Förderung und Finanzierung von Photovoltaik in Thüringen

Infos zu Förderprogrammen, Krediten und Steuererleichterungen

Eine Photovoltaikanlage erzeugt klimafreundlichen Strom vom eigenen Dach, senkt langfristig die Energiekosten und macht unabhängiger von steigenden Strompreisen. Für die Anschaffung ist zwar zunächst eine Investition erforderlich, verschiedene Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten können die Umsetzung erleichtern.

Zwar gibt es derzeit keine bundesweite Investitionsförderung für private Photovoltaikanlagen. Eigentümerinnen und Eigentümer können jedoch von zinsgünstigen Krediten, steuerlichen Vorteilen und der gesetzlich geregelten Einspeisevergütung profitieren.

Hier finden Sie Informationen zu Förderprogrammen, Finanzierungsmöglichkeiten und den aktuellen Rahmenbedingungen für den Betrieb einer Photovoltaikanlage.

ThEGA-Tipp

  • Mit dem Thüringer Solarrechner können Sie schnell und kostenfrei prüfen, wie viel Solarstrom auf Ihrem Dach erzeugt werden kann und ob sich eine Photovoltaikanlage wirtschaftlich lohnt.

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Steuerliche Vorteile für Photovoltaik

0 Prozent Umsatzsteuer für Photovoltaik

Für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden gilt weiterhin ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Das betrifft auch wichtige Komponenten wie Batteriespeicher, Wechselrichter sowie die Montage. Dadurch sinken die Anschaffungs- und Installationskosten deutlich. Ausgenommen davon sind so genannte “begünstigte Gebäude” wie Schulen, Rathäuser, Feuerwehren etc.

Einkommenssteuerbefreiung

Einnahmen aus kleinen Photovoltaikanlagen sind weiterhin von der Einkommensteuer befreit. Die Regelung gilt für Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 kWp und für Anlagen auf Mehrfamilienhäusern bis 15 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Dadurch bleiben Erträge aus der Stromeinspeisung in vielen Fällen steuerfrei und der bürokratische Aufwand wird reduziert.

Einspeisevergütung und flexible Einspeisemodelle für Photovoltaik

ThEGA-Tipp

  • Oft ist es wirtschaftlicher, möglichst viel selbst erzeugten Solarstrom direkt zu nutzen, statt ihn vollständig ins Netz einzuspeisen. Besonders attraktiv sind Kombinationen aus Photovoltaikanlage, Batteriespeicher, Wärmepumpe und Elektroauto.

Einspeisevergütung nach dem EEG

Wer Solarstrom in das öffentliche Netz einspeist, erhält dafür eine gesetzlich garantierte Vergütung für 20 Kalenderjahre zuzüglich des Jahrs der Inbetriebnahme. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Anlagengröße und dem gewählten Einspeisemodell. Die aktuellen Vergütungssätze für neue Anlagen (Inbetriebnahme 1. Februar bis 31. Juli 2026) sind:

Teileinspeisung (Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung) 

  • bis 10 kWp: 7,78 ct/kWh
  • mehr als 10 bis 40 kWp: 6,73 ct/kWh 
  • mehr als 40 bis 100 kWp: 5,50 ct/kWh

Volleinspeisung  

  • bis 10 kWp: 12,34 ct/kWh 
  • mehr als 10 bis 40 kWp: 10,35 ct/kWh 
  • mehr als 40 bis 100 kWp: 10,35 ct/kWh 

Wechsel zwischen Eigenversorgung und Volleinspeisung

Photovoltaikanlagen können jährlich zwischen Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung und Volleinspeisung wechseln. So lässt sich die Stromnutzung an veränderte Bedürfnisse, etwa durch Wärmepumpe oder Elektroauto, anpassen. Die Entscheidung muss dem Netzbetreiber jeweils vor Beginn des Kalenderjahres mitgeteilt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dieser Website.

Eigenversorgung und Volleinspeisung kombinieren

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht den getrennten Betrieb von Anlagen für Eigenversorgung und Volleinspeisung auf demselben Gebäude. Da hierfür eine technische und messtechnische Trennung erforderlich ist, eignet sich dieses Modell vor allem für größere Anlagen und Gebäude. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website.

Zinsgünstige Kredite für Photovoltaik

KfW-Kredit für Photovoltaik und Batteriespeicher

Mit dem Förderprogramm „Erneuerbare Energien – Standard“ (KfW 270) unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Finanzierung von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und weiteren Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Gefördert werden unter anderem:

  • Photovoltaikanlagen auf Dächern, Fassaden und Freiflächen
  • Batteriespeicher
  • Planung und Projektierung
  • Installation und Montage
  • sowie notwendige Nebenarbeiten im Zusammenhang mit der Anlage.

Der Kredit kann über die Hausbank beantragt werden und ermöglicht die Finanzierung eines großen Teils oder sogar der gesamten Investitionskosten. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der KfW-Website.

Finanzierung über Banken

Neben der KfW bieten auch viele Hausbanken sowie nachhaltigkeitsorientierte Kreditinstitute Finanzierungen für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher an. Ein Vergleich der Angebote kann sich lohnen, da sich Zinssätze, Laufzeiten und Finanzierungskonditionen unterscheiden können.

Förderprogramme für Photovoltaik

Bundesweite Förderung: Keine direkten Zuschüsse für private PV-Anlagen

Derzeit gibt es auf Bundesebene kein allgemeines Zuschussprogramm für die Anschaffung von Photovoltaikanlagen oder Batteriespeichern. Auch das frühere KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ (KfW 442) kann nicht mehr beantragt werden.

Wer eine Photovoltaikanlage installieren möchte, profitiert dennoch von attraktiven Rahmenbedingungen. Dazu zählen die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), steuerliche Vergünstigungen sowie zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeiten.

Förderung in Thüringen: Derzeit keine Landesförderung für Photovoltaikanlagen

Das Thüringer Förderprogramm SolarInvest wurde Ende 2022 eingestellt. Aktuell gibt es daher keine landesweite Förderung für private Photovoltaikanlagen oder Batteriespeicher.

In einzelnen Städten und Gemeinden sowie bei einigen Energieversorgern bestehen jedoch weiterhin eigene Förderangebote, beispielsweise für Balkonkraftwerke, Batteriespeicher oder Solaranlagen. Es lohnt sich daher, bei der Kommune, den Stadtwerken oder dem regionalen Energieversorger nach aktuellen Fördermöglichkeiten zu fragen.

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