Bund fördert private Ladestationen und E-Autos für soziale Einrichtungen

Wer zu Hause eine Ladestation für Elektroautos einrichtet, kann sich diese künftig vom Staat mit 900 Euro bezuschussen lassen. Insgesamt stehen für die Fördermaßnahme 200 Millionen Euro bereit. Gefördert werden Kauf und Einbau einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive elektrischem Anschluss. Wichtige Voraussetzung: Der Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommen. Beantragt werden kann die Förderung vom 24. November an bei der staatlichen Förderbank KfW.

Weitere Voraussetzungen, damit der Zuschuss fließt: Die Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro betragen - inklusive Netzanschluss und Elektroinstallationsarbeiten. Bei mehreren Ladepunkten richtet sich die Höhe des Gesamtzuschusses nach den Gesamtkosten pro Ladepunkt. Die Ladestation muss steuerbar sein und über eine Normalladeleistung von 11kW pro Ladepunkt verfügen. Antragsberechtigt sind u.a. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Weitere Informationen inklusive Beispielrechnung finden sich auf der Website der KfW Förderbank.

E-Flotten für das Sozial- und Gesundheitswesen

Mit dem neuen Förderprogramm „Sozial & Mobil" unterstützt das Bundesumweltministerium Unternehmen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen, die ihre Fahrzeugflotte auf batterieelektrische Neufahrzeuge umrüsten möchten. Dafür stehen 200 Millionen Euro bis Ende 2022 bereit.

Angesprochen sind Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen und Organisationen sowie Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen. Ziel des neuen Förderprogramms ist es, Seniorenheimen, mobilen Pflegediensten oder Kindertagesstätten den Umstieg auf Elektromobilität zu erleichtern. Dafür gibt es zwei Fördermöglichkeiten: Kleinere Unternehmen oder Organisationen erhalten einen Festbetrag von 10.000 Euro im Rahmen einer sogenannten De-minimis-Beihilfe. Alle anderen Einrichtungen bekommen je nach Göße eine Anteilsfinanzierung, die zwischen 40 und 60 Prozent der Mehrkosten abdeckt. Die Zuschüsse gibt es nicht rückwirkend, sondern nur für Fahrzeuge, die nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beschafft werden. Eine Kumulierung mit dem Umweltbonus ist in beiden Fällen möglich. Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesumweltministeriums erhältlich.

Die Mobilitätsexperten der ThEGA beantworten weitere Fragen zu den beiden Förderprogrammen und beraten gern.

 

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