Elektromobilität in Thüringen - Förderungen für E-Auto, E-Bike, Wallbox & Co.
Elektromobilität wird in der Europäischen Union, in Deutschland und nicht zuletzt in Thüringen auf vielfältige Weise finanziell gefördert. Hier bekommen Sie - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme und steuerlichen Vorteile rund um die Elektromobilität.
Steuerliche Vorteile für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen
Neben Fördermöglichkeiten für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, gibt es auch verschiedene steuerliche Maßnahmen, um den Kauf noch attraktiver zu machen und das Ziel einer umweltfreundlichen Mobilität weiter voran zu bringen.
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KfZ-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden, sind für bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines Elektrofahrzeugs zu schaffen. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich die zu zahlende Steuer um 50 Prozent (§9 Abs. 2 KraftStG).
Weitere Informationen zum Thema auf der Seite des Deutschen Zoll - "Kraftfahrzeugsteuer"
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Mautbefreiung für Lkw
Seit dem 1. Januar 2019 gilt für alle elektrisch angetriebenen Fahrzeuge eine Mautfbefreiung auf deutschen Mautstraßen. Dies wirkt sich besonders auf batterieelektrische, hybridelektrische und Brennstoffzellen-Lastkraftwagen aus.
Bundesfernstraßenmautgesetz – BFStrMG §1 Absatz 2 Nummer 7
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Dienstliche Nutzung von E-Fahrzeugen
Für dienstlich genutzte E-Fahrzeuge und das Laden beim Arbeitgeber gibt es ebenfalls steuerliche Vergünstigungen.
Seit 2020, zunächst für 10 Jahre befristet, gilt für rein elektrische Liefer- und andere Nutzfahrzeuge sowie elektrisch betriebene Lastenfahrräder eine Sonderabschreibung von 50 Prozent der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung. Ebenfalls bis 2030 gilt, dass bei der Dienstwagenbesteuerung die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridfahrzeugs halbiert wird.
Das elektrische Aufladen beim Arbeitgeber ist aktuell bis Ende 2030 steuerfrei: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) - "Laden beim Arbeitgeber" §40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG
Die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads oder E-Bikes durch den Arbeitgeber ist seit 2019 steuerfrei. Diese Regelung gilt bis Ende 2030.
Die Bundesregierung
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Geldwerter Vorteil für elektrisch angetriebene Dienstwagen
Für ab 2020 angeschaffte emissionsfreie Elektroautos mit einem Listenpreis von höchstens 40.000 Euro gilt: es müssen nur noch 0,25 Prozent des Preises bei der Steuer angesetzt werden. Etwas geringer fällt die Förderung für ein aufladbares Hybridauto (Plug-in-Hybrid) aus. Dafür können 0,5 Prozent als geldwerter Vorteil angesetzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese wären: Entweder beträgt der CO2-Ausstoß pro gefahrenen Kilometer maximal 50 Gramm. Oder der Hybrid kann rein elektrisch mindestens 40 Kilometer weit fahren.
Förderungen in Thüringen zur Elektromobilität
In Thüringen erhalten u. a. kleine und mittlere Unternehmen sowie Kommunen Förderung für einen eigenen elektrisch angetriebenen Fuhrpark sowie die dazugehörige Ladeinfrastruktur. Gefördert werden z. B. Ausgaben für Kauf, Leasing, Miete und Installation von Ladesystemen.
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E-Mobil Invest - Förderung von E-Auto´ s in Thüringen
Das Förderprogramm E-Mobil Invest des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) unterstützt z. B. den Kauf von rein elektrisch betriebenen und Brennstoffzellen-Fahrzeugen (Pkw, Kleintransporter, Nutzfahrzeuge) mit einem Fördersatz von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben pro Fahrzeug. Außerdem werden die Kosten für die Installation der benötigten Ladeinfrastruktur der über diese Richtlinie geförderten Elektrofahrzeuge unterstützt. Die Umrüstung von Nutzfahrzeugen auf E-Antrieb ist ebenfalls förderfähig.
Antragsberechtigt sind u. a. kommunale Unternehmen, im Genossenschaftsregister eingetragene Wohnungsbaugenossenschaften oder gemeinnützige Organisationen mit Sitz im Freistaat Thüringen.
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) - "E-Mobil Invest"
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Cargobike Invest - Förderung von E-Bikes in Thüringen
Im Rahmen des Förderprogramms Cargobike Invest fördert das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) die Anschaffung von Lastenfahrrädern, Lastenpedelecs sowie Lasten-S-Pedelecs (mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h). Weiterhin werden neue Anhänger mit oder ohne elektronischen Antrieb gefördert, die für eine Zuladungsmöglichkeit von minimal 50 kg zugelassen sind sowie neue Abstellanlagen und neues Stellplatzzubehör zum Verwahren und Sichern, in Kombination mit geförderten Fahrzeugen.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Haupt(wohn)sitz bzw. mit mindestens einer Betriebsstätte in Thüringen.
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) - "Cargobike Invest"
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Weitere Förderprogramme des Freistaats Thüringen im Überblick
- Förderprogramm für modellhafte Verkehrsprojekte im ÖPNV
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) - "Modellprojekt Elektrobussystem"
- Förderprogramm für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) - "Klima Invest"
- Förderprogramm für Elektromobilität in der gewerblichen Wirtschaft (KMU)
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) - "Elektromobilität Thüringen"
- Förderprogramm für modellhafte Verkehrsprojekte im ÖPNV
Förderungen vom Bund zur Elektromobilität
Neben den Thüringer Förderprogrammen für die Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität gibt es eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten durch den Bund.
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Innovationsprämie (Umweltbonus) für die Anschaffung von Elektro- und Wasserstofffahrzeugen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Anschaffung von Elektrofahrzeugen. Von der Innovationsprämie profitieren Neuwagen, die nach dem 03. Juni 2020 zugelassen wurden sowie Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 04. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 03. Juni 2020 erfolgt ist.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen (mit kommunaler Beteiligung), Stiftungen, Körperschaften sowie Vereine.
Weitere Informationen zum Förderverfahren, Checklisten mit Fördervoraussetzungen sowie entsprechende Antragsformulare finden Sie hier:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – "Umweltbonus" -
Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben
Bis zum Jahr 2024 stellt das BMVI insgesamt circa 1,6 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie circa 5 Milliarden Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur (Pkw und Lkw) bereit. Des Weiteren wird die Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen gefördert.
Einen Überblick zu der Förderrichtlinie sowie zu den aktuellen Förderaufrufen und Merkblättern finden Sie hier.
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Ladestation/Wallbox
Für den Kauf und Anschluss von Ladestationen (z. B. Wallbox) bietet der Bund den Thüringer*innen verschiedene Förderungen an:
KFW 439 „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“
Mit dem Zuschuss „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ werden nicht öffentliche Ladestationen an Stellplätzen, die nur für Beschäftigte der Kommunen zugänglich sind, gefördert. Aufgeladen werden können kommunal genutzte Fahrzeuge sowie privat genutzte Fahrzeuge der Beschäftigten.
Antragsberechtigt sind Kommunen und Landkreise, deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände.
Es wird ein Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt gewährt. Der Mindestzuschussbetrag beträgt 9.000 Euro (Mindestanzahl 10 Ladepunkte). Erreicht ein Antragsteller alleine nicht den Mindestzuschussbetrag können sich auch mehrere Antragsberechtigte zusammenschließen.
Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen (439) | KfW
KFW 441 „Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen“
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge werden der Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind, gefördert. An den Stationen können Firmenfahrzeuge sowie Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände und gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen.
Es wird ein Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt gewährt. Insgesamt ist die Förderung auf max. 45.000 Euro pro Investitionsstandort beschränkt.
Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen (441) | KfW
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Förderung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur in Deutschland
In regelmäßigen Abständen werden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Förderaufrufe zur Errichtung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur in Deutschland veröffentlicht. Gefördert werden grundsätzlich öffentliche Normalladepunkte mit einer Ladeleistung bis 22 Kilowatt, Schnellladepunkte mit mehr als 22 Kilowatt sowie der erforderliche Anschluss an das Nieder- bzw. Mittelspannungsnetz.
Antragsberechtigt sind sowohl private Investoren als auch Städte und Gemeinden.
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Förderung der Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Personennahverkehr
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) unterstützt Verkehrsbetriebe bei der Anschaffung und dem Einsatz von Plug-in-Hybridbussen mit externer Nachlademöglichkeit oder rein elektrischen Batteriebussen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Förderfähig ist auch die Ladeinfrastruktur im Zusammenhang mit der Anschaffung von Plug-in-Hybridbussen oder Batteriebussen. Die Förderung erfolgt in Form einer Bezuschussung.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der öffentlichen Hand, deren Aufgabe in der Dienstleistung besteht Personen im ÖPNV zu transportieren (Verkehrsbetriebe).
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) - "Förderung von Elektrobussen im ÖPNV" -
Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“
Das Programm „Sozial & Mobil“ fördert den Umstieg auf Elektrofahrzeuge im Gesundheits- und Sozialwesen. In Kombination mit dem Umweltbonus besteht die Möglichkeit, die Mehrkosten für ein neues Elektrofahrzeug nahezu auszugleichen. Gefördert werden die Beschaffung rein batterieelektrischer Neufahrzeuge und der Aufbau von Ladeinfrastruktur.
Antragsberechtigt sind Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) - "Sozial & Mobil" -
Weitere Förderprogramme des Bundes
Förderrichtlinie Elektromobilität: Förderaufruf für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Weitere Förderprogramme des Bundes finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes und dem Förderfinder - NOW GmbH (now-gmbh.de).
Förderungen der EU zur Elektromobilität
Die EU baut ihre Förderung der Elektromobilität und eines klimaschonenden Verkehrssystems weiter aus. Verschiedene EU-Projekte und Förderprogramme sollen zur Erreichung der „grünen“ Verkehrswende beitragen.
So sind u. a. eine Kaufprämie für „saubere Autos“ im Gespräch, Investitionen in neue Antriebstechnologien sowie eine Verdopplung der Förderprogramme für den Ausbau der Elektromobilität, mit dem Ziel bis 2025 2 Millionen öffentliche Ladepunkte zu errichten. Auf EU- wie auch auf Bundesebene wird über die Möglichkeit einer Mehrwertsteuerbefreiung für reine Elektroautos diskutiert. Weiterhin gibt es Pläne über die Genehmigung von Subventionen zum Aufbau einer eigenen europäischen Batterieproduktion.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission