Bioenergie für Thüringen

Informationen und Beratung für Thüringer Biogasanlagen-Betreiber und Unternehmen

Biogas ist eine verlässliche erneuerbare Energiequelle, die Schwankungen von Wind- und Solarenergie ausgleichen und damit zur Stabilität des Stromnetzes beitragen kann. 

In Thüringen gibt es insgesamt 399 KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen) an 242 Standorten. Davon sind 378 Biogasanlagen und 21 Biomethananlagen, welche allein bereits ca. 11,7 Prozent des Strombedarfs (ausgehend vom Strombedarf von 2024) in Thüringen decken (Quelle: TMUENF; Stand: 12.05.2026). Für viele Betreiber läuft jedoch in den kommenden Jahren die EEG-Förderung aus. Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit alternativen Nutzungskonzepten zu beschäftigen, um langfristige Planungssicherheit zu schaffen. 

Die ThEGA bietet deshalb kostenfreie Initialberatungen inklusive Vor-Ort-Begehung und Analyse möglicher Weiterbetriebskonzepte an. Das Projekt wird vom Thüringer Umweltministerium finanziert.

Wie wir Sie unterstützen

  • Bioenergieberatung
  • Wettbewerbsneutrale Variantenbetrachtung zum Weiterbetrieb von Biogasanlagen
  • Beratung zu Flexibilisierungsmöglichkeiten und Anschlussförderungen
  • Optionen für Eigenstromerzeugung und Wärmenutzung

Wussten Sie schon?

399

Bioenergieanlagen (378 Biogasanlagen & 21 Biomethananlagen) erzeugen in Thüringen Energie.

774.5

Gigawattstunden elektrische Leistung wurden im Jahr 2024 durch Thüringer Bioenergieanlagen erzeugt.

221000

Drei-Personen-Haushalte können durch Thüringer Bioenergieanlagen mit Energie versorgt werden.

Quellenangabe: Bioenergie Branche, TLS, TMUENF 

Ende der EEG-Förderung: Perspektiven für Biogasanlagen

Läuft die 20-jährige EEG-Vergütung aus, beginnt für viele Biogasanlagen eine neue Zeitrechnung. Betreiber müssen entscheiden, wie sie ihre Anlage wirtschaftlich weiterführen können. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten – welche sinnvoll ist, hängt von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab.

Die folgende Übersicht gibt einen ersten Einblick in die Optionen für den Weiterbetrieb. Unsere kostenfreie Initialberatung mit Vor-Ort-Termin analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt konkrete Perspektiven für die Zukunft Ihrer Anlage auf.

  • Anlagenbetreiber haben nach dem Ende der 20-jährigen Förderperiode die Möglichkeit, in eine zweite Förderperiode einzutreten. Diese zweite Phase dauert weitere zehn Jahre. Hierfür muss der Anlagenbetreiber an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen.

  • Bei dieser Option ist zu prüfen, inwieweit die Anlagenbetreiber ihren Energiebedarf selbst decken können – etwa durch Kältebereitstellung aus BHKW-Abwärme, Verwendung „kalter“ Wärmenetze, Kältebereitstellung mittels Gaswärmepumpe oder durch die Kombination mit Solarthermie. Die Eigenstrombereitstellung kann mit Stromspeichern kombiniert werden. Außerdem sind Potenziale für eine bessere Wärmenutzung in Bestandsanlagen zu eruieren. Werden regionaler Partner (Kommunen, Firmen etc.) beteiligt, ist zudem zu prüfen, ob bestehende Förderprogramme für Nahwärme genutzt werden können.

  • Durch gezielte Betriebsoptimierungen wie dem Einsatz von Wärmetauschern und Frequenzumrichtern, kann der Betrieb der Anlage effizienter erfolgen. Optimierungsmaßnahmen wie der Einsatz besonders energieeffizienter Rührwerke, die Reduktion von Wärmeverlusten oder die Nutzung von Abwärme für Kühlzwecke können erfolgreich sein. Durch die bisherige EEG-Vergütung wurden Betreiber von Biogas-Anlagen nicht motiviert, solche Maßnahmen zur Strom- und Wärmeeigenbedarfsreduzierung vorzunehmen.

  • Für Biogasanlagenbetreiber kann der Bereich Mobilität ein neues Geschäftsfeld darstellen. Hierbei wird Biogas in kleinmaßstäblichen Biogasanlagen bereitgestellt und für die eigenen Fahrzeuge genutzt oder mittels einer Tankstelle an die Öffentlichkeit vermarktet. Zusätzlich kann der per Biogasanlage erzeugte Strom zur Wasserstoffproduktion genutzt werden. Wasserstoff ist gut speicherbar und kann für den Antrieb von Autos, Bussen oder Zügen eingesetzt werden.

  • Biogasanlagenbetreiber können zur reinen Biogasaufbereitung auf Erdgasqualität wechseln und schließlich in das Gasnetz einspeisen. Bestehende Biogasanlagen können zudem über ein Mikrogasnetz gebündelt werden. An einer zentralen Stelle wird das Rohbiogas aus den gebündelten Anlagen aufbereitet und in das vorhandene Erdgasnetz eingespeist.

  • Sind alle Optionen beleuchtet und es ist kein wirtschaftlicher Weiterbetrieb möglich, kann die Anlage unter Umständen stillgelegt werden. Der Fermenter kann dann etwa als Güllelager dienen.

Förderungen für Bioenergie-Projekte

Biogas-News

Kostenfreie Biogasberatung der ThEGA startet erneut

Neuigkeiten

12. Januar 2026: Die ThEGA bietet ab sofort wieder eine kostenlose Beratung für Biogasanlagen an, um Betreiberinnen und Betreiber beim Weiterbetrieb nach dem Auslaufen der EEG-Förderung zu unterstützen. Ziel des gemeinsamen Angebotes mit GICON ist es, wirtschaftliche Perspektiven zu entwickeln und die Bioenergie in Thüringen langfristig zu stärken.

Unsere Projekte

Best-Practice-Beispiele aus Thüringen
  • Kontaktdaten

    Rhönland eG
    Lindig 1
    36466 Dermbach

    Telefon: 036964 / 79 - 0
    E-Mail: info@rhoenland-hof.de
    Website: Rhönland-Hof

    Was wurde gemacht?

    • Bioenergieberatung
    • Variantenbetrachtungen
    • Unterstützung im Entscheidungsprozess

    Was wurde erreicht?

    • Erhöhung der Wirtschaftlichkeit durch Eigenstromversorgung mit Überschusseinspeisung
    • 98 % Eigenstromabdeckung
    • Nahezu 100 % Eigenwärmeversorgung

    Wer war beteiligt?

    • Rhönland eG Dermbach
    • Kofinanziert durch Europäische Union (EFRE) und Freistaat Thüringen (Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten)
    • Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA)
    • Institut für Biogas, Kreislaufwirtschaft und Energie

  • Kontaktdaten

    SuKo GmbH
    Queienfelder Straße 17
    98631 Grabfeld

    Telefon: +49 36944 5560

    Was wurde gemacht?

    • Bioenergieberatung
    • Variantenbetrachtungen
    • Unterstützung im Entscheidungsprozess

    Was wurde erreicht?

    • Planungen zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit durch Stromverkauf an Untermieter
    • Planungen zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit durch Rohbiogasleitung

    Wer war beteiligt?

    • SuKo GmbH Grabfeld
    • Kofinanziert durch Europäische Union (EFRE) und Freistaat Thüringen (Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten)
    • Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA)
    • Institut für Biogas, Kreislaufwirtschaft und Energie

Weitere Themen für Sie

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist Bioenergie? Was zählt zu Bioenergie?


    Bioenergie ist Energie, die durch die Umwandlung von Biomasse gewonnen wird. Unter Biomasse versteht man alle organischen Stoffe, die von Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen stammen. Ausgangsstoffe, sogenannte "Substrate", können beispielsweise Rindergülle und Rindermist zur Biogaserzeugung sein.

  • Was passiert nach dem Auslaufen der EEG-Förderung mit einer Biogasanlage?

    Nach dem Auslaufen der EEG-Förderung steht der Betreiber einer Biogasanlage vor der Frage, wie er diese wirtschaftlich weiterbetreiben kann. Zur Auswahl stehen dabei verschiedene Optionen, wie die Flexibilisierung der Anschlussförderung oder die Nutzung des Biogases zur Mobilität. Für eine Beratung zum Weiterbetrieb der Biogasanlage können Sie sich an die ThEGA wenden.

  • Hat Biogas eine Zukunft?

    Ja! Die Bedeutung von Biomasse als Energieträger wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Laut einer Studie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg könnte Biomasse bis 2040 die Hälfte der Residuallast (= des verbleibenden Strombedarfs nach Abzug von Wind- und Solarenergie) decken. Hinzu kommt klimafreundliche, erneuerbare Wärme, die im Jahr 2024 zu rund 10 Prozent von Biogasanlagen erzeugt wurde. Quelle: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe

Ihre Ansprechperson

Sie haben Fragen? Ich berate Sie gern.

Tristan Heiroth Projektleiter

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