EEG 2023 - Neue Regelungen für Photovoltaik-Anlagen im Überblick

Einspeisevergütung, Steuern, Garten-PV und Co.

Der Strom vom eigenen Dach wird in Thüringen immer beliebter. Mehr als 50.000 PV-Anlagen produzieren im Freistaat klimafreundlichen Strom. Diese Zahl wird weiter steigen – nicht zuletzt durch Neuerungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Was sich konkret geändert hat, zeigt unser Überblick.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt das Einspeisen von regenerativem Strom in die öffentlichen Stromnetze. Die Fördervergütungen und Regeln des EEG gelten für jede Photovoltaik-Anlage (PV) mit Netzanschluss. Die EEG-Neufassung gilt seit Januar 2023. Die Servicestelle Solarenergie der Landesenergieagentur ThEGA informiert auf dieser Website über die wichtigsten Änderungen für private Haushalte mit einer typischen PV-Dachanlage zwischen 2 und 20 Kilowatt Leistung (kWp).

Höhere Einspeisevergütung 2023

Für alle Anlagen, die vom 30. Juni 2022 bis 31. Januar 2024 in Betrieb gehen oder gegangen sind, gelten neue und höhere Vergütungen für den eingespeisten Solarstrom. Sie gelten für das Jahr der Inbetriebnahme und die 20 folgenden Jahre. Es wird unterschieden zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen.

Anlagen mit Eigenversorgung

Wer sich entscheidet, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen, und nur den Überschuss ins öffentliche Netz einzuspeisen, erhält 8,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh)für Anlagen bis 10 kWp. Das sind etwa 25 Prozent mehr als zuvor. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh.

Anlagen mit Volleinspeisung

Wer seinen erzeugten Strom vollständig ins öffentliche Netz einspeist, bekommt 13 Cent pro kWh für Anlagen bis 10 kWp. Ist die Anlage größer erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 10,9 Cent pro kWp.
Volleinspeiser erhalten zwar einen höheren Vergütungssatz als Eigenversorger, sparen dafür aber kein Geld bei der Stromrechnung. Zum Vergleich: Im Februar 2023 kostet die durchschnittliche Kilowattstunde Strom für Neukunden 37 Cent.

Wechsel zwischen Eigenversorgung & Einspeisung

Wer von der höheren Einspeisevergütung als Volleinspeiser profitieren will, muss dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage melden, dass der Strom vollständig eingespeist werden soll.

Betreiber von PV-Anlagen können sich ab sofort jedes Jahr neu entscheiden, welcher Tarif besser zur eigenen Situation passt. So kann man flexibel auf einen höheren Eigenstromverbrauch durch den Kauf eines E-Autos oder den Betrieb einer Wärmepumpe reagieren. PV-Anlagen, die vor dem 30. Juni 2022 in Betrieb genommen wurden, bleiben bei den ursprünglichen Vergütungssätzen.

Mit den Neuregelungen des EEG sind auch eine Eigenverbrauchs- und eine Volleinspeise-Anlage auf demselben Gebäude möglich. Weil beide Anlagen technisch getrennt sein müssen, ist diese Lösung für PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern eher selten geeignet.

ThEGA-Tipp

Wer berechnen möchte, welches Tarifmodell sich für den eigenen Haushalt lohnt, kann unseren Thüringer Solarrechner nutzen.

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Entlastungen bei Photovoltaik-Steuern

Umsatzsteuer bei Photovoltaik-Anlagen ab 2023

Wer sich ab dem 1. Januar 2023 eine PV-Anlage installieren lässt, zahlt auf Kauf, Lieferung und Installation keine Umsatzsteuer. Diese beträgt 19 Prozent des Gesamtpreises. Das gilt auch für Anlagenkomponenten wie Wechselrichter, Stromspeicher oder Module. Bei einer durchschnittlichen PV-Anlage mit Stromspeicher für 15.000 Euro lassen sich so 2.850 Euro sparen. Die neue Regelung spart nicht nur Geld, sondern auch Bürokratie: Das Verrechnen der Umsatzsteuer mit dem Finanzamt ist künftig nicht mehr nötig.

Ertragssteuer bei Photovoltaik-Anlagen ab 2023

Bislang mussten Betreiber von PV-Anlagen Gewinne versteuern, die aus der Einspeisung des Stroms erfolgten. Das hat sich geändert. Die Ertragssteuer entfällt bei PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern bis zu einer Größe von 30 kWp. Bei Mehrfamilienhäusern gilt diese Regel mit einer maximalen Anlagengröße von 15 kWp pro Wohneinheit.

Sonstige Änderungen

Aufhebung der Leistungsbegrenzung

Um das Stromnetz vor Überlastung zu schützen, waren Anlagenbetreiber bislang verpflichtet, die Einspeiseleistung ihrer PV-Anlage auf 70 Prozent zu drosseln. Für neue Anlagen, die seit dem 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wurde diese Regel abgeschafft. Es darf die gesamte Strommenge ins öffentliche Netz eingespeist werden. Die 70-Prozent-Vorgabe entfällt auch für Bestandsanlagen bis 7 kWp. Ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp müssen hingegen auch künftig ihre Leistung begrenzen.

Förderung für Solaranlagen im eigenen Garten

Durch das neue EEG ist es möglich, eine Förderung für PV-Anlagen bis maximal 20 kWp zu bekommen, wenn die Module im Garten und nicht auf dem Dach installiert werden. Interessierte müssen nachweisen, dass ihr Hausdach nicht für die Installation einer PV-Anlage geeignet ist. Noch ist unklar, was konkret als ein solcher Nachweis anerkannt wird. Wichtig ist auch, dass beim Aufstellen der Anlage im Garten dennoch das Baurecht gilt. So kann zum Beispiel eine Baugenehmigung der Gemeinde notwendig sein.

Abschaffung der monatlichen Degression

In der Vergangenheit wurde die Einspeisevergütung für neue Anlagen im laufenden Jahr von Monat zu Monat abgesenkt. Diese Degression der Vergütungssätze ist bis Anfang 2024 ausgesetzt. Die genannten Vergütungssätze bleiben konstant – egal, wann die Anlage 2023 in Betrieb geht. Danach soll die Degression nur noch halbjährlich erfolgen.

ThEGA-Tipp

Aktuell sind Installateure und PV-Fachleute oft auf längere Zeit ausgebucht. Planen Sie Ihr PV-Projekt am besten langfristig und mit ausreichend Vorlauf. Dabei hilft der Thüringer Solarrechner.

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Egal, ob Sie den per PV-Anlage erzeugten Strom selbst nutzen oder in das öffentliche Netz einspeisen – wir informieren Sie über die passende Förderung.

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Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA)

Mainzerhofstraße 10
99084 Erfurt
Telefon: 0361 5603-220
E-Mail: info@thega.de

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