Thüringer Wirtschaft beim CO2-Sparen unterstützen

Kostenfreie Erstberatung und Informationen für Unternehmen

Die Industrie ist für ein Fünftel der CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich und ist nach der Energiewirtschaft bundesweit der zweitgrößte CO2-Verursacher. Die schnelle Dekarbonisierung der Wirtschaft ist deswegen ein wichtiger Hebel, um den Klimawandel zu stoppen und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Thüringen zu stärken. Die Kompetenzstelle Dekarbonisierung hilft Ihnen dabei.

CO2-Ausstoß im Unternehmen reduzieren

Um Produkte herzustellen oder Dienstleistungen anzubieten, brauchen Unternehmen Ressourcen wie Wasser, Rohstoffe und Energie und setzen Treibhausgase frei. Die Dekarbonisierung dieser Prozesse ist ein wichtiger Schritt, um den Klimawandel zu bekämpfen. Das kann zum Beispiel durch den Einsatz erneuerbarer Energien anstelle von Öl oder Gas passieren oder durch das Verwenden von effizienter Technik sowie das optimale Nutzen bestehender Anlagen.

Bundesweit ist die Industrie für rund 20 Prozent der CO2-Emissionen und knapp 30 Prozent des Energieverbrauchs verantwortlich. Deswegen ist es unerlässlich, dass die Industrie ihren CO2-Fußabdruck reduziert. Auch kleine und mittelständische Unternehmen können einen bedeutenden Beitrag leisten, indem sie ihre CO2-Bilanz verbessern und nachhaltige Geschäftspraktiken entwickeln und verstetigen. Das zahlt sich doppelt aus: Je weniger Ressourcen und Energie verbraucht werden, desto besser für die eigene Wettbewerbsfähigkeit und den Klimaschutz.

Kostenfreie Beratung für Thüringer Unternehmen

Das Reduzieren von Emissionen in Industrie und Unternehmen erfordert eine Kombination aus technischen und politischen Maßnahmen. Die Landesenergieagentur ThEGA baut im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft (TMWWDG) derzeit eine Kompetenzstelle Dekarbonisierung auf, die sich u.a. mit den Themen Material- und Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie Kreislaufwirtschaft befasst. Ein wichtiges Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zur Dekarbonisierung der Thüringer Wirtschaft zu entwickeln und in der Praxis umzusetzen. 

Da sich die Kompetenzstelle Dekarbonisierung aktuell im Aufbau befindet, werden sich unsere Beratungsangebote in nächster Zeit weiter konkretisieren und erweitern. In der Zwischenzeit freuen wir uns, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen - wir beraten und informieren Sie gern!

Unsere Angebote auf einen Blick

  • Beratung zu Energieeffizienz und erneuerbaren Energien
  • Beratung zu Fördermitteln und aktueller Rechtslage
  • Abwärmenutzung
  • Mobilitätskonzepte
  • Wasserstoffanwendungen
  • Informations- und Vernetzungsveranstaltungen

Ansprechpartner

Ansprechpartner

Alexander Römer

Projektleiter
Ansprechpartner

Ulrike Lilie

Projektleiterin

Aktuelle Termine

Fördermöglichkeiten

Dekarbonisierungsmaßnahmen werden bundesweit und nicht zuletzt in Thüringen auf vielfältige Weise finanziell gefördert. Hier bekommen Sie - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - einen Überblick der wichtigsten Förderprogramme für die Dekarbonisierung in Unternehmen und der Industrie. Wir beraten Sie gern über die aktuellen Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene.

Förderungen in Thüringen

  • Dekarbonisierungsbonus Thüringen

    Zielgruppe: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Gastgewerbe, Baugewerbe sowie Handwerk und Handel), der Veranstaltungswirtschaft ohne Freizeitwirtschaft sowie wirtschaftsnahe Freiberufler

    Förderung: Die Förderung unterstützt Vorhaben zur Dekarbonisierung, die der Beschleunigung der Transformation der Energieträger, der Energieeffizienzsteigerung bzw. der Energieeinsparung dienen. Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für:

    1. Investitionen in energieeffiziente, klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse sowie Dienstleistungen
    2. Planungs- und Umsetzungsberatungen in Bezug auf das geplante Investitionsvorhaben unter Punkt 1 (Ausgaben für Leistungen externer qualifizierter Berater)
    3. Schulungen im Unternehmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens unter Punkt 1

    Gefördert werden bei energieeffizienten, klimaneutralen und nachhaltigen Betriebsprozessen und Dienstleistungen vor allem Maßnahmen zur:

    • Einbindung erneuerbarer Energien und Speichertechnologien in den Produktionsprozess (z. B. Batteriespeicher)
    • Reduktion des Energieverbrauchs und/oder der CO2-Emissionen im Betriebsprozess (z. B. effiziente Kühltechnik, LED-Beleuchtung, intelligente Maschinen(-software))
    • Erhöhung des Eigenverbrauchs Erneuerbarer Energien beispielsweise durch Energie- und Materialspeicher sowie Verbesserungen im Produktions- und Lagermanagement
    • Optimierung innerbetrieblicher Logistikprozesse (z. B. E-Stapler, Regalroboter).im Unternehmen, einschließlich Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister

    Die Förderhöhe beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderhöhe beträgt für Punkt 1 bis zu 100.000 € und für Vorhaben nach Punkt 2 und Punkt 3 maximal 10.000 €.

    Mit der Antragstellung muss eine Vorhabenbeschreibung eingereicht werden, welche die Maßnahme/n beschreibt und auf Basis einer Ableitung der erwarteten CO2-Einsparungen eine Plausibilitätsprüfung erlaubt.

    Weitere Informationen

  • GreenInvest Ress

    Zielgruppe: Kleine und mittlere Unternehmen

    Förderung: Materialeffizienzmaßnahmen und Demonstrationsvorhaben zur Verbesserung der Ressourcenschonung und Steigerung der Ressourceneffizienz im Unternehmen und Maßnahmen zur Steigerung der Materialeffizienz.

    Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbareren Zuschusses von bis zu 60 % über Pauschalen als Festbetragsfinanzierung. Für Beratungsleistungen ist ein Honorar bis zu einer Höhe von maximal 660 € pro Tag förderfähig – erstmalige Ausgangsberatung bis zu 15 Beratertage und für die Umsetzungsberatung bis zu 5 Beratertage.

    Für Vorhaben bis zu einer Gesamtinvestitionssumme von 200.000 € – zum Beispiel Investitionen in effiziente Anlagen und Maschinen – wird die Zuwendung über eine Pauschale als Festbetragsfinanzierung gewährt. Für Vorhaben mit einer Gesamtinvestitionssumme über 200.000 € erfolgt die Zuwendung als Anteilsfinanzierung auf Ausgabenbasis unter Berücksichtigung des Fördersatzes.

    Für innovative Vorhaben mit Demonstrationscharakter und damit verbundenen Machbarkeitsstudien sind Förderungen bis zu 60 % und ein Zuschuss von maximal 500.000 € möglich. 

    Weitere Informationen

  • InnoInvest

    Zielgruppe: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (u. a. verarbeitendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistungen sowie Handwerk und Handel) sowie wirtschaftsnah und/oder kreativwirtschaftlich tätige Freiberufler

    Förderung: Die Förderung beträgt bis zu 50.000 €. Gefördert werden innovative Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, die zu einer Innovation für das Unternehmen führen. Förderfähig sind zum Investitionsvorhaben gehörende

    • Anschaffungen aktivierter und betrieblich genutzter materieller sowie immaterieller Wirtschaftsgüter
    • Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung o. g. immaterieller oder materieller Wirtschaftsgüter stehen

    Weitere Informationen

  • Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)

    Zielgruppen: Produzierende Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleistungsunternehmen. Nicht alle Branchen finden in diesem Programm Berücksichtigung. Ob Ihre Branche förderfähig ist, können Sie den Details der Website entnehmen („Wer wird gefördert“).

    Förderung: Regional sind die Fördersätze diversifiziert. Sie liegen abhängig von Region und Unternehmensgröße zwischen 10 -15 % (große Unternehmen) und 20 - 40% (kleine Unternehmen) der förderfähigen Kosten.

    Gegenstand der Förderung ist:

    • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
    • Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte*
    • Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte*
    • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte*
    • Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
    • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
    • Investitionen, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die nationalen und Unionsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern (Umweltschutzbeihilfen; nur bei Großunternehmen)
    • Bauinvestitionen zur Errichtung und zum Aufbau von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO bzw.
      bauliche Investitionen und Investitionen in die Erstausstattung als Unternehmen, wenn die Regelungen zur Förderung von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO nicht in Frage kommt

    *Nur für Investitionsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen

    Weitere Informationen

Förderungen vom Bund

  • BAFA-Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss und Kredit

    Zielgruppen: alle Unternehmen

    Förderung: Das Förderprogramm ist in sechs Module untergliedert, die inhaltlich verschiedene Schwerpunkte bedienen. Höhe und Inhalt der Förderung variiert je nach Modul:

    Modul 1: „Querschnittstechnologien“ - In diesem Modul werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien gefördert. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.

    Modul 2: „Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien“ - Im Rahmen dieses Moduls werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus/ durch Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Tiefer Geothermie oder Biomasse-Anlagen gefördert. Die mit den geförderten Anlagen bereitgestellte Wärme muss zu über 50 % für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird.

    Modul 3: „MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software“ - Gefördert werden im Rahmen von Modul 3 u. a. Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.

    Modul 4: „Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ - Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO2-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen. Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die unter Modul 1, 2, 3 und 6 genannten Maßnahmen umfassen.

    Modul 5:  „Transformationskonzepte“ - Ziel der Förderung von Transformationskonzepten ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. In Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationskonzeptes kann zudem auch die Verlängerung des Zeitrahmens (Bewilligungszeitraum) für die Umsetzung von Investitionsvorhaben der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ beantragt werden.

    Modul 6: „Elektrifizierungsmaßnahmen“ - Über Modul 6 wird der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit Erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen gefördert. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen.

    Weitere Informationen

  • Dekarbonisierung in der Industrie (KEI)

    Zielgruppe: Gewerbliche Unternehmen und Konsortien in Branchen, die am Europäischen Emissionshandelssystem teilnehmen und prozessbedingte Treibhausgasemissionen verursachen (z. B. aus den Branchen Glas, Stahl, Zement, Kalk oder Nichteisenmetalle)

    Förderung: Gefördert werden Projekte im Bereich der energieintensiven Industrien, die zum Ziel haben, prozessbedingte Treibhausgasemissionen möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer direkter Zuschuss im Rahmen der Projektförderung. Prozessbedingte Treibhausgasemissionen sind nach dem heutigen Stand der Technik nicht oder nur schwer vermeidbar.

    Weitere Informationen

  • DigiRess

    Zielgruppen: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Kleinstunternehmen und KMU stehen im besonderen Fokus der Fördermaßnahme. Ihre Beteiligung ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.

    Förderung: Das Förderprogramm „Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen - DigiRess“ kann in drei thematische Schwerpunkte unterteilt werden:

    • Digitale Optimierung von Produktionsprozessen
    • Digitale Optimierung der Produktgestaltung
    • Digitale Geschäftsmodelle für ressourceneffiziente und zirkuläre Wertschöpfung

    Darüber hinaus können auch Projekte gefördert werden, die nicht explizit in diese Förderschwerpunkte eingeordnet werden können.

    Weitere Informationen

  • Klimaschutzverträge

    Zielgruppen: Energieintensive Industrie (Glas & Keramik, Grundstoffe, Kalk & Zement, Lebensmittel, Stahl, etc.)

    Förderung: Das Förderprogramm "Klimaschutzverträge" unterstützt Industrieunternehmen dabei, in klimafreundliche Produktionsanlagen zu investieren, die sich andernfalls nicht rechnen würden (z. B. in der Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie). Dies betrifft Anlagen, welche in konventioneller Ausführung mehr als 10 kt CO2-Äquivalent pro Jahr ausstoßen würden. Dadurch werden unmittelbar große Mengen Treibhausgas eingespart. 

    Das Förderprogramm bedient sich eines Auktionsverfahren: Unternehmen müssen bieten, wie viel staatliche Unterstützung sie benötigen, um mit ihrer transformativen Technologie eine Tonne CO2 zu vermeiden. Dadurch erhalten nur diejenigen Unternehmen den Zuschlag für einen Klimaschutzvertrag, die besonders günstig ihre Produktion umstellen. Das vorbereitende Verfahren läuft seit Juni 2023.

    Weitere Informationen

  • Umweltinnovationsprogramm (UIP)

    Zielgruppe: Gewerbliche Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert.

    Förderung: Das UIP ist ein bundesweites Förderprogramm, welches herausragende Projekte fördert, die den Stand der Technik in einer Branche weiterentwickeln und anderen Unternehmen der gleichen Branche oder branchenübergreifend aufzeigen, wie innovative Technik zu einer Umweltentlastung führen kann. Gefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter in Deutschland. Die geplante innovative Technik wird in der Branche erstmalig durch das Unternehmen angewendet oder es werden bekannte Techniken neuartig kombiniert.

    Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss (bis max. 20 oder 30 % oder einen Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW. Der Höchstbetrag für einen möglichen Investitionszuschuss beläuft sich auf 7,5 Mio. €.

    Weitere Informationen

Thüringer Unternehmen stellen sich vor

Praxisbeispiele für erfolgreiche Dekarbonisierungsmaßnahmen aus dem Freistaat

DUO PLAST AG


Maßnahme: 

Die DUO PLAST AG ist ein führender Hersteller von Stretchfolien, die sowohl im industriellen und landwirtschaftlichen Bereich als auch zur Verpackung von Lebensmitteln eingesetzt werden. An einigen Stellen im Herstellungsprozess müssen dabei Maschinen gekühlt werden. Das Unternehmen setzt neben einem ressourcenschonenden Produktportfolio auch auf Energieeffizienz: Ein optimal zugeschnittenes Kühlanlagenkonzept sorgt für Stromeinsparungen von bis zu 75 %. Möglich wird dies durch ein zentrales Kältesystem, welches bestehende Kälteanlagen ersetzt. Das natürliche Kältemittel Propan bringt gegenüber dem alten Kältemittel R407C einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz.

Beitrag zur Dekarbonisierung: 

Der Umbau des Kältesystems erwirkt pro Jahr Einsparungen von etwa 1350 MWh Strom und 575 Tonnen CO₂. Angesichts der gestiegenen Preise für Strom und Gas hat der Umbau das Unternehmen in eine gesichertere wirtschaftliche Position gebracht als andere mittelständische Unternehmen.

Langfristiges Ziel: 

Die DUO PLAST AG arbeitet intensiv im Scope 1 & 2 an weiteren Energieoptierungsprojekten sowie im Scope 3 an der Dekarbonisierung der Lieferanten. Insbesondere der Einsatz von Recyclingmaterial und die Intensivierung der Kreislaufwirtschaft stehen im Mittelpunkt der strategischen Ausrichtung.

Was motiviert Sie zu diesem Projekt?

„Wir richten unser Unternehmen auf die Dekarbonisierung aus. Wir sind davon überzeugt, dass wir hiermit nicht nur unseren Beitrag zum Green Deal leisten, sondern auch den entscheidenden Vorsprung hinsichtlich des Marktzugangs ausbauen werden.“

Kontakt:

DUO PLAST AG
Ansprechpartner: Mieke Kieschnick
Gewerbegebiet an der B 84
36414 Unterbreizbach-Sünna
Telefon: 06641 6550-0
E-Mail: mieke.kieschnick@duoplast.ag

Website: https://www.duoplast.ag/

Robert Bosch Fahrzeugelektrik Eisenach GmbH


Maßnahme: 

Der Bosch Standort auf dem Eisenacher Wartenberg deckt seinen Strombedarf über Eigenstromversorgung durch Photovoltaikanlagen und den Exklusivbezug von Strom aus Windkraft decken. Der Bezug von Erdgas wird durch den Umbau der Standort Wärme- und Kälteversorgung auf ein Wärmepumpensystem eliminiert. Zusätzlich wird der Stromverbrauch durch ein ausgeklügeltes Energiemanagement, basierend auf künstlicher Intelligenz und Nutzung einer eigens entwickelten Energieplattform (EP) zur Datenverarbeitung minimiert.

Projektpartner:

  • Robert Bosch Fahrzeugelektrik Eisenach GmbH
  • Robert Bosch GmbH
  • Bosch Solar Services GmbH
  • Bosch.IO GmbH

Beitrag zur Dekarbonisierung: 

Baseline Energiebedarf elektrisch: 46 GWh pA
Baseline Energiebedarf thermisch: 7 GWh pA

  • 95 % Einsparung Erdgas für Wärmebedarf (7 GWh pA)
  • 15 % Eigenstromerzeugung durch Photovoltaik (9,2 MWpeak, 8,1 GWh pA)
  • mind. 14 % Stromversorgung mit regionaler Windkraft
  • Netzbezug elektrisch seit A/2020 CO2-neutral durch Grünstromverträge
  • 5-10 % Energieeffizienz durch intelligentes Energiemonitoring mittels der EP und Maßnahmenumsetzung in Versorgung und Produktion

Langfristiges Ziel: 

Die Speicherung von Energie zur Eigenverbrauchsmaximierung und Lastspitzensenkung ist aktuell in Prüfung. Zudem soll der Einsatz regionaler Windkraft weiter angehoben werden. Der Einsatz KI-basierter Prognosen wird langfristig zu einer maximierten Nutzung regenerativ erzeugten Stroms durch Hebung energetischer Flexibilität führen. Mittels der EP strebt Bosch die Ergänzung der Produktionssteuerung durch zusätzliche Eingangsparameter an. Ziel ist ein ausgewogener Ablauf aus Energieangebot und Bedarf, um Spitzenlasten und damit verbundene Kosten zu minimieren.

Was motiviert Sie zu diesem Produkt?

„Wir wollen den CO2-neutralen Bosch-Standort schaffen, der im Gegensatz zu externen Kompensationsmaßnahmen, durch den intelligenten und effizienten Einsatz lokaler und eigenerzeugter, regenerativer Energien den Wertstrom nachhaltig fördert.“

Kontakt:

Robert Bosch Fahrzeugelektrik Eisenach GmbH
Ansprechpartner: Michael Dietzel (EnMB), Vincent Barnstorff (PM)
Robert-Bosch-Allee 1
99817 Eisenach
E-Mail: Michael.Dietzel@bosch.com und
Vincent.Barnstorff@de.bosch.com

Website: www.bosch.com/de/nachhaltigkeit

Uponor GmbH


Maßnahme: 

Die 25 Jahre alte Kühl- und Heizungsanlage einer kunststoffverarbeitenden Produktionsstätte wird durch moderne Wärmepumpentechnik ersetzt. So entsteht ein durch die BAFA förderfähiges Projekt, welches Fernwärme und Gaserzeuger komplett ersetzt. Die Kühlleistung beträgt 600 kW und die Heizleistung 800 kW. Die Anlage ist redundant ausgelegt. Der Umbau erfolgt bei laufender 24/7-Produktion. Durch die Nutzung von grünem Strom wird die Kühlung und Heizung CO₂-frei sein. Der Einsatz von natürlichen Kältemitteln, in diesem Fall Propan, trägt ebenso zur umweltfreundlichen Produktion bei.

Der komplette Umbau der gesamten Hydraulik mit ca. 1.000 Meter Rohrleitungen und 25 frequenzgeregelten Pumpen führt zu einer deutlichen Reduzierung des Strombedarfes und externer Energielieferungen. Die neue Kühlung ist in zwei Kreisläufe aufgeteilt: einer für die Produktkühlung (12 °C) und ein Kreislauf für die Prozesskühlung (15 °C).Moderne Regeltechnik sorgt dafür, dass alle Anlagenkomponenten in einem effizienten Betrieb laufen.

Projektpartner:

  • Qficiency GmbH
  • KSI Kältetechnik GmbH

Umsetzung:

Für die Konzeptplanung (Grob- und Feinkonzept) hat Uponor etwa 6 Monate benötigt. Das Umsetzen des Konzeptes dauerte 14 Monate unter der Bedingung, dass kein Produktionsausfall entstehen durfte. 

Beitrag zur Dekarbonisierung: 

Jährliche Einsparungen von 350 MWh Strom durch den Einsatz von frequenzgeregelten Pumpen und einer modernen Steuerung sowie 525 MWh durch die Substitution der Fernwärme und Erdgas. Insgesamt können so pro Jahr ca. 30 Tonnen CO₂ eingespart werden. Zusätzlich nutzen wir natürliche Kältemittel im Wärmepumpenprozess.

Langfristiges Ziel: 

Das mittelfristige Ziel ist die komplette CO₂-neutrale Gestaltung der Produktion. Austausch der Verbrenner-PKW durch E-Fahrzeuge (2 von 4 sind bereits E-Fahrzeuge), Installation von PV- und PVT-Modulen auf den Produktionshallen, Umstellung der Flurförderfahrzeuge von Gas auf batteriebetriebene Geräte. Die Produktionshallen sind bereits auf LED-Beleuchtung umgestellt, Kompressoren wurden erneuert.

Was motiviert Sie zu diesem Projekt?

 "Unser Anspruch ist: Unseren Kunden CO₂-neutrale Produkte anbieten zu können. Des Weiteren: Was kann unser Beitrag zur Energie- und Wärmewende sein? Intern folgen wir mit diesen Maßnahmen unserer Sustainability Road Map."

Kontakt:

Uponor GmbH
Ansprechpartner: Dipl. Ing. Frank Stolper
Am Köhlersgehäu 17
98544 Zella-Mehlis
Telefon: 0172 8599185
E-Mail: frank.stolper@uponor.com

Website: www.uponor.com​​​​​​​​​​​​​​

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Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA)

Mainzerhofstraße 10
99084 Erfurt
Telefon: 0361 5603-220
E-Mail: info@thega.de

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