Elektromobilität in Thüringen - Förderungen für E-Auto, E-Bike, Wallbox & Co.
Elektromobilität wird in der Europäischen Union, in Deutschland und nicht zuletzt in Thüringen auf vielfältige Weise finanziell gefördert. Hier bekommen Sie - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme und steuerlichen Vorteile rund um die Elektromobilität.
Steuerliche Vorteile für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen
Neben Fördermöglichkeiten für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, gibt es auch verschiedene steuerliche Maßnahmen, um den Kauf noch attraktiver zu machen und das Ziel einer umweltfreundlichen Mobilität weiter voran zu bringen.
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KfZ-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden, sind für bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines Elektrofahrzeugs zu schaffen. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich die zu zahlende Steuer um 50 Prozent (§9 Abs. 2 KraftStG).
Weitere Informationen zum Thema auf der Seite des Deutschen Zoll - "Kraftfahrzeugsteuer"
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Mautbefreiung für Lkw
Seit dem 1. Januar 2019 gilt für alle elektrisch angetriebenen Fahrzeuge eine Mautfbefreiung auf deutschen Mautstraßen. Dies wirkt sich besonders auf batterieelektrische, hybridelektrische und Brennstoffzellen-Lastkraftwagen aus.
Bundesfernstraßenmautgesetz – BFStrMG §1 Absatz 2 Nummer 7
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Dienstliche Nutzung von E-Fahrzeugen
Für dienstlich genutzte E-Fahrzeuge und das Laden beim Arbeitgeber gibt es ebenfalls steuerliche Vergünstigungen.
Seit 2020, zunächst für 10 Jahre befristet, gilt für rein elektrische Liefer- und andere Nutzfahrzeuge sowie elektrisch betriebene Lastenfahrräder eine Sonderabschreibung von 50 Prozent der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung. Ebenfalls bis 2030 gilt, dass bei der Dienstwagenbesteuerung die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridfahrzeugs halbiert wird.
Das elektrische Aufladen beim Arbeitgeber ist aktuell bis Ende 2030 steuerfrei: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) - "Laden beim Arbeitgeber" §40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG
Die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads oder E-Bikes durch den Arbeitgeber ist seit 2019 steuerfrei. Diese Regelung gilt bis Ende 2030.
Die Bundesregierung
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Geldwerter Vorteil für elektrisch angetriebene Dienstwagen
Für ab 2020 angeschaffte emissionsfreie Elektroautos mit einem Listenpreis von höchstens 40.000 Euro gilt: es müssen nur noch 0,25 Prozent des Preises bei der Steuer angesetzt werden. Etwas geringer fällt die Förderung für ein aufladbares Hybridauto (Plug-in-Hybrid) aus. Dafür können 0,5 Prozent als geldwerter Vorteil angesetzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese wären: Entweder beträgt der CO2-Ausstoß pro gefahrenen Kilometer maximal 50 Gramm. Oder der Hybrid kann rein elektrisch mindestens 40 Kilometer weit fahren.
Förderungen in Thüringen zur Elektromobilität
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Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
Mit dem Programm werden Maßnahmen zur Einführung der CO2-armen Mobilität im ÖPNV im städtischen sowie im Stadt-Umland-Bereich in Thüringen gefördert. Die Zuwendungen dienen der Einführung und praktischen Anwendung alternativer technischer Antriebslösungen, die einen effektiven Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Lärmschutz leisten sowie entsprechender Modellprojekte.
Detaillierte Informationen -
Weitere Förderprogramme des Freistaats Thüringen im Überblick
Förderungen vom Bund zur Elektromobilität
Neben den Thüringer Förderprogrammen für die Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität gibt es eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten durch den Bund.
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Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert im Rahmen dieser Förderrichtlinie unter die Beschaffung sowie die Umrüstung von alternative angetriebenen Bussen, die Beschaffung von nicht öffentlicher Infrastruktur der zum Einsatz kommenden geförderten Fahrzeuge sowie die Erstellung von Studien und Analysen zu Einsatzmöglichkeiten von Bussen mit alternativen Antrieben.
Förderberechtigt sind Verkehrsunternehmen und weitere Anwender der Busbranche. Projekt-Skizzen für geplante Beschaffungen oder Umrüstungen können bis 31. August 2025 über das Portal easy-Online eingereicht werden.
Detaillierte Informationen -
Kommunalrichtlinie: Verbesserung des Ruhenden Radverkehrs und dessen Infrastruktur
Gefördert werden neue Radabstellanlagen, also fest installierte Anlagen oder Bauwerke zum Abstellen von Fahrrädern, wie Anlehnbügel, Reihenparker oder Doppelstockparker sowie Fahrradparkhäuser einschließlich ihrer Ausstattung. Ebenso förderfähig sind Überdachungen für Radabstellanlagen mit Beleuchtung und Netzanschluss, Abstellanlagen für Tretroller, Schließfächer mit Standardsteckdosen sowie Selbstbedienungs-Servicestationen.
Förderfähig sind außerdem netzunabhängige Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit Stromspeicher (sogenannte Inselanlagen), die für die Anlagentechnik benötigt werden, etwa für die Beleuchtung oder auch den Betrieb des Zugangssystems.
Detaillierte Informationen
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Weitere Förderprogramme des Bundes
Weitere Förderprogramme des Bundes finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes und dem Förderfinder - NOW GmbH (now-gmbh.de).
Förderungen der EU zur Elektromobilität
Die EU baut ihre Förderung der Elektromobilität und eines klimaschonenden Verkehrssystems weiter aus. Verschiedene EU-Projekte und Förderprogramme sollen zur Erreichung der „grünen“ Verkehrswende beitragen.
So sind u. a. eine Kaufprämie für „saubere Autos“ im Gespräch, Investitionen in neue Antriebstechnologien sowie eine Verdopplung der Förderprogramme für den Ausbau der Elektromobilität, mit dem Ziel bis 2025 2 Millionen öffentliche Ladepunkte zu errichten. Auf EU- wie auch auf Bundesebene wird über die Möglichkeit einer Mehrwertsteuerbefreiung für reine Elektroautos diskutiert. Weiterhin gibt es Pläne über die Genehmigung von Subventionen zum Aufbau einer eigenen europäischen Batterieproduktion.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission