Kommunale Beteiligung an Windenergieanlagen in Thüringen

Alle Infos zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und zur Akzeptanzsteigerung von Windenergie

Durch das Thüringer Windbeteiligungsgesetz (ThürWindBeteilG) werden Kommunen am Ausbau der Windenergie finanziell beteiligt. Unsere Thüringer Beteiligungskarte zeigt, in welcher Höhe Kommunen von Windenergieanlagen in ihrer Umgebung profitieren.

Kommunen an der Wertschöpfung von Windenergie beteiligen

Die Energiewende und deren Ausgestaltung geht uns alle an! In Thüringen liegt der Fokus beim Ausbau der Windenergie besonders darauf, die Teilhabe und die Akzeptanz in den betroffenen Gemeinden und bei deren Bürgerinnen und Bürgern zu steigern. Im Juli 2024 ist deshalb das Thüringer Windbeteiligungsgesetz (ThürWindBeteilG) in Kraft getreten. Es regelt, dass Thüringer Kommunen verpflichtend an den Erträgen von Windenergieanlagen in ihrem Umfeld finanziell beteiligt werden. Mit diesem Gesetz geht der Freistaat weit über die freiwilligen Beteiligungsmöglichkeiten des Bundesgesetzes §6 EEG 2023 hinaus.

Das Thüringer Windbeteiligungsgesetz verpflichtet die Vorhabenträger von neu errichteten oder repowerten Windenergieanlagen, Kommunen eine finanzielle Beteiligung von bis zu 0,2 Cent pro erzeugte Kilowattstunde auszuzahlen. Anspruchsberechtigt sind alle Kommunen, die sich in einem Radius von 2,5 Kilometer um eine Windenergieanlage befinden.

In welcher Höhe wird die Kommune finanziell an der Windenergieanlage beteiligt?

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Flächenanteil, den die Kommunen vom Flächenstandort um die Windenergieanlage einnimmt. Wie unsere Beispielrechnung für eine Windenergieanlage zeigt, können Kommunen jährliche Einnahmen von mehreren zehn- bis hunderttausenden Euro erhalten, wenn sie sich im Umkreis eines Windparks mit mehreren Windenergieanlagen befinden.

Ist Ihre Kommune in der Nähe eines Windparks? Unsere Windbeteiligungskarte zeigt, wie hoch die Gesamtausschüttung für beteiligte Thüringer Kommunen ausgestaltet sein könnte. Unsere Experten beraten Sie gern, wenn Sie Fragen zu den Beteiligungsoptionen in Ihrer Kommune haben.

Ansprechpartner

Ansprechpartner

Klaus Katzung

Projektleiter
Ansprechpartner

Katy Sengpiel

Projektleiterin

Beispielrechnung für die finanzielle Beteiligung mehrerer Kommunen an einer Windenergieanlage

zum Vergrößern anklicken (Quelle: ThEGA)

Leistung WEA: 7,2 MW
Volllaststunden: 2.300 h/Jahr
Erzeugte Leistung: 16.560.000 kWh/Jahr

Möglicher Ertrag gesamt:
16.560.000 kWh/Jahr • 0,002 €/kWh = 33.120€ / Jahr/WEA

Ertragsaufteilung nach Flächenanteilen auf die beteiligten Kommunen:

  • Kommune A mit 55,4%: 18.348,48 €
  • Kommune B mit 28,0%: 9.273,60 €
  • Kommune C mit 15,4%: 5.100,48 €
  • Kommune D mit 1,2 %: 398,44 €

Die Einnahmen sind vom kommunalen Finanzausgleich ausgenommen, sind jedoch in Vorhaben zu investieren, die die Akzeptanz der Windenergie bei Bürgerinnen und Bürgern erhöhen. Dies umfasst beispielsweise die Aufwertung des Ortsbildes, Investitionen in die Infrastruktur, Optimierung der Energiekosten oder die Förderung von Veranstaltungen und Einrichtungen. Konkret können die erzielten Einkünfte zum Beispiel für das örtliche Freibad, eine Solaranlage auf dem Dach der Kita oder ein Kulturfestival verwendet werden.

Windenergieanlagen in Thüringen

*Die Einnahmen für die Kommunen werden anhand der Leistung und Anzahl der Windenergieanlagen des Windparks berechnet sowie nach den statistisch möglichen Volllaststunden und den Vergütungssätzen des ThürWindBeteilG und des §6 EEG. Die errechneten Summen dienen als Orientierung, exakte Angaben kann der Betreiber der jeweiligen Windenergieanlage geben.

FAQs zur kommunalen Beteiligung an Windenergieanlagen nach dem Thüringer Windbeteiligungsgesetz (ThürWindBeteilG)

Kontakt aufnehmen

Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA)

Mainzerhofstraße 10
99084 Erfurt
Telefon: 0361 5603-220
E-Mail: info@thega.de

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