterstützend zur Seite – sowohl mit einer orientierenden Initialberatung, als auch individuell mit einer Prozessberatung während eines laufenden Projekts.

Vereinbaren Sie einen individuellen und kostenfreien Beratungstermin mit uns. Hierbei werden unter anderem diese Fragen besprochen:

  • Welchen Umfang hat die Beleuchtungspflicht?
  • Welche Arbeitsschritte sind in welcher Reihenfolge vorzunehmen?
  • Welche Daten sollten bei der Bestandserfassung aufgenommen werden?
  • Wie kann das gewünschte Beleuchtungsergebnis beschrieben werden?
  • Welche Modernisierungsvarianten gibt es?
  • Welche Qualitätskriterien zeichnen hochwertige LED-Leuchten aus?
  • Wie können Lebenszykluskosten bei der Ausschreibung berücksichtigt werden?
  • Was ist bei der Betriebsführung zu beachten?
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Praxis-Workshops

Besuchen Sie unsere kostenfreien Praxis-Workshops, in denen kommunale Akteure ihr Praxiswissen zum Thema Straßenbeleuchtung ausbauen können.

Das sind die nächsten Workshop-Themen:

Die Teilnehmerkapazität der Praxis-Workshops ist begrenzt. Melden Sie sich frühzeitig über unseren Veranstaltungskalender an.

zum Veranstaltungskalender

Kontakt

Ansprechpartner

Christian Wustrau

Projektleiter
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Arbeitshilfen

Die ThEGA unterstützt kommunale Akteure bei Bestandserfassung, Erstellung von Modernisierungskonzepten sowie Ausschreibung und Vergabe von Komponenten und Dienstleistungen im Bereich der Straßenbeleuchtung. Diese Arbeitshilfen bieten wir Ihnen zum kostenlosen Download an:

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Downloads & Informationen

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Kontakt aufnehmen

Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA)

Mainzerhofstraße 10
99084 Erfurt
Telefon: 0361 5603-220
E-Mail: info@thega.de

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