Gegenstand
Die Übernahme und Durchführung von Entsorgungsdienstleistungen, einschließlich Planung, Errichtung und Betreiben von Abfallentsorgungsanlagen jeglicher Art. Hierzu gehören insbesondere die Erfassung, Sortierung und Entsorgung von Haus- und Gewerbeabfällen, die Erfassung, Sortierung und Verwertung von Sekundärrohstoffen sowie die Bewirtschaftung von Abfallentsorgungsanlagen, insbesondere Deponien.