Neustart des KfW-Programms "Energetische Stadtsanierung"

Nach dem Förderstopp vor zwei Jahren gibt der Bund wieder Fördermittel für die energetische Stadtsanierung: Die KfW-Bank hat das Programm „Energetische Stadtsanierung“ (432) neu aufgelegt. Kommunen können damit wieder Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent für integrierte energetische Quartierskonzepte und ein begleitendes Sanierungsmanagement beantragen. Insgesamt stehen für das Programm im Jahr 2025 und – vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltes 2026 – jeweils 75 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Förderung bleibt in der bewährten Struktur erhalten, wird aber punktuell angepasst:

  • Erhöhter Fördersatz von 90 % für finanzschwache Kommunen
  • Integrierte Quartierskonzepte: Förderhöchstbetrag 200.000 € pro Quartier
  • Sanierungsmanagement: Verlängerung auf bis zu fünf Jahre, jährliche Zwischenberichte, Förderhöchstbetrag 400.000 €, Sachkostenanteil bis 30 %

Kommunen, die bis zum 15.11.2023 eine Zusage für ein erstmaliges Sanierungsmanagement erhalten hatten, können eine maximal zweijährige Verlängerung nach den neuen Bedingungen beantragen.

Anträge können ab sofort direkt bei der KfW gestellt werden. Weitere Informationen, Dokumente und Formulare stehen auf der KfW-Webseite bereit.

Ihr Ansprechpartner für Fragen:
Martin Kürth, ThEGA
Tel.: 0361 5603-357
E-Mail: martin.kuerth@thega.de

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