Kommunale Beteiligung an Windenergieanlagen in Thüringen
Alle Infos zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und zur Akzeptanzsteigerung von Windenergie
Durch das Thüringer Windbeteiligungsgesetz (ThürWindBeteilG) werden Kommunen am Ausbau der Windenergie finanziell beteiligt. Unsere Thüringer Beteiligungskarte zeigt, in welcher Höhe Kommunen von Windenergieanlagen in ihrer Umgebung profitieren.
Kommunen an der Wertschöpfung von Windenergie beteiligen
Die Energiewende und deren Ausgestaltung geht uns alle an! In Thüringen liegt der Fokus beim Ausbau der Windenergie besonders darauf, die Teilhabe und die Akzeptanz in den betroffenen Gemeinden und bei deren Bürgerinnen und Bürgern zu steigern. Im Juli 2024 ist deshalb das Thüringer Windbeteiligungsgesetz (ThürWindBeteilG) in Kraft getreten. Es regelt, dass Thüringer Kommunen verpflichtend an den Erträgen von Windenergieanlagen in ihrem Umfeld finanziell beteiligt werden. Mit diesem Gesetz geht der Freistaat weit über die freiwilligen Beteiligungsmöglichkeiten des Bundesgesetzes §6 EEG 2023 hinaus.
Das Thüringer Windbeteiligungsgesetz verpflichtet die Vorhabenträger von neu errichteten oder repowerten Windenergieanlagen, Kommunen eine finanzielle Beteiligung von bis zu 0,2 Cent pro erzeugte Kilowattstunde auszuzahlen. Anspruchsberechtigt sind alle Kommunen, die sich in einem Radius von 2,5 Kilometer um eine Windenergieanlage befinden.
In welcher Höhe wird die Kommune finanziell an der Windenergieanlage beteiligt?
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Flächenanteil, den die Kommunen vom Flächenstandort um die Windenergieanlage einnimmt. Wie unsere Beispielrechnung für eine Windenergieanlage zeigt, können Kommunen jährliche Einnahmen von mehreren zehn- bis hunderttausenden Euro erhalten, wenn sie sich im Umkreis eines Windparks mit mehreren Windenergieanlagen befinden.
Ist Ihre Kommune in der Nähe eines Windparks? Unsere Windbeteiligungskarte zeigt, wie hoch die Gesamtausschüttung für beteiligte Thüringer Kommunen ausgestaltet sein könnte. Unsere Experten beraten Sie gern, wenn Sie Fragen zu den Beteiligungsoptionen in Ihrer Kommune haben.
Ansprechpartner
Beispielrechnung für die finanzielle Beteiligung mehrerer Kommunen an einer Windenergieanlage
Leistung WEA: 7,2 MW
Volllaststunden: 2.300 h/Jahr
Erzeugte Leistung: 16.560.000 kWh/Jahr
Möglicher Ertrag gesamt:
16.560.000 kWh/Jahr • 0,002 €/kWh = 33.120€ / Jahr/WEA
Ertragsaufteilung nach Flächenanteilen auf die beteiligten Kommunen:
- Kommune A mit 55,4%: 18.348,48 €
- Kommune B mit 28,0%: 9.273,60 €
- Kommune C mit 15,4%: 5.100,48 €
- Kommune D mit 1,2 %: 398,44 €
Die Einnahmen sind vom kommunalen Finanzausgleich ausgenommen, sind jedoch in Vorhaben zu investieren, die die Akzeptanz der Windenergie bei Bürgerinnen und Bürgern erhöhen. Dies umfasst beispielsweise die Aufwertung des Ortsbildes, Investitionen in die Infrastruktur, Optimierung der Energiekosten oder die Förderung von Veranstaltungen und Einrichtungen. Konkret können die erzielten Einkünfte zum Beispiel für das örtliche Freibad, eine Solaranlage auf dem Dach der Kita oder ein Kulturfestival verwendet werden.
Windenergieanlagen in Thüringen
*Die Einnahmen für die Kommunen werden anhand der Leistung und Anzahl der Windenergieanlagen des Windparks berechnet sowie nach den statistisch möglichen Volllaststunden und den Vergütungssätzen des ThürWindBeteilG und des §6 EEG. Die errechneten Summen dienen als Orientierung, exakte Angaben kann der Betreiber der jeweiligen Windenergieanlage geben.
FAQs zur kommunalen Beteiligung an Windenergieanlagen nach dem Thüringer Windbeteiligungsgesetz (ThürWindBeteilG)
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1. Wie können Kommunen in Thüringen am Erfolg von Windenergieanlagen beteiligt werden? Seit dem 1. Juli 2024 sind Projektentwickler durch das Thüringer Windbeteiligungsgesetz verpflichtet, Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen an den Erträgen neu errichteter oder repowerter Anlagen zu beteiligen. Dies soll zur besseren Akzeptanz der Bürger vor Ort beitragen und dem Ausbau der Windenergie neuen Schwung verleihen.
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2. Welche Gemeinden betrifft das Thüringer Windbeteiligungsgesetz? Das Gesetz gilt für alle Kommunen, bei denen die Turmmitte des Windrads in einem Umkreis von 2,5 Kilometern zu ihrem Gemeindegebiet steht. Schneidet dieser Radius das Gebiet mehrerer Kommunen, so wird der Betrag anteilig aufgeteilt. Unsere Beispielrechnung zeigt, wie das konkret aussehen kann.
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3. Wie hoch kann die finanzielle Vergütung für Kommunen im Umkreis einer Windenergieanlage sein? Pro erzeugte Kilowattstunde erhält die Kommune maximal 0,2 Cent. Die Höhe der Gesamtvergütung richtet sich nach dem Flächenanteil, den die Gemeinde vom Flächenstandort einnimmt und wird anteilig gezahlt. So können zum Beispiel Kommunen jährliche Gesamteinnahmen von bis zu 220.000 € erhalten, wenn sie sich im 2,5-Kilometer-Umkreis eines Windparks mit acht Windenergieanlagen à sechs Megawatt Leistung befinden.
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4. Wie erfolgt für Kommunen die finanzielle Beteiligung an Windenergieanlagen? Der Vorhabenträger einer Windenergieanlage ist, wenn die Anlage nach dem 19.07. 2024 genehmigt wurde, durch das ThürWindBeteilG verpflichtet, eine finanzielle Beteiligung an die betroffenen Kommunen auszuzahlen. Betrifft dies mehrere Gemeindegebiete, muss die finanzielle Beteiligung auf alle betroffenen Gemeinden aufgeteilt werden. Die Aufteilung richtet sich nach den Anteilen der einzelnen Gemeindegebiete an der Fläche im Umkreis der Windenergieanlage, wie unsere Beispielrechnung zeigt.
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5. Wie können Kommunen die erhaltenen Mittel verwenden? Durch die finanzielle Beteiligung erhalten Kommunen zusätzliche Einnahmen, die sie in lokale Projekte investieren können. Die Mittel sollen zur Steigerung der Akzeptanz von Windenergie bei den Einwohnerinnen und Einwohnern eingesetzt werden. Dies umfasst beispielsweise die Aufwertung des Ortsbildes, Investitionen in die Infrastruktur, Optimierung der Energiekosten oder die Förderung von Veranstaltungen und Einrichtungen. Konkret können das etwa Investitionen in das örtliche Freibad, in eine Solaranlage auf dem Dach der Kita oder in ein Kulturfestival sein.
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6. Wie wurde die finanzielle Beteiligung der Kommunen an der Windenergie vor dem Thüringer Windbeteiligungsgesetz (ThürWindBeteilG) geregelt? Vor Inkrafttreten des ThürWindBeteilG bestand für Betreiber bzw. Projektierer von Windenergieanlagen die freiwillige Möglichkeit, Kommunen an den Erträgen aus diesen Anlagen zu beteiligen. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im §6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, welches bundesweit regelt, dass Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometer um eine Windenergieanlage anspruchsberechtigt sind. Der Vorhabenträger einer Windenergieanlage kann den entsprechenden Kommunen freiwillig eine finanzielle Beteiligung in Höhe bis zu 0,2 ct je erzeugte Kilowattstunde auszahlen.
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7. Was können Kommunen tun die bislang keine finanzielle Beteiligung für die Windenergieanlage in der Umgebung erhalten? Werden Kommunen an den angrenzenden Windenergieerzeugungsanlagen bisher finanziell nicht berücksichtigt, können Sie einen Antrag auf finanzielle Beteiligung stellen. Die Antragsunterlagen finden Sie unten im Download-Bereich.
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8. Wo können sich Kommunen bei Fragen zur Beteiligung an Windenergieanlagen beraten lassen? Die Servicestelle Windenergie der Thüringer Landesenergieagentur ThEGA steht Kommunen bei Fragen zum Ausbau der Windenergie und Beteiligungsmodellen zur Verfügung. Thüringen.
Downloads und Infomaterial
zur Windenergie in Thüringen
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- ThürWindBeteilG
- §6 EEG
- Marktstammdatenregister: Hier finden Sie geplante und gebaute Windenergieanlagen in Ihrer Nähe
- Raumordnungsplanung/Regionalplanung: Hier finden Sie die Pläne zum Ausbau der Windenergie in Ihrer Region