Thüringer Windbeteiligungsgesetz

Alle Infos zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und zur Akzeptanzsteigerung von Windenergie

Durch das Thüringer Windbeteiligungsgesetz (ThürWindBeteilG) werden Kommunen am Ausbau der Windenergie finanziell beteiligt. Unsere Thüringer Beteiligungskarte zeigt, in welcher Höhe Kommunen von Windenergieanlagen in ihrer Umgebung profitieren.

In welcher Höhe wird die Kommune finanziell an der Windenergieanlage beteiligt? 

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Flächenanteil, den die Kommunen vom Flächenstandort um die Windenergieanlage einnimmt. Wie unsere Beispielrechnung für eine Windenergieanlage zeigt, können Kommunen jährliche Einnahmen von mehreren zehn- bis hunderttausenden Euro erhalten, wenn sie sich im Umkreis eines Windparks mit mehreren Windenergieanlagen befinden.

Ist Ihre Kommune in der Nähe eines Windparks? Unsere Windbeteiligungskarte zeigt, wie hoch die Gesamtausschüttung für beteiligte Thüringer Kommunen ausgestaltet sein könnte. Unsere Experten beraten Sie gern, wenn Sie Fragen zu den Beteiligungsoptionen in Ihrer Kommune haben.

Kommunen an der Wertschöpfung von Windenergie beteiligen 

In Thüringen liegt der Fokus beim Ausbau der Windenergie besonders darauf, die Teilhabe und die Akzeptanz in den betroffenen Gemeinden und bei deren Bürgerinnen und Bürgern zu steigern. Im Juli 2024 ist deshalb das Thüringer Windbeteiligungsgesetz (ThürWindBeteilG) in Kraft getreten. Es regelt, dass Thüringer Kommunen verpflichtend an den Erträgen von Windenergieanlagen in ihrem Umfeld finanziell beteiligt werden. Mit diesem Gesetz geht der Freistaat weit über die freiwilligen Beteiligungsmöglichkeiten des Bundesgesetzes §6 EEG 2023 hinaus.

Das Thüringer Windbeteiligungsgesetz verpflichtet die Vorhabenträger von neu errichteten oder repowerten Windenergieanlagen, Kommunen eine finanzielle Beteiligung von bis zu 0,2 Cent pro erzeugte Kilowattstunde auszuzahlen. Anspruchsberechtigt sind alle Kommunen, die sich in einem Radius von 2,5 Kilometer um eine Windenergieanlage befinden.

Beispielrechnung

für die finanzielle Beteiligung mehrerer Kommunen an einer Windenergieanlage

Leistung Windenergieanlage (WEA): 7,2 MW
Volllaststunden: 2.300 h/Jahr
Erzeugte Leistung: 16.560.000 kWh/Jahr

Möglicher Ertrag gesamt:
16.560.000 kWh/Jahr • 0,002 €/kWh = 33.120€ / Jahr/WEA

Ertragsaufteilung nach Flächenanteilen auf die beteiligten Kommunen:

  • Kommune A mit 55,4%: 18.348,48 €
  • Kommune B mit 28,0%: 9.273,60 €
  • Kommune C mit 15,4%: 5.100,48 €
  • Kommune D mit 1,2 %: 398,44 €

Hinweis: Die Einnahmen für die Kommunen werden anhand der Leistung (alle Anlagen >1 MW) und Anzahl der Windenergieanlagen (max. 20 Jahre in Betrieb) des Windparks berechnet sowie nach den statistisch möglichen Volllaststunden und den Vergütungssätzen des ThürWindBeteilG und des §6 EEG. Die errechneten Summen dienen als Orientierung, exakte Angaben kann der Betreiber der jeweiligen Windenergieanlage geben. Die Zusammenfassung der Windenergieanlagen zu den abgebildeten Standorten orientiert sich zum großen Teil an den ausgewiesenen Vorranggebieten.

Beteiligungskarte für Windenergieanlagen in Thüringen

Wie können Thüringer Kommunen und Bürger von der regionalen Wertschöpfung durch Windenergie profitieren? Die Windbeteiligungskarte gibt einen Überblick über die finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten bei Windenergieprojekten in Thüringen.

Auf der Karte sind die Windparks in Thüringen dargestellt. Durch Anklicken eines Windparks erhalten Sie Informationen zum jeweiligen Projekt, unter anderem zum Namen, zur Anzahl der Windenergieanlagen und zur jährlichen Gesamtleistung. Darüber hinaus zeigt die Karte die möglichen finanziellen Beteiligungen nach § 6 EEG sowie nach dem Thüringer Windbeteiligungsgesetz (ThürWindBeteilG) und gibt Auskunft darüber, welche Gemeinden finanziell beteiligt sind.

Die Karte dient als Orientierungshilfe für Kommunen und Bürger und macht die möglichen Einnahmepotenziale und die regionale Wertschöpfung durch Windenergie sichtbar. Damit unterstützt sie u. a. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Verwaltungen bei Gesprächen über Windenergieprojekte und kann somit zu mehr Transparenz und Akzeptanz vor Ort beitragen.

Häufig gestellte Fragen

Weitere Themen für Sie

Ihre Ansprechpersonen

Sie haben Fragen? Wir unterstützen gern.

Klaus Katzung Projektleiter

Schwerpunkte

Katy Sengpiel Projektleiterin

Schwerpunkte