Elektromobilität in Thüringen - Förderungen für E-Auto, E-Bike, Wallbox & Co.
Elektromobilität wird in der Europäischen Union, in Deutschland und nicht zuletzt in Thüringen auf vielfältige Weise finanziell gefördert. Hier bekommen Sie - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme und steuerlichen Vorteile rund um die Elektromobilität.
Steuerliche Vorteile für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen
Neben Fördermöglichkeiten für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, gibt es auch verschiedene steuerliche Maßnahmen, um den Kauf noch attraktiver zu machen und das Ziel einer umweltfreundlichen Mobilität weiter voran zu bringen.
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KfZ-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
Mit der Neuregelung in § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz werden Neuzulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2030 (bisher: Ende 2025) befreit. Die zehnjährige Steuerbefreiung gilt nun bis Ende 2035 (bisher: Ende 2030).
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Mautbefreiung für Lkw
Seit dem 1. Januar 2019 gilt für alle elektrisch angetriebenen Fahrzeuge eine Mautfbefreiung auf deutschen Mautstraßen. Dies wirkt sich besonders auf batterieelektrische, hybridelektrische und Brennstoffzellen-Lastkraftwagen aus.
Bundesfernstraßenmautgesetz – BFStrMG §1 Absatz 2 Nummer 7
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Dienstliche Nutzung von E-Fahrzeugen
Für dienstlich genutzte E-Fahrzeuge und das Laden beim Arbeitgeber gibt es ebenfalls steuerliche Vergünstigungen.
Seit 2020, zunächst für 10 Jahre befristet, gilt für rein elektrische Liefer- und andere Nutzfahrzeuge sowie elektrisch betriebene Lastenfahrräder eine Sonderabschreibung von 50 Prozent der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung. Ebenfalls bis 2030 gilt, dass bei der Dienstwagenbesteuerung die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridfahrzeugs halbiert wird.
Das elektrische Aufladen beim Arbeitgeber ist aktuell bis Ende 2030 steuerfrei: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) - "Laden beim Arbeitgeber" §40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG
Die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads oder E-Bikes durch den Arbeitgeber ist seit 2019 steuerfrei. Diese Regelung gilt bis Ende 2030.
Die Bundesregierung
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Geldwerter Vorteil für elektrisch angetriebene Dienstwagen
Für ab 2020 angeschaffte emissionsfreie Elektroautos mit einem Listenpreis von höchstens 40.000 Euro gilt: es müssen nur noch 0,25 Prozent des Preises bei der Steuer angesetzt werden. Etwas geringer fällt die Förderung für ein aufladbares Hybridauto (Plug-in-Hybrid) aus. Dafür können 0,5 Prozent als geldwerter Vorteil angesetzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese wären: Entweder beträgt der CO2-Ausstoß pro gefahrenen Kilometer maximal 50 Gramm. Oder der Hybrid kann rein elektrisch mindestens 40 Kilometer weit fahren.
Förderungen in Thüringen zur Elektromobilität
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Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
Mit dem Programm werden Maßnahmen zur Einführung der CO2-armen Mobilität im ÖPNV im städtischen sowie im Stadt-Umland-Bereich in Thüringen gefördert. Die Zuwendungen dienen der Einführung und praktischen Anwendung alternativer technischer Antriebslösungen, die einen effektiven Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Lärmschutz leisten sowie entsprechender Modellprojekte.
Detaillierte Informationen -
Weitere Förderprogramme des Freistaats Thüringen im Überblick
Förderungen vom Bund zur Elektromobilität
Neben den Thüringer Förderprogrammen für die Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität gibt es eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten durch den Bund.
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Förderung für den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt mit einem neuen Förderprogramm den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, z.B. Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig. Anträge sind ab 15. April 2026 möglich.
Das Förderprogramm ist unterteilt in drei zeitgleich laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte:
1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
2. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung und
3. Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.
Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt:- maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
- maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder
- maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.
Alle weiteren Informationen zum Förderprogramm finden sie auf dieser Webseite.
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Kommunalrichtlinie: Verbesserung des Ruhenden Radverkehrs und dessen Infrastruktur
Gefördert werden neue Radabstellanlagen, also fest installierte Anlagen oder Bauwerke zum Abstellen von Fahrrädern, wie Anlehnbügel, Reihenparker oder Doppelstockparker sowie Fahrradparkhäuser einschließlich ihrer Ausstattung. Ebenso förderfähig sind Überdachungen für Radabstellanlagen mit Beleuchtung und Netzanschluss, Abstellanlagen für Tretroller, Schließfächer mit Standardsteckdosen sowie Selbstbedienungs-Servicestationen.
Förderfähig sind außerdem netzunabhängige Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit Stromspeicher (sogenannte Inselanlagen), die für die Anlagentechnik benötigt werden, etwa für die Beleuchtung oder auch den Betrieb des Zugangssystems.
Detaillierte Informationen
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Förderung für den Kauf oder das Leasing von Elektroautos für Privatpersonen
Der Bund bietet ab Mai 2026 eine neue Förderung für Privatpersonen für den Kauf oder das Leasing eines Elektroautos an. Unterstützt werden Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Förderfähig sind nach den bisherigen Informationen reine batterieelektrische Pkw und bestimmte Plug-in-Hybride oder Fahrzeuge mit Range Extender.
Die Förderung kann rückwirkend für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026 beantragt werden. Interessierte sollten sich frühzeitig über die Förderbedingungen informieren und die jeweils aktuellen Hinweise des Bundes beachten.Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website des Bundesumweltministeriums.
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Förderung für Ladeinfrastruktur von E-Lkw
Das Bundesministerium für Verkehr fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Unterstützt werden sowohl betriebliche Ladepunkte, etwa auf Betriebshöfen und Logistikstandorten, als auch öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Ladehubs, Umschlagpunkten oder Rastanlagen. Die Antragsfenster für die aktuellen Förderaufrufe starten im Mai beziehungsweise Juni 2026. Weitere Informationen und Antragsunterlagen stellt der Projektträger Jülich bereit.
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Weitere Förderprogramme des Bundes
Weitere Förderprogramme des Bundes finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes und dem Förderfinder - NOW GmbH (now-gmbh.de).
Förderungen der EU zur Elektromobilität
Die EU baut ihre Förderung der Elektromobilität und eines klimaschonenden Verkehrssystems weiter aus. Verschiedene EU-Projekte und Förderprogramme sollen zur Erreichung der „grünen“ Verkehrswende beitragen.
So sind u. a. eine Kaufprämie für „saubere Autos“ im Gespräch, Investitionen in neue Antriebstechnologien sowie eine Verdopplung der Förderprogramme für den Ausbau der Elektromobilität, mit dem Ziel bis 2025 2 Millionen öffentliche Ladepunkte zu errichten. Auf EU- wie auch auf Bundesebene wird über die Möglichkeit einer Mehrwertsteuerbefreiung für reine Elektroautos diskutiert. Weiterhin gibt es Pläne über die Genehmigung von Subventionen zum Aufbau einer eigenen europäischen Batterieproduktion.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission



