Kommunale Wärmeplanung

Mit Plan zur klimaneutralen Wärmeversorgung

Eine kommunale Wärmeplanung entwickelt eine langfristige Strategie für die Wärmeversorgung einer Kommune. Sie ist ein wichtiges Instrument, um die Klimaschutzziele im Wärmebereich auf lokaler Ebene umzusetzen. Die ThEGA unterstützt Kommunen beim Erstellen von Wärmeplänen.

Wichtiger Schritt zur Klimaneutralität: Kommunale Wärmeplanung

Anders als Strom kann Wärme nicht beliebig weit transportiert werden. Sie sollte möglichst dort erzeugt werden, wo sie gebraucht wird: in den Kommunen selbst.

Die kommunale Wärmeplanung ermöglicht es, die Wärmeversorgung in einem bestimmten Gebiet – unter Berücksichtigung der örtlichen Situation und Potenziale –langfristig zu planen und zielgerichtet umzusetzen. Sie ist damit ein zentrales Instrument, um die Wärmewende auf lokaler Ebene zu gestalten und einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.

Wichtige Leitfragen hierbei sind:

  • Wie hoch ist der aktuelle Wärmeenergieverbrauch?
  • Wo liegen Einsparpotenziale?
  • Welche Potenziale für erneuerbare Energien und welche Abwärmequellen gibt es?
  • Wo sind Wärme- bzw. Kälteverbünde sinnvoll?
  • Mit welchem Technologiemix sind Wärmenetze zukünftig zu betreiben und welche Kosten entstehen?


Mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes am 01.01.2024  müssen alle Thüringer Kommunen bis spätestens Mitte 2028 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Nur Erfurt und Jena müssen als Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern bereits bis 30.6.2026 über eine solche Planung verfügen. Das Gesetz soll Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Energieversorgern Sicherheit darüber geben, ob und mit welcher zentralen Wärmeversorgung sie vor Ort rechnen können. Das Wärmeplanungsgesetz ist eng mit dem Gebäudeenergiegesetz verbunden, welches ebenfalls seit Anfang 2024 gilt. Es schreibt bei neuen Heizungen einen Mindestanteil an erneuerbaren Energien in Höhe von 65 Prozent vor.

Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung

Das Erstellen einer kommunalen Wärmeplanung wird seit Anfang 2024 nicht mehr über die Kommunalrichtlinie des Bundes gefördert. Mit dem Übertragen der gesetzlichen Pflichtaufgabe auf die Gemeinden haben diese einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Land. Dafür stehen 2024 sieben Millionen Euro über den „Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds“ bereit. Die planungsverantwortlichen Stellen erhalten bis zum 31. Oktober 2024 eine zweckgebundene Zuweisung des Landes, eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Ab 2025 erfolgt eine jährliche pauschale Vorauszahlung aus Haushaltsmitteln des Energieministeriums, spätestens zwei Monate nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Die Höhe der Zuweisung 2024 bzw. der pauschalen Vorauszahlung 2025 bis 2028 ist abhängig von der Einordnung der planungsverantwortlichen Stelle in die vier Größenklassen nach Einwohnerzahl (bis 10.000; bis 45.000; bis 100.000; mehr als 100.000). Nach Abschluss der Wärmeplanung werden die tatsächlichen Kosten mit einer sogenannten Spitzabrechnung ermittelt, so dass jede planungsverantwortliche Stelle genau die finanziellen Mittel erhält, die sie benötigt. Weitere Informationen zur landesrechtlichen Ausgestaltung des Wärmeplanungsgesetzes finden Sie auf der Website des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz.

Unseren Angebote und Leistungen sind:

  • Unterstützung bei der Erstellung kommunaler Wärmepläne
  • Energieatlas Thüringen bietet wertvolle Informationen zur Entwicklung von erneuerbaren Energien und deren Potenziale in den Kommunen
  • Hilfestellung beim Einbinden notwendiger Partner

Ansprechpartner

Ansprechpartner

Thomas Wahlbuhl

Bereichsleiter
Ansprechpartner

Anton Wetzel

Projektleiter

Veranstaltung "Wärmewende kompakt – Was Kommunen zur Wärmeplanung wissen müssen" vom 18.09.2023

Nachfolgend stehen Ihnen die Präsentationen der Referentin und Referenten unserer Veranstaltung "Wärmewende kompakt – Was Kommunen zur Wärmeplanung wissen müssen" vom 18.09.2023 als Download zur Verfügung.

Als allgemeine Hilfestellung empfehlen wir die Informationen zur kommunalen Wärmeplanung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie den Leitfaden des AGFW, welcher regelmäßig aktualisiert wird. Diesen können Sie über den nachfolgenden Button herunterladen:

Download Leitfaden

Vorteile kommunaler Wärmeplanung

  • Schaffung einer langfristigen Planungsgrundlage
  • Überblick zur aktuellen Wärmeversorgung und des energetischen Zustands des Gebäudebestands
  • Entwicklung von Transformationspfaden
  • Verringerung des Imports fossiler Energieträger und Stärkung der lokalen Wertschöpfung
  • Wichtiger Beitrag auf dem Weg zur klimaneutralen Kommune

Abwärmekataster im Energieatlas Thüringen

Abwärmequellen in Thüringen finden und nutzen

Das Abwärmekataster im Energieatlas erfasst Abwärmequellen in Thüringen und macht deren räumliche Verteilung sichtbar. Thüringer Unternehmen können so auf eigene Wärmepotenziale hinweisen und diese an potenzielle Nutzer verkaufen. Das können zum Beispiel Wohnungsunternehmen, Energieversorger oder andere Gewerbebetriebe sein. Zusätzlich können die Abwärmedaten des Katasters für die energetische Entwicklung von Kommunen und Quartieren genutzt werden, um eine klimafreundliche Wärmeversorgung zu planen. Das Abwärmekataster ist im Energieatlas im Bereich Wärme unter der Rubrik Potenzial zu finden.

Abwärmekataster nutzen

Wussten Sie schon?

7 Thüringer Kommunen haben bereits mit der Umsetzung einer kommunalen Wärmeplanung begonnen.
50 Prozent ist der Wärme-Anteil am Endenergieverbrauch in Deutschland.
18 Prozent dieser Wärme kommt bundesweit aus erneuerbaren Energien.

Stand: 2024
Quelle: ThEGA, BMWK, Umweltbundesamt

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Bei vielen thermischen und mechanischen Prozessen entsteht Abwärme. Diese können Unternehmen nutzen, um Energieverbrauch und Energiekosten zu senken.

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Kontakt aufnehmen

Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA)

Mainzerhofstraße 10
99084 Erfurt
Telefon: 0361 5603-220
E-Mail: info@thega.de

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