Kommunale Beteiligung an Windenergieanlagen in Thüringen

Schlüssel für Wertschöpfung in Thüringer Kommunen- das Thüringer Windbeteiligungsgesetz

Durch das Thüringer Windbeteiligungsgesetz (ThürWindBeteilG) werden Kommunen am Ausbau der Windenergie finanziell beteiligt. Unsere Thüringer Beteiligungskarte zeigt, in welcher Höhe Kommunen von Windenergieanlagen in ihrer Umgebung profitieren.

Kommunen an der Wertschöpfung von Windenergie beteiligen

Die Energiewende und der Ausbau der Windenergie sind Projekte, die uns alle betreffen. Ein wesentlicher Aspekt für den zukünftigen Ausbau der Windenergie in Thüringen ist die Teilhabe und damit verbundene gesteigerte Akzeptanz in den betroffenen Gemeinden. Um Kommunen und Bürgerschaft die Möglichkeit der finanziellen Teilhabe an der Wertschöpfung der Windenergieanlagen ermöglichen zu können hat der Freistaat Thüringen ein verpflichtendes Gesetz erlassen, welches über die freiwilligen Beteiligungsmöglichkeiten des Bundesgesetzes §6 EEG 2023 hinaus nun eine verpflichtende Teilhabe garantiert.

Im Juli 2024 ist das Thüringer Windbeteiligungsgesetz (ThürWindBeteilG) in Kraft getreten. Es regelt die verpflichtende finanzielle Beteiligung an Windenergieanlagen im Umfeld von Gemeinden.

Das Gesetz verpflichtet die Vorhabenträger  von neu errichteten oder repowerten Windenergieanlagen dazu, Kommunen eine finanzielle Beteiligung von bis zu 0,2 Cent pro erzeugte Kilowattstunde auszuzahlen. Anspruchsberechtigt sind alle  Kommunen, die sich in einem Radius von 2,5 Kilometer um eine Windenergieanlage befinden.

Wie hoch ist die kommunale Wertschöpfung durch eine Windenergieanlage?

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Flächenanteil, den die Kommunen vom Flächenstandort um die Windenergieanlage einnimmt. So können zum Beispiel Kommunen gemeinsam jährliche Einnahmen von mehreren zehn- hunderttausenden Euro erhalten, wenn sie sich im Umkreis von 2,5 Kilometer eines Windparks befinden.

Die Einnahmen sind vom kommunalen Finanzausgleich ausgenommen, sind jedoch in Vorhaben zur Steigerung der Akzeptanz bei der Bürgerschaft zu verwenden.
Ist Ihre Kommune in der Nähe eines Windparks? Unsere Windbeteiligungkarte zeigt, wie hoch die Gesamtausschüttung für beteiligte Thüringer Kommunen ausgestaltet sein könnte.

Ansprechpartner

Ansprechpartner

Klaus Katzung

Projektleiter
Ansprechpartner

Katy Sengpiel

Projektleiterin

Windenergieanlagen in Thüringen

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*Die Ausschüttungspotenziale sind Durchschnittswerte, die u.U. von den realen Ausschüttungen abweichen können. Ausschüttungsbeträge beziehen sich auf den Zeitraum von einem Jahr.

FAQs Thüringer Windbeteiligungsgesetzt

Hier steht ein Einleitungstext zu den FAQs.

  • 1. Wie können Kommunen in Thüringen am Erfolg von Windenergieanlagen beteiligt werden?

    Seit dem 1. Juli 2024 sind Projektentwickler durch das Thüringer Windbeteiligungsgesetz verpflichtet, betroffene Kommunen an den Erträgen neu errichteter oder repowerter Windenergieanlagen zu beteiligen. Dies soll zur besseren Akzeptanz der Bürger vor Ort beitragen und dem Ausbau der Windenergie neuen Schwung verleihen.

  • 2. Welche Gemeinden betrifft das Thüringer Windbeteiligungsgesetz?

    Das Gesetz gilt für alle Kommunen, bei denen die Turmmitte des Windrads in einem Umkreis von 2,5 Kilometern zu ihrem Gemeindegebiet steht. Schneidet dieser Radius das Gebiet mehrerer Kommunen, so wird der Betrag anteilig aufgeteilt.

  • 3. Wie hoch kann die finanzielle Vergütung für Kommunen im Umkreis einer Windenergieanlage sein?

    Die Höhe der Vergütung beträgt maximal 0,2 Cent pro erzeugte Kilowattstunde. Die Höhe des Anspruches richtet sich nach dem Flächenanteil, den die Gemeinde vom Flächenstandort einnimmt und wird anteilig gezahlt.

    So können zum Beispiel Kommunen in Summe jährliche Einnahmen von bis zu 220.000 € erhalten, wenn sie sich im Umkreis von 2,5 Kilometer eines Windparks mit acht Windenergieanlagen à sechs Megawatt Leistung und ca. 2.300 Volllaststunden befinden.

  • 4. Wie erfolgt für betroffene Kommunen die finanzielle Beteiligung an Windenergieanlagen?

    Der Vorhabenträger einer Windenergieanlage ist, für nach dem 19.07.2024 genehmigte Windenergieanlagen, durch das ThürWindBeteilG verpflichtet eine finanzielle Beteiligung an die betroffenen Kommunen auszuzahlen. Betrifft dies mehrere Gemeindegebiete, muss die finanzielle Beteiligung auf alle betroffenen Gemeinden aufgeteilt werden. Die Aufteilung richtet sich nach den Anteilen der einzelnen Gemeindegebiete an der Fläche im Umkreis der Windenergieanlage.

  • 5. Wie können Kommunen die erhaltenen Mittel verwenden?

    Durch die finanzielle Beteiligung erhalten Kommunen zusätzliche Einnahmen, die sie in lokale Projekte investieren können. Die Mittel sollen zur Steigerung der Akzeptanz von Windenergie bei den Einwohnerinnen und Einwohnern eingesetzt werden. Dies umfasst beispielsweise die Aufwertung des Ortsbildes, Investitionen in die Infrastruktur, Optimierung der Energiekosten oder die Förderung von Veranstaltungen und Einrichtungen. Konkret können die Einnahmen z.B. für das örtliche Freibad, eine Solaranlage auf dem Dach der Kita oder ein Kulturfestival verwendet werden.

  • 6. Wie wurde die finanzielle Beteiligung der Kommunen an der Windenergie vor dem Thüringer Windbeteiligungsgesetz (ThürWindBeteilG) geregelt?

    Vor Inkrafttreten des ThürWindBeteilG bestand für Betreiber bzw. Projektierer von Windenergieanlagen die freiwillige Möglichkeit, Kommunen an den Erträgen aus diesen Anlagen zu beteiligen. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im §6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, welches ebenfalls vorsieht, dass Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometer um eine Winderzeugungsanlage anspruchsberechtigt sind. Der Vorhabenträger einer Windenergieanlage kann diesen freiwillig eine finanzielle Beteiligung in Höhe bis zu 0,2 ct je erzeugte Kilowattstunde auszahlen.

  • 7. Was können Kommunen tun die bislang keine finanzielle Beteiligung für die Windenergieanlage in der Umgebung erhalten?

    Werden Kommunen   an den angrenzenden Windenergieerzeugungsanlagen bisher finanziell nicht berücksichtigt   können Sie einen Antrag auf finanzielle Beteiligung stellen. Antragsunterlagen können unter folgendem Link abgerufen werden: Musterverträge Beteiligung.

  • 8. Wo können sich Kommunen bei Fragen zur Beteiligung an Windenergieanlagen beraten lassen?

    Die Servicestelle Windenergie  der Thüringer Landesenergieagentur ThEGA steht Kommunen bei Fragen zum Ausbau der Windenergie und Beteiligungsmodellen zur Verfügung. Sie ist die zentrale Beratungs- und Informationsstelle für Windenergie in Thüringen.

Downloads und Infomaterial

zur Windenergie in Thüringen

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