Straßenbeleuchtung modernisieren

Unabhängige Beratung für Thüringer Kommunen

Die Straßenbeleuchtung gehört zu den größten Energieposten in Kommunen und verursacht häufig mehr als die Hälfte des Stromverbrauchs. Pro Einwohner entstehen im Schnitt jährlich rund zehn Euro Kosten, hinzu kommen Ausgaben für Wartung und Modernisierung.

Mit energieeffizienter, dimmbarer LED-Straßenbeleuchtung und einer bedarfsgerechten Beleuchtungssteuerung lassen sich die Energiekosten um 50 bis 80 Prozent senken. Die ThEGA unterstützt Thüringer Kommunen mit herstellerneutraler und kostenfreier Beratung bei Planung, Modernisierung und effizientem Betrieb der Straßenbeleuchtung.

So profitieren Städte und Gemeinden von deutlich geringeren Energiekosten, einem bedarfsgerechten Beleuchtungsniveau und praxisnaher Unterstützung.

Informieren Sie sich über technische Lösungen, praktische Umsetzungsschritte und unsere Unterstützungsangebote für Ihre Kommune.

Wie wir Sie unterstützen

  • Modernisierung der Straßenbeleuchtung
  • Umweltfreundliche Straßenbeleuchtung
  • Erstellung eines Bestandskatasters
  • Beschaffung energieeffizienter LED-Leuchten
  • Betriebsoptimierung

Wussten Sie schon?

110

Kommunen hat die ThEGA bei der Modernisierung der Straßenbeleuchtung unterstützt.

75000

Straßenleuchten wurden mit Unterstützung der ThEGA modernisiert.

17000000

kWh Strom werden mit unserer Unterstützung jährlich eingespart.

Quellenangabe: Landesenergieagentur ThEGA (Stand: Mai 2026)

Thüringer Praxisbeispiel: So lief die Modernisierung in Roßleben-Wiehe

Roßleben-Wiehe modernisierte 940 Laternen auf LED-Technik und spart heute 80 Prozent Stromkosten und 200 Tonnen CO₂ jährlich – mit ThEGA-Unterstützung in allen Prozessschritten. Unser Video zeigt, wie die Modernisierung der Straßenbeleuchtung in der Praxis ablief.

ThEGA-Beratungsangebote

Initialberatung

Die Initialberatung richtet sich an Kommunen, die sich erstmalig mit der Modernisierung ihrer Straßenbeleuchtung auseinandersetzen. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch werden der aktuelle Status der Beleuchtungsanlage analysiert, technische und wirtschaftliche Handlungsoptionen aufgezeigt und ein erster Handlungsrahmen entwickelt. Diese kostenfreie Orientierungsberatung schafft die Grundlage für nachfolgende Entscheidungen.

Prozessberatung

Die kostenfreie Prozessberatung begleitet Kommunen über alle Phasen eines Modernisierungsprojekts hinweg – von der Bestandserfassung über die Erstellung von Modernisierungskonzepten bis zur Ausschreibung und Vergabe von Leuchten und Dienstleistungen. Die ThEGA stellt dabei ihre Fachkompetenz herstellerneutral und produktunabhängig zur Verfügung und unterstützt bei der Umsetzung von Qualitätsstandards und Lebenszykluskosten-Betrachtungen.

Workshopreihe

In kostenlosen Praxis-Workshops vermittelt die ThEGA kommunalen Akteuren systematisches Fachwissen zur Straßenbeleuchtung. Die modulare Workshop-Reihe behandelt Grundlagen der Modernisierung, Methoden der Bestandserfassung sowie Kriterien für die Beschaffung energieeffizienter LED-Leuchten. Das Gruppenformat ermöglicht zusätzlich den Erfahrungsaustausch zwischen Kommunen.

Vorschriften, Planung & Förderung: Informationen zur Straßenbeleuchtung

  • Fördermöglichkeiten für moderne Straßenbeleuchtung

    Kommunen können auf verschiedene Förderprogramme von Land und Bund zugreifen, um ihre Straßenbeleuchtung energieeffizient und zukunftssicher zu gestalten.

    Thüringer Klimapakt

    Seit 2023 stellt der Thüringer Klimapakt zusätzliche Mittel für kommunale Klimaschutzmaßnahmen bereit. Die Kommunen entscheiden flexibel über den Einsatz. So können die Mittel auch ganz oder teilweise zur energetischen Modernisierung der Straßenbeleuchtung eingesetzt werden.

    Bundesförderung – Kommunalrichtlinie

    Über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) fördert der Bund den Einbau hocheffizienter LED-Technik, inklusive Steuer  und Regelungssystemen. Gefördert werden Sanierungen bestehender Anlagen ebenso wie neue Lichtpunkte, etwa an Bushaltestellen oder Fußgängerüberwegen.

    Zusätzlich unterstützt die Richtlinie Machbarkeitsstudien durch externe Dienstleister – von Bestandsanalysen bis zu Variantenvergleichen.

    Förderquoten:
    Bis zu 25 % für zeit- oder präsenzabhängig geregelte Beleuchtung.
    Bis zu 50 % für Machbarkeitsstudien.

    Finanzschwache Kommunen und der Kreis Altenburger Land erhalten bis zu 15 % zusätzliche Förderung. Diese Angaben sind unverbindlich.

  • Gesetzliche Grundlagen für Straßenbeleuchtung

    Kommunen tragen die Pflicht zur Verkehrssicherung – darunter fällt eine angemessene Beleuchtung wichtiger Straßen und Fußgängerüberwege. Untergeordnete Wege müssen nicht immer beleuchtet werden; der Umfang richtet sich nach Risikopotenzial und kommunalen Möglichkeiten.

    Rechtsprechung und Gestaltungsspielräume

    Rechtsprechung fordert Beleuchtung proportional zum Unfallrisiko, abhängig von Schadenswahrscheinlichkeit und Ressourcen. Das schafft Spielräume für maßgeschneiderte Konzepte: Höheres Risiko erfordert bessere Qualität.

    Normen als Orientierung

    Die DIN EN 13201 definiert Beleuchtungsklassen (M für Autoverkehr, C für Konfliktzonen, P für Fußwege) basierend auf Geschwindigkeit, Nutzern und Aufkommen. Sie ist nicht bindend, aber essenziell für Planung und Messung.
    DGUV Vorschrift 3 verlangt Prüfungen durch Elektrofachkräfte alle vier Jahre – inklusive Standfestigkeit – mit versicherungsrechtlicher Relevanz.
    Fußgängerüberwege brauchen ortsfeste Beleuchtung nach R-FGÜ 2001, DIN 5044 und DIN 67523 für Sichtbarkeit bei Nacht.

    Naturschutz im Fokus

    Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – mit laufenden Änderungen gegen Lichtverschmutzung – schützt Insekten und Nachtökosysteme. Es fordert gezieltes, bedarfsorientiertes Licht, vor allem im Außenbereich.

    ThEGA-Tipp

    Nutzen Sie diese Regeln für kosteneffiziente und rechtssichere Modernisierungen – und berücksichtigen Sie die wesentlichen Inhalte des Gesetzes bereits bei aktuellen Planungen.

  • Beleuchtungstechnik

    Der Energieverbrauch der Straßenbeleuchtung wird wesentlich durch das gewählte Beleuchtungsniveau und die eingesetzte Technik bestimmt. Effizient ist eine Beleuchtung dann, wenn sie nur dort, nur dann und nur so stark erfolgt, wie es tatsächlich erforderlich ist. Dazu gehören eine fachgerechte Auslegung der Leuchten in Bezug auf Straßenkategorie in Verbindung mit der vorhandenen Lichtpunkt- und Straßengeometrie. Ebenso wichtig sind die bedarfsgerechte zeitliche Anpassung von Beleuchtungsstärke und Schaltzeiten an Verkehrsart und -aufkommen sowie eine gute Lichtausbeute und technische Qualität der Leuchten.

    Leuchtentechnologien

    In Thüringen dominieren Gasentladungslampen und LED-Systeme. Beschaffungsentscheidungen sollten sich an Lebenszykluskosten orientieren, nicht am Anschaffungspreis. Gasentladungslampen dürfen ab 2027 nicht mehr vertrieben werden.

    Konventionelle Leuchten

    Natrium- und Halogenmetalldampflampen bieten gute Lichtausbeute, standardisierte Komponenten und hohe Zuverlässigkeit. Elektronische Vorschaltgeräte steigern den Wirkungsgrad, sind aber störanfälliger.

    LED-Technik

    LED-Leuchten sind besonders energieeffizient, langlebig und steuerbar, bieten gute Farbwiedergabe und präzise Lichtlenkung. Wegen fehlender Standardisierung bestehen Abhängigkeiten vom Hersteller. LED-Retrofit-Lösungen können beim Umrüsten eine wirtschaftliche Zwischenstufe sein.

  • Umweltschutz und Straßenbeleuchtung

    Moderne Straßenbeleuchtung erhöht Sicherheit und Orientierung im öffentlichen Raum. Gleichzeitig rückt ihr Einfluss auf Umwelt und Lebensräume immer stärker in den Fokus. Künstliches Licht hellt die Nacht auf und stört den natürlichen Tag Nacht Rhythmus von Menschen, Tieren und Pflanzen. Besonders nachtaktive Insekten werden von schlecht abgeschirmten oder kaltweißen Leuchten angezogen – oft mit tödlichen Folgen. Auch der Sternenhimmel, ein wichtiges Kulturgut, geht über beleuchteten Regionen zunehmend verloren.

    Nacht schützen – Licht gezielt einsetzen

    Kommunen können viel zur Reduktion von Lichtemissionen beitragen: Beleuchtung auf das notwendige Maß begrenzen, gut abgeschirmte Leuchten einsetzen und warmweiße oder gelb strahlende Lichtquellen bevorzugen. Sie minimieren biologische Störungen und schützen zugleich die natürliche Dunkelheit.

    Reboundeffekt vermeiden

    Energieeffiziente LED Technik senkt zwar den Verbrauch, doch ein höheres Beleuchtungsniveau kann diesen Vorteil zunichtemachen. Dieser sogenannte Reboundeffekt verschlechtert kommunale CO₂ Bilanzen und erhöht die Lichtemissionen. Effizienzgewinne sollten daher nicht durch Mehrbeleuchtung kompensiert werden.

    ThEGA-Tipp

    In Parks und in der Nähe von Naturschutzgebieten sind gelbe Leuchtmittel bzw. Amberfarbenes-Licht eine besonders umweltfreundliche Wahl.

  • Bestandserfassung der Straßenbeleuchtung

    Eine erfolgreiche Modernisierung der Straßenbeleuchtung beginnt mit einer präzisen Kenntnis des vorhandenen Bestands. Kommunen sollten deshalb den aktuellen Zustand aller Leuchten systematisch erfassen. Dazu gehören Alter, Technologie, Lichtpunkthöhe, Mastabstände, Straßengeometrie und die jeweilige Straßenkategorie. Diese Informationen bilden die Grundlage für technische Entscheidungen, Förderanträge und Wirtschaftlichkeitsberechnungen.

    Effizient erfassen – ohne Überdokumentation

    Eine vollständige Vermessung jedes einzelnen Lichtpunkts ist heute nicht mehr zwingend notwendig. Moderne digitale Tools ermöglichen es, auch mit ausgewählten Kerndaten ein belastbares, planungsrelevantes Bild der Anlage zu erstellen. Die ThEGA stellt hierfür eine Musterliste zur Bestandserfassung bereit, die die wichtigsten fachlichen Parameter übersichtlich zusammenfasst.

    Von Plänen und Tabellen zur digitalen Karte

    Wir bieten unter anderem eine Initialberatung für Kommunen an, um vorhandene Daten in GIS-Systeme zu überführen. Kostenlose Praxis Workshops vermitteln Mitarbeitenden, wie Bestandsdaten effizient digitalisiert und für Planung, Ausschreibung oder Vergabe nutzbar gemacht werden.

  • Modernisierungskonzept für Straßenbeleuchtung

    Eine moderne, energieeffiziente Straßenbeleuchtung erfordert eine fundierte Entscheidungsgrundlage. Kommunen sollten daher verschiedene technische Optionen anhand einer Vollkostenbetrachtung bewerten – inklusive Investitions-, Betriebs-  und Wartungskosten sowie der lokalen technischen Rahmenbedingungen. Die ThEGA-Arbeitshilfen unterstützen bei Ausschreibung und Bewertung entsprechender Dienstleistungen.

    Zentrale Modernisierungsvarianten

    Kompletterneuerung des Lichtpunkts
    Empfohlen, wenn Mast und Leuchte ihre Lebensdauer erreicht haben. Gleichzeitig kann die Mastgeometrie optimiert werden.

    Austausch des Leuchtenkopfs
    Sinnvoll bei technisch überholten Leuchtenköpfen. Die neue Technik muss zur bestehenden Lichtpunkt  und Straßengeometrie passen.

    Sanierung des Leuchtenkopfs
    Wenn das Gehäuse erhalten werden soll. Drei Optionen sind möglich:
    – Einbau eines LED Moduls,
    – Austausch gegen effizientere konventionelle Technik,
    – LED Retrofit Lösung.

    Fragen, die ein Modernisierungskonzept beantworten muss

    • Wo ist aus Sicherheits-  und Rechtsgründen sofortiger Handlungsbedarf?
    • Welche Anlagenteile erreichen bald das Lebensende?
    • Wie hoch sind die Betriebskosten einzelner Bereiche?
    • Wo ist das Beleuchtungsniveau für die Verkehrssituation unpassend?
    • Lässt sich die Steuerung optimieren (z. B. präsenz-  oder zeitabhängig)?
    • Welche Variante ist gesamtwirtschaftlich am sinnvollsten?
    • Welche Reihenfolge ergibt sich unter technischen und organisatorischen Aspekten?
    • Welches Schutz  und Überspannungskonzept ist erforderlich?
    • Wie lassen sich Lichtemissionen minimieren?
    • Welche Fördermöglichkeiten bestehen?

  • Feinplanung der Straßenbeleuchtung

    Nach dem Modernisierungskonzept folgt die Feinplanung – der Schritt, in dem technische Details festgelegt und Bauabschnitte konkret vorbereitet werden. Sie definiert das zukünftige Beleuchtungsniveau, technische Lösungen und die bauliche Umsetzung.

    Was die Feinplanung umfasst

    Am Ende der Feinplanung sollten Kommunen über alle entscheidungsrelevanten Informationen verfügen:

    Zielbild des Beleuchtungsergebnisses: Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit, Lichtfarbe und Anforderungen gemäß DIN Normen.
    Elektrisches Konzept: Schaltung, Steuer  und Dimmstrategien, Lastaufteilung sowie ein schlüssiges Schutzkonzept.
    Bau- und Montageparameter: Masten, Befestigungssysteme, Fundamentmaße, Anschlussdetails und verwendete Materialien.

    Diese Daten bilden die Grundlage für Ausschreibung, Vergabe und eine reibungslose Umsetzung im Straßenraum.

    Überspannungsschutz – unverzichtbar seit LED Standard

    Moderne LED Leuchten sind effizient, reagieren aber empfindlich auf Überspannungen, etwa durch Blitzeinschläge oder Schalthandlungen im Stromnetz. Ein mehrstufiges Überspannungsschutzkonzept gilt hier als Best Practice Standard: Schutzkomponenten in Leuchte, Mastanschlusskasten und Schaltschrank arbeiten kombiniert und sichern so die Anlagenkomponenten ab.
     

  • Beschaffung der Straßenbeleuchtung

    Die Feinplanung bildet die Grundlage für die Ausschreibung von Bauleistungen und Technik für die Straßenbeleuchtung. Bei der Beschaffung neuer Leuchten sollten Kommunen nicht allein die Investitionskosten betrachten. Über die gesamte Nutzungsdauer fallen deutlich höhere Kosten für Energie, Wartung und Instandhaltung an. Daher empfiehlt sich eine Bewertung nach Lebenszykluskosten.

    Bereits in der Ausschreibung sollten technische und qualitative Anforderungen klar definiert werden. Diese sichern das gewünschte Beleuchtungsergebnis, fördern die Energieeffizienz und reduzieren langfristig Betriebs- und Wartungskosten. Die ThEGA unterstützt Kommunen dabei mit Beratungsangeboten, Praxis-Workshops und Arbeitshilfen.

    ThEGA-Tipp: Straßenleuchten sollten produkt- und herstellerneutral beschrieben werden. Präzise formulierte technische Anforderungen fördern den Wettbewerb und ermöglichen wirtschaftliche Lösungen.

    Grundlage jeder Ausschreibung ist die Definition des gewünschten Beleuchtungsergebnisses. Dazu gehören Kriterien wie Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit und Farbtemperatur. Anbietende müssen durch lichttechnische Berechnungen nachweisen, dass ihre Leuchten diese Anforderungen erfüllen.

    Wichtige Vergabekriterien sind zudem ein geringer Energieverbrauch, niedrige Instandhaltungskosten sowie die langfristige Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Auch gestalterische Aspekte wie Form, Farbe und Charakter der Leuchte können berücksichtigt werden.

    ThEGA-Tipp: Der Zuschlag sollte an das wirtschaftlichste Angebot mit den geringsten Lebenszykluskosten vergeben werden, sofern alle technischen und gestalterischen Anforderungen erfüllt sind.

  • Errichtung und Ergebniskontrolle

    Nach Vergabe an den Bestbieter beginnt die Errichtung der neuen Straßenbeleuchtung. Bauleitung und Kommune begleiten die Umsetzung gemeinsam und stellen sicher, dass alle Arbeiten vertragskonform und fachgerecht ausgeführt werden.

    Inbetriebnahme und Qualitätsprüfung

    Nach Installation und Einschalten der Anlage folgt die Ergebniskontrolle. Dabei werden Beleuchtungsniveau, Gleichmäßigkeit und Blendungswerte zunächst optisch und bei Bedarf messtechnisch überprüft. Erst wenn die Anlage den geplanten Zielen entspricht, erfolgt die offizielle Abnahme – inklusive Einweisung des Betriebspersonals und Übergabe aller Revisionsunterlagen wie Abnahmeprotokolle, Errichterbescheinigungen und Planungsdokumentationen.

    Energie-  und Betriebsmonitoring

    Auch nach der Abnahme bleibt die Kommune in der Verantwortung: Durch regelmäßige Erfassung der Zählerstände und systematische Betriebsüberwachung wird geprüft, ob die Anlage die vereinbarten Energieverbrauchswerte einhält und effizient arbeitet. So lassen sich frühzeitig Abweichungen erkennen und Optimierungen einleiten.

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Häufig gestellte Fragen

  • Warum sollten Kommunen ihre Straßenbeleuchtung modernisieren?

    In kleineren und mittleren Kommunen verursacht die Straßenbeleuchtung oft über die Hälfte des öffentlichen Stromverbrauchs. Durch betriebsoptimierte LED-Technik lassen sich die Energiekosten um 50 bis 80 Prozent senken – zusätzlich sinken Wartungs- und Instandhaltungskosten. Geringerer Energieverbrauch senkt CO₂-Emissionen und unterstützt kommunale Klimaschutzziele. Warmweiße oder amberfarbene LED-Leuchten mit guter Abschirmung reduzieren Lichtverschmutzung und schützen Insekten sowie den Nachthimmel.

  • Was kostet die Umrüstung pro Leuchte und insgesamt?

    Kommunen sollten sich auf eine Vollkostenbetrachtung konzentrieren – also nicht nur auf den Kaufpreis schauen, sondern auf die Gesamtausgaben für Betrieb, Wartung und Energie über die gesamte Lebensdauer hinweg. Die Kosten variieren stark je nach aktuellem Zustand der Bestandsanlage, gewählter Modernisierungsmethode und Funktion (Kompletterneuerung, Leuchtenkopf-Austausch, LED-Retrofit, Vernetzung u.a.) und örtlichen Bedingungen.

  • Welche Förderprogramme unterstützen die Umrüstung der Straßenbeleuchtung?

    Über den Thüringer Klimapakt erhalten Kommunen seit 2023 zusätzliche Mittel für Klimaschutz und Klimaanpassung – eigenverantwortlich einsetzbar, etwa für LED-Straßenbeleuchtung. 
    Auf Bundesebene fördert die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative LED-Straßenleuchten mit bis zu 25 Prozent und Machbarkeitsstudien mit bis zu 50 Prozent. Der Landkreis Altenburger Land (Kohlerevier) sowie finanzschwache Kommunen erhalten eine bis zu 15 Prozent erhöhte Förderquote. 
    Kommen Sie gern auf uns zu - wir beraten Sie und finden mit Ihnen die passende Förderung.

  • Wie reduziert man Lichtverschmutzung und gewährleistet zugleich Verkehrssicherheit?

    Kommunen erfüllen ihre Verkehrssicherungspflicht durch bedarfsgerechte Beleuchtung in Verkehrswegen höherer Ordnung und in Konfliktzonen – nicht durch maximale Helligkeit in allen Nebenstraßen und Vorgärten. Warmweiße oder amberfarbene LED-Leuchten (<= 3.000 K) mit guter Abschirmung (kein Licht über 70–90° Winkel) reduzieren Lichtverschmutzung deutlich, ohne Sicherheit zu gefährliche Dunkelzonen. Wichtig: Energieeinsparungen nicht zur Erhöhung des Beleuchtungsniveaus nutzen – das widerspricht Klima- und Naturschutzzielen.

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