Elektromobilität in Thüringen - Förderungen für E-Auto, E-Bike, Wallbox & Co.

Elektromobilität wird in der Europäischen Union, in Deutschland und nicht zuletzt in Thüringen auf vielfältige Weise finanziell gefördert. Hier bekommen Sie - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme und steuerlichen Vorteile rund um die Elektromobilität.

Steuerliche Vorteile für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen

Neben Fördermöglichkeiten für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, gibt es auch verschiedene steuerliche Maßnahmen, um den Kauf noch attraktiver zu machen und das Ziel einer umweltfreundlichen Mobilität weiter voran zu bringen.

Förderungen in Thüringen zur Elektromobilität

In Thüringen erhalten u. a. kleine und mittlere Unternehmen sowie Kommunen Förderung für einen eigenen elektrisch angetriebenen Fuhrpark sowie die dazugehörige Ladeinfrastruktur. Gefördert werden z. B. Ausgaben für Kauf, Leasing, Miete und Installation von Ladesystemen.

Förderungen vom Bund zur Elektromobilität

Neben den Thüringer Förderprogrammen für die Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität gibt es eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten durch den Bund.

  • Innovationsprämie (Umweltbonus) für die Anschaffung von Elektro- und Wasserstofffahrzeugen

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Anschaffung von Elektrofahrzeugen. Von der Innovationsprämie profitieren Neuwagen, die nach dem 03. Juni 2020 zugelassen wurden sowie Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 04. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 03. Juni 2020 erfolgt ist.

    Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen (mit kommunaler Beteiligung), Stiftungen, Körperschaften sowie Vereine.

    Weitere Informationen zum Förderverfahren, Checklisten mit Fördervoraussetzungen sowie entsprechende Antragsformulare finden Sie hier:
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – "Umweltbonus"

  • Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben

    Bis zum Jahr 2024 stellt das BMVI insgesamt circa 1,6 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie circa 5 Milliarden Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur (Pkw und Lkw) bereit. Des Weiteren wird die Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen gefördert.

    Einen Überblick zu der Förderrichtlinie sowie zu den aktuellen Förderaufrufen und Merkblättern finden Sie hier.

  • Ladestation/Wallbox

    Für den Kauf und Anschluss von Ladestationen (z. B. Wallbox) bietet der Bund den Thüringer*innen verschiedene Förderungen an:

    KFW 439 „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“

    Mit dem Zuschuss „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ werden nicht öffentliche Ladestationen an Stellplätzen, die nur für Beschäftigte der Kommunen zugänglich sind, gefördert. Aufgeladen werden können kommunal genutzte Fahrzeuge sowie privat genutzte Fahrzeuge der Beschäftigten.

    Antragsberechtigt sind Kommunen und Landkreise, deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände.

    Es wird ein Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt gewährt. Der Mindestzuschussbetrag beträgt 9.000 Euro (Mindestanzahl 10 Ladepunkte). Erreicht ein Antragsteller alleine nicht den Mindestzuschussbetrag können sich auch mehrere Antragsberechtigte zusammenschließen.

    Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen (439) | KfW

     

    KFW 441 „Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen“

    Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge werden der Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind, gefördert. An den Stationen können Firmenfahrzeuge sowie Privat­fahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.

    Antragsberechtigt sind Unternehmen, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände und gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen.

    Es wird ein Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt gewährt. Insgesamt ist die Förderung auf max. 45.000 Euro pro Investitionsstandort beschränkt.

    Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen (441) | KfW

  • Förderung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur in Deutschland

    In regelmäßigen Abständen werden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Förderaufrufe zur Errichtung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur in Deutschland veröffentlicht. Gefördert werden grundsätzlich öffentliche Normalladepunkte mit einer Ladeleistung bis 22 Kilowatt, Schnellladepunkte mit mehr als 22 Kilowatt sowie der erforderliche Anschluss an das Nieder- bzw. Mittelspannungsnetz. 

    Antragsberechtigt sind sowohl private Investoren als auch Städte und Gemeinden.

    Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) – "Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland"

  • Förderung der Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Personennahverkehr

    Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) unterstützt Verkehrsbetriebe bei der Anschaffung und dem Einsatz von Plug-in-Hybridbussen mit externer Nachlademöglichkeit oder rein elektrischen Batteriebussen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Förderfähig ist auch die Ladeinfrastruktur im Zusammenhang mit der Anschaffung von Plug-in-Hybridbussen oder Batteriebussen. Die Förderung erfolgt in Form einer Bezuschussung.

    Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der öffentlichen Hand, deren Aufgabe in der Dienstleistung besteht Personen im ÖPNV zu transportieren (Verkehrsbetriebe).
     
    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) - "Förderung von Elektrobussen im ÖPNV"

  • Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“

    Das Programm „Sozial & Mobil“ fördert den Umstieg auf Elektrofahrzeuge im Gesundheits- und Sozialwesen. In Kombination mit dem Umweltbonus besteht die Möglichkeit, die Mehrkosten für ein neues Elektrofahrzeug nahezu auszugleichen. Gefördert werden die Beschaffung rein batterieelektrischer Neufahrzeuge und der Aufbau von Ladeinfrastruktur.

    Antragsberechtigt sind Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind.
     
    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) - "Sozial & Mobil" 

  • Weitere Förderprogramme des Bundes

    Förderrichtlinie Elektromobilität: Förderaufruf für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

    Weitere Förderprogramme des Bundes finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes und dem Förderfinder - NOW GmbH (now-gmbh.de).

Förderungen der EU zur Elektromobilität

Die EU baut ihre Förderung der Elektromobilität und eines klimaschonenden Verkehrssystems weiter aus. Verschiedene EU-Projekte und Förderprogramme sollen zur Erreichung der „grünen“ Verkehrswende beitragen.

So sind u. a. eine Kaufprämie für „saubere Autos“ im Gespräch, Investitionen in neue Antriebstechnologien sowie eine Verdopplung der Förderprogramme für den Ausbau der Elektromobilität, mit dem Ziel bis 2025 2 Millionen öffentliche Ladepunkte zu errichten. Auf EU- wie auch auf Bundesebene wird über die Möglichkeit einer Mehrwertsteuerbefreiung für reine Elektroautos diskutiert. Weiterhin gibt es Pläne über die Genehmigung von Subventionen zum Aufbau einer eigenen europäischen Batterieproduktion.
 
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission

Elektromobilität

Elektromobilität ist ein wichtiger Schlüssel, um den Verkehr nachhaltig und klimafreundlich zu gestalten.

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Elektromobilitätstage

Mehrmals pro Jahr veranstalten wir Elektromobilitätstage in verschiedenen Thüringer Orten, wo Nachhaltige Mobilität live präsentiert wird und Fragen von Bürgerinnen und Bürger beantwortet werden.

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Projekte und Netzwerke

Wir stellen Ihnen ausgewählte Thüringer Projekte und Netzwerke vor.

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Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA)

Mainzerhofstraße 10
99084 Erfurt
Telefon: 0361 5603-220
E-Mail: info@thega.de

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