Faire Windenergie in Thüringen
Ein Service der ThEGA für Unternehmen der WindenenergiebrancheWindenergie ist ein zentraler Baustein der Energiewende in Thüringen. Doch der langfristige Erfolg von Windprojekten hängt nicht allein von technischen und wirtschaftlichen Faktoren ab, sondern vor allem von Akzeptanz, Transparenz und regionaler Wertschöpfung.
Mit dem Qualitätssiegel “Faire Windenergie Thüringen” setzen Sie als Unternehmen aus der Windenergiebranche ein klares Zeichen: Für faire Zusammenarbeit, transparente Prozesse und echte Beteiligung vor Ort.
Warum faire Windenergie entscheidend ist
Viele Windparks in Thüringen werden von externen Projektierern realisiert. Während Kommunen von Pachteinnahmen und Gewerbesteuern profitieren, bleiben Anwohnerinnen und Anwohner oft unzureichend eingebunden – und wirtschaftliche Effekte fließen nicht immer in die Region zurück. Das kann zu Konflikten und Verzögerungen führen.
Die ThEGA hat im Auftrag der Landesregierung Leitlinien für eine faire Projektentwicklung erarbeitet, die Unternehmen freiwillig umsetzen.
Unternehmen, die das Siegel tragen, verpflichten sich zu:
- Transparenter Information aller Beteiligten
- Früher und aktiver Beteiligung von Kommunen und Bürgerschaft
- Stärkung regionaler Wertschöpfung
- Verlässlicher und partnerschaftlicher Zusammenarbeit
Mehr als 45 Projektierer und Planer setzen diese Prinzipien bereits um.

Ihre Vorteile als Siegelpartner
Die fünf Leitlinien für faire Windenergie
- 1. Beteiligung aller Interessengruppen im Umfeld eines Windparks während der gesamten Projektierungsphase
- Vor dem Beginn der Flächensicherung sind zuerst der Bürgermeister bzw. der Gemeinderat zu informieren und einzubeziehen.
- Einbezogen werden sollen darüber hinaus Grundeigentümer, Anwohner, Land-/ Forstwirte und Agrarbetriebe, Bürger, kommunale Einrichtungen, usw.
- 2. Sicherstellung eines transparenten Umgangs mit projektrelevanten Informationen vor Ort, Bereitstellung von Unterstützungs- und Aufklärungsangeboten durch
- Verwendung von Grundstücksnutzungsverträgen, die eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit des Grundstückseigentümers nach Ablauf von 5 Jahren ab Vertragsschluss vorsehen, für den Fall, dass bis zu diesem Zeitpunkt keine Genehmigung nach dem BImSchG für die Errichtung und den Betrieb der vertragsgegenständlichen Windenergieanlage(n) vorliegt. Nach Ablauf der Frist, kann durch die Zahlung eines angemessenen Reservierungsentgeltes eine 3-jährige Verlängerung erfolgen. Zusätzlich können nach Ablauf der ersten 3-jährigen Frist, weitere 2 Jahre bis zur außerordentlichen Kündigung über eine Erhöhung des Reservierungsentgeltes geltend gemacht werden. Somit kann sich die Frist bis zur außerordentlichen Kündigung auf maximal 10 Jahre belaufen (5+3+2). (als Nachweis werden die Standard-Nutzungsvertragstexte beigefügt)
- fairen Umgang mit Dienstbarkeiten und Vormerkungen, somit keine Nutzung von gesonderten Dienstbarkeitsverträgen (bei frühzeitiger Eintragung oder bei Bedarf eines gesonderten Dienstbarkeitsvertrages, ist Rücksprache mit der Servicestelle aufzunehmen).
- Durchführungen von Informations- und Transparenzmaßnahmen vor Ort. Hierzu zählen beispielsweise:
- Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in örtlicher Nähe zu den geplanten Projekten (auch Gemeinderats- oder Flächeneigentümerveranstaltungen)
- Mediale Aufklärung vor Ort sowie ein respektvoller, konstruktiver und sachlicher Umgang mit Journalisten
- Meinungsbefragung/Abstimmung, ggf. erneute Informationsveranstaltung bei Planungsänderung
- Mögliche Einsichtnahmen in Simulationen
- Die genauen Anforderungen bestimmt die Servicestelle im Einzelfall in Absprache mit ihren Vertragspartnern.
- 3. Faire Teilhabe aller Betroffenen und Anwohner, auch der nicht unmittelbar profitierenden Flächeneigentümer durch
- das verbindliche Angebot von Flächenpoolmodellen (optional nach Rücksprache Standortpoolmodelle) für eine gerechte Verteilung der Nutzungsentgelte auf die betroffenen Grundstückseigentümer vorzugsweise
- die Gründung des Sitzes der Betreibergesellschaft in der Windenergieanlagen-Standortgemeinde bzw. Verlegung dorthin und Aufrechterhaltung dieses Sitzes während der Laufzeit der Anlagen und
- vorrangiges Vorschlagen geeigneter Maßnahmen zum Ausgleich bzw. Ersatz von mit dem Windenergieprojekt verbundenen Eingriffen in Natur und Landschaft in dem auch vom jeweiligen Eingriff betroffenen Gemeindegebiet
- 4. Einbeziehung der regionalen Energieversorger und Kreditinstitute
- Das Projektierungsunternehmen bietet einem oder mehreren regionalen Energieversorgern und regionalen Kreditinstituten (Konsortialfinanzierung möglich) an, sich am Projekt als Vermarktungs- und/oder Finanzierungspartner zu beteiligen.
- Es soll dem regionalen Kreditinstitut die Möglichkeit eingeräumt werden, dass beispielsweise ein Sparbriefmodell oder ein anderes Modell zur indirekten Beteiligung für Interessierte konzeptioniert wird und/oder es sich selbst direkt finanziell am Windpark beteiligen kann.
- Dem regionalen Energieversorger soll die Möglichkeit gegeben werden, einen lokalen Stromtarif oder eine Strompreisvergünstigung zu konzeptionieren und/oder sich selbst direkt finanziell am Windpark zu beteiligen.
- Das Projektierungsunternehmen bietet einem oder mehreren regionalen Energieversorgern und regionalen Kreditinstituten (Konsortialfinanzierung möglich) an, sich am Projekt als Vermarktungs- und/oder Finanzierungspartner zu beteiligen.
- 5. Schaffung einer direkten finanziellen Beteiligungsmöglichkeit für Thüringer Bürger, Unternehmen und Kommunen
- Die Berechtigten verpflichten sich zur Durchführung eines „Willensbekundungsverfahrens“, durch welches die Bürger, Unternehmen und Kommunen im Umkreis von 5 km um den Windpark ihr Interesse an einer möglichen Beteiligung an der Projektgesellschaft und die hierfür bevorzugten Beteiligungsarten (Fonds/KG-Modelle, Energiegenossenschaft, Sparbrief, Crowdinvest, Genussrechte, etc.) kundtun können.
- Die Berechtigten verpflichten sich des Weiteren, die betroffenen Standortgemeinden nach den rechtlichen Vorgaben des §6 EEG 2023 finanziell zu beteiligen.
- In berechtigten Ausnahmefällen kann von einer Beteiligung abgesehen werden.
- Die genaue Durchführung des Verfahrens bzw. abweichende Regelungen, können mit der Servicestelle abgestimmt werden.
Jetzt Siegelpartner werden
Das Siegel “Faire Windenergie Thüringen” steht für eine moderne, partnerschaftliche und transparente Projektentwicklung. Es macht das Engagement von Unternehmen für transparente Planung, faire Beteiligung und regionale Wertschöpfung sichtbar und unterstützt einen vertrauensvollen Dialog zur nachhaltigen Verankerung von Windenergieprojekten in der Region.
Möchten auch Sie Ihr Engagement für faire Windenergie in Thüringen mit dem Siegel sichtbar machen? Dann registrieren Sie Ihr Unternehmen über das nachfolgende Online-Formular.
Füllen Sie nach Erhalt der „Freiwilligen Selbstverpflichtung“ diese aus und schicken Sie das Formular per Post mit rechtsverbindlicher Unterschrift an uns zurück. Danach prüfen wir die Unterlagen und kontaktieren ggfs. den Projektierer. Liegen alle Voraussetzungen vor, verleihen wir das Siegel „Faire Windenergie Thüringen“. Ihre Kontaktdaten werden auf www.wind-gewinnt.de veröffentlicht.
Das Siegel „Faire Windenergie Thüringen“ gilt zudem zeitlich eingeschränkt, solange die Anforderungen an das Zertifikat / die Leitlinien erfüllt werden. Deshalb führen wir Stichproben durch und beraten die sich beteiligenden Projektierer und Unternehmen im Projektierungsprozess. Damit möchten wir sicherstellen, dass alle Anforderungen der „Freiwilligen Selbstverpflichtung“ eingehalten werden. Sollte der Projektierer sich nicht an die Vorgaben halten, kann das Siegel entzogen werden. Dies wird dem Projektierungsunternehmen schriftlich bekannt gegeben. Zudem wird der Entzug als öffentliche Eintragung auf der Internetseite der Servicestelle Windenergie vermerkt.
Unsere Siegel-Partner für “Faire Windenergie in Thüringen”
Diese Träger des Siegels “Partner für Faire Windenergie Thüringen” haben sich dazu verpflichtet, die in den Leitlinien für faire Windenergie beschriebenen Vorgaben gegenüber Thüringer Bürgern, Unternehmen und Kommunen einzuhalten.




















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