Gegenstand
ist Einsammeln von Speiseresten und Rohstoffen tierischer oder pflanzlicher Herkunft sowie deren Verwertung und Vermarktung; ferner Transporte für Dritte nach dem gewerblichen Güterkraftverkehrsgesetz sowie alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Einsammeln und Transportieren von tierischen Nebenprodukten stehen.