Förderung von Photovoltaik in Thüringen
Infos zu Förderungen, Krediten und Steuererleichterungen
Wer selbst Solarstrom erzeugen will, muss oft mehrere Tausend Euro in eine Photovoltaikanlage investieren. Der Staat unterstützt den Kauf und den Betrieb von Solaranlagen: Hier gibt es alle Infos zu Förderprogrammen, zinsgünstigen Krediten und Steuererleichterungen.
Förderung Photovoltaik bundesweit
Förderung "Solarstrom für Elektroautos"
Förderstopp! Keine Antragstellung im Moment möglich.
Gefördert werden der Kauf einer PV-Anlage inklusive Stromspeicher in Verbindung mit einer Elektroautoladestation (Wallbox). Je nach Größe der Anlage kann ein Zuschuss zwischen 4.850 und 10.200 Euro gewährt werden. Anträge können ab 26.09.2023 vormittags von Privatpersonen gestellt werden, die ein selbst bewohntes Haus und bereits ein Elektroauto besitzen oder dieses verbindlich bestellt haben. Das Elektroauto muss mindestens sechs Jahre genutzt werden.
Da die Mittel für die Förderung "Solarstrom für Elektroautos" begrenzt sind, ist eine Beantragung und Zusage der KfW notwendig, bevor mit dem Bau der Solaranlage begonnen werden kann.
Aktueller Hinweis: Das Förderprogramm wurde gestoppt. Sämtliche vom Bund bereitgestellten Mittel in Höhe von 300 Millionen Euro waren innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft. Für nächstes Jahr sind weitere 200 Millionen Euro für dieses Förderprogramm vorgesehen.
Förderung Photovoltaik Thüringen
Förderung "SolarInvest"
Das landeseigene Förderprogramm SolarInvest ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Eine Thüringer Landesförderung für Photovoltaikanlagen existiert also derzeit nicht. Im Thüringer Umweltministerium gibt es allerdings Ideen, die SolarInvest-Förderung mit einer veränderten Ausrichtung neu aufzulegen. So soll der Schwerpunkt künftig auf der Förderung von Photovoltaikanlagen an Hausfassaden liegen.
Einige Thüringer Kommunen wie Jena oder Dornheim bieten zusätzlich lokale Förderungen für den Einsatz von Photovoltaik auf dem Balkon oder der Terrasse an. Alle Infos zu diesen so genannten Balkonkraftwerken finden Sie in unserem Themenschwerpunkt Balkonkraftwerk - Förderung, Kosten, Anmeldung & Co.
Zinsgünstige Kredite für Photovoltaik
Wem das Eigenkapital für den Kauf einer Solaranlage fehlt, der kann auf zinsgünstige Kredite setzen. Die sicheren Kapitalrückflüsse - z. B. durch die Einspeisevergütung – bieten Sicherheit, was sich in den Kreditkonditionen wiederspiegeln kann.
Die staatliche KfW-Bankengruppe hat zur Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern das Programm Erneuerbare Energien 270 aufgelegt. Berücksichtigt werden neben den reinen Anschaffungskosten auch die Kosten für Planung, Projektierung und Installation der Anlage. Die Förderkredite haben Laufzeiten zwischen fünf und 30 Jahren. Der effektive Jahreszins ist abhängig von der Dauer der Zinsbindung sowie von der Bonität des Antragstellers. Letztere ermittelt die Hausbank, über die auch der Kreditvertrag abgeschlossen wird.
Das Nachfragen bei der Hausbank nach Finanzierungsmöglichkeiten für eine Photovoltaikanlage kann sich ebenfalls lohnen. Zudem bieten Banken mit ökologischem Schwerpunkt spezielle Finanzierungen für Photovoltaikanlagen an. Hier sind zum Beispiel die GLS-Bank, die Umweltbank oder die SWK-Bank zu nennen.
Indirekte Förderung durch das EEG
Investitionen in Solaranlagen rechnen sich meist auch ohne staatliche Förderungen innerhalb weniger Jahre. Das liegt vor allem an den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Umsatzsteuer für Photovoltaik entfällt
Wer eine PV-Anlage installiert, zahlt auf Kauf, Lieferung und Installation keine Umsatzsteuer. Diese beträgt üblicherweise 19 Prozent des Gesamtpreises. Das gilt auch für Anlagenkomponenten wie Wechselrichter, Stromspeicher oder Module. Bei einer durchschnittlichen PV-Anlage mit Stromspeicher für 15.000 Euro lassen sich so 2.850 Euro sparen.
Keine Ertragssteuer für Photovoltaik fällig
Bis 2022 mussten Betreiber von PV-Anlagen Gewinne versteuern, die aus der Einspeisung des Stroms erfolgten. Das hat sich zum 1. Januar 2023 geändert. Die Ertragssteuer entfällt bei PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern bis zu einer Größe von 30 kWp. Bei Mehrfamilienhäusern gilt diese Regel mit einer maximalen Anlagengröße von 15 kWp pro Wohneinheit.
Gestiegene Einspeisevergütung für Photovoltaik
Für alle Anlagen, die bis 31. Januar 2024 in Betrieb gehen, gelten nach dem EEG 2023 neue Vergütungssätze für den eingespeisten Solarstrom. Sie sind für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Jahre gültig.
Wer sich entscheidet, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen, und nur den Überschuss ins öffentliche Netz einzuspeisen, erhält 8,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für Anlagen bis 10 kWp. Das sind etwa 25 Prozent mehr als bislang. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh.
Wer seinen erzeugten Strom vollständig ins öffentliche Netz einspeist, bekommt 13 Cent pro kWh für Anlagen bis 10 kWp. Ist die Anlage größer erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 10,9 Cent pro kWp.