Wärmenetze
Grüne Wärme für Thüringen
Kleine Quartiersnetze oder große Fernwärmesysteme: Wärmenetze ermöglichen eine klimafreundliche Wärmeversorgung. Die ThEGA unterstützt Thüringer Kommunen beim Planen und beim Umsetzen von Wärmenetz-Projekten.
Ökologische Wärmeversorgung durch Nah- und Fernwärme
Die Wärmeerzeugung ist der größte Posten in der CO2-Bilanz der deutschen Haushalte. Wärmenetze – also das Beheizen über Fern- und Nahwärme – sind eine besonders ökologische Möglichkeit der Wärmeversorgung, weil die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme besonders effizient ist und unterschiedliche erneuerbare Energien sowie industrielle Abwärme genutzt werden können.
Damit sind Wärmenetzte ein wichtiger Bestandteil der Energie- und Wärmewende. Viele Städte in Thüringen verfügen bereits über Wärmenetze. Unser Ziel ist es, diese Wärmenetze weitestgehend klimaneutral zu betreiben. Hierfür sind langfristige Transformationspläne notwendig. Darüber hinaus sind einige Städte und Ortschaften für den Neubau von Wärmenetzen geeignet. Die ThEGA unterstützt sie bei der Konzeptionierung und der Vorplanung.
Unseren Angebote und Leistungen sind:
Ansprechpartner
Vorteile von Wärmenetzen
Förderung für Ihr Wärmenetz
Passende Förderung von Land und Bund sowie weitere Unterstützungsangebote finden
-
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Das Förderprogramm richtet sich an Betreiber neuer oder ausgebauter Wärmenetze in Deutschland. Gefördert werden Investitionen (Zuschüsse) in Wärmenetze und -speicher. Die Förderung bezieht sich auf den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen. Diese sollten über einen Mindestanteil von 50 Prozent KWK-Wärme verfügen, die mit einer Kombination aus erneuerbaren Energien oder industrieller Abwärme erzeugt wird, die ohne zusätzlichen Brennstoffeinsatz bereitgestellt wird. Auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) finden sich weitere Informationen.
-
Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Die „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ liegt aktuell (Stand: Januar 2022) bei der EU-Kommission zur Genehmigung. Auf unserer Website finden Sie den aktuellen Stand der Förderrichtlinie vom 18.08.2021. Die geplante Förderrichtlinie besteht in der Entwurfsfassung aus den folgenden drei Modulen:
Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
Das Erstellen von Transformationsplänen zur Dekarbonisierung bestehender Netze und von Machbarkeitsstudien zur Errichtung neuer Wärmenetze mit einem Anteil erneuerbarer und klimaneutraler Wärmenetze von mind. 75 Prozent wird mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Planungsleistungen nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) werden ebenfalls gefördert. Die maximale Fördersumme ist auf 600.000 Euro begrenzt.Modul 2: Systemische Förderung
Diese Umsetzungsförderung umfasst den Neubau von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 Prozent mit erneuerbaren Energien und Abwärme betrieben werden sowie die Transformation von Bestandsinfrastrukturen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen. Voraussetzung für eine Förderung ist ein Transformationsplan oder eine Machbarkeitsstudie.Die Förderung beträgt 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Solarthermieanlagen sowie Wärmepumen in Wärmenetzen ist zudem eine Betriebskostenförderung möglich, die über die ersten zehn Jahre des Betriebs gewährt wird.
Modul 3: Einzelmaßnahmen
Neben der Neuerrichtung von Wärmenetzen oder der systemischen Transformation von Bestandswärmenetzen können auch schnell umsetzbare Maßnahmen in Wärmenetzen als Einzelmaßnahmen gefördert werden. Dazu gehören beispielsweise Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher und Wärmeübergabestationen. Bei Einzelmaßnahmen beträgt die Förderquote ebenfalls 40 Prozent. -
EFRE-Förderung „Nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung“ mit dem Schwerpunkt „Effiziente Stadt“ In der Förderperiode 2021 bis 2027 werden erneut EFRE-Fördermittel für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude und für Wärmenetze in den zentralen Thüringer Orten zur Verfügung stehen. Aktuell ist noch keine Förderrichtlinie veröffentlicht.
Die ThEGA unterstützt Kommunen und Stadtwerke bei der Entwicklung der Projekte und der Inanspruchnahme der Förderung. Weitere Informationen und Ansprechpartner für Fragen und mögliche Projekte finden Sie auf unserer Website. -
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) Seit Januar 2021 ist die Bundesförderung effiziente Gebäude in Kraft. Investitionskostenzuschüsse sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA), zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen. Ein Bestandteil dieser Förderrichtlinie ist das Errichten neuer Arealnetze/Gebäudewärmenetze sowie der Anschluss an existierende Wärmenetze.
-
KfW-Programm: Erneuerbare Energien – Premium Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, Privatpersonen, Freiberufler, Landwirte, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände, gemeinnützige Antragsteller sowie Genossenschaften in Deutschland. Über das Programm werden Kredite und Tilgungszuschüsse gewährt. Gefördert werden u.a.:
- Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden (Abwärme zählt als Erneuerbare Wärme. Ihr Anteil am Wärmeverbrauch muss bei mindestens 50 Prozent liegen, bei der überwiegenden Versorgung von Neubauten bei mindestens 60 Prozent. Das Wärmenetz muss im Mittel über das gesamte Netz einen Mindestwärmeabsatz von 500 kWh pro Jahr und Meter Trasse haben.)
- Große Wärmespeicher mit mindestens 10 m³
- Große effiziente Wärmepumpen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Website der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Wussten Sie schon?



Stand: 2019
Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, ThEGA-Befragung